Notarkosten bei Abbruch gmbh gründung

27. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
hilfesuchender_444
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten bei Abbruch gmbh gründung

Angenommen eine Gmbh Satzung wurde vom Natar bereits erstellt.
Der Notar darf die Unterlagen ja erst ans Handelsregister weiterleiten wenn er den Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals erhält.

Was passiert wenn die GmbH Gründung an dieser Stelle "abgebrochen" oder nicht weiter geführt wird. Also kein Konto eröffnet und keine Stammeinalge erstellt wird?

Sind die Gesellschafter VERPFLICHTET die GmbH zu gründen, verläuft alles im Sand, stellt der Notar trotzdem eine Rechnung oder ist seine Leistung erst mit Abschicken an das Handelsregister verbracht? Wie sieht das aus?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Sind die Gesellschafter VERPFLICHTET die GmbH zu gründen,


Nein

quote:
verläuft alles im Sand, stellt der Notar trotzdem eine Rechnung oder ist seine Leistung erst mit Abschicken an das Handelsregister verbracht? Wie sieht das aus?


Wer den Notar bestellt muss selbstverständlich diesen auch bezahlen, egal ob man es sich später "anders überlegt" Die Arbeit des Notars muss in dem Rahmen bezahlt werden, in der sie bereits geleistet wurde.
Also der Notar wir Ihnen eine Rechnung stellen, die Sie auch bezahlen müssen.

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-- Editiert spatenklopper am 27.02.2014 13:06

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

"Wer die Musik bestellt, der bezahlt". Der Notar hat gearbeitet, also darf er auch berechnen. Das Gesellschafter der GmbH in Spee die Einlage nicht leisten können, ist nicht seine Sache.

Vielleicht ist es für die Welt der Gläubiger besser, dass eine so bereits zur Gründung aufgestellte GmbH nicht an den tatsächlichen Start geht.



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1x Hilfreiche Antwort


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