Hallo in die Runde,
folgener Sachverhalt:
A hat B ein notarielles Schuldanerkenntnis über 40.000 Euro unterschrieben. DIes war im Jahr 2009.
A beabsichtigt nun in die Privatinsolvenz zu gehen!
Frage:
Fällt die Forderung aus dem notariellen Schuldanerkenntnis in Höhe von 40.000 Euro in die Insolvenzmasse bzw. besteht trotz notariellem Schuldanerkenntnis auch hier die Restschuldbefreiung
nach 6 Jahren?
Wie wäre der Fall zu sehen, wenn A gegen B ein gerichtliches Klageverfahren verloren hat und zur Zahlung von 40.000 Euro verurteilt wurde?
Gilt hier dann auch im Falle einer Privatinsolvenz die Reschuldbefreiuung?
Danke euch schon jetzt für eure Antworten!!
Chris
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Notarielles Schuldanerkenntnis in Insolvenzmasse?
16. Juni 2010
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Frage vom 16. Juni 2010 | 22:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarielles Schuldanerkenntnis in Insolvenzmasse?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2010 | 10:01
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Egal ob Urteil, notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung oder sonstiger Vollstreckungstitel. Aller Forderungen vor der Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen, sodass hierfür grundsätzlich auch die RSB nach 6 Jahren gilt.
Ledilgich wenn diese Forderungen auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen, sich dies auch noch aus den entsprechenden Vollstreckungstiteln ergibt und der Gläubiger diese Forderungen als vuH zur Insolvenztabelle anmeldet, findet für diese Forderungen eine RSB nicht statt und die Gläubiger können nach Erteilung der RSB munter weitervollstrecken.
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