Guten Tag
Der Notar der von meiner Schwester beauftragt wurde einen Erbschein zu beantragen,
schickt mir nun per eMail Anhang wichtige vertrauliche Unterlagen im Word Dokument.
Sprich diese Unterlagen können von jedem jeder Zeit umgeändert werden!
(Z.Bsp. wenn diese durch einen eMail Adress fehler an eine andere Person gegangen währen).
Ist dies rechtens das der Notar solche Unterlagen per eMail versendet die dann auch noch abgeändert werden
" könnten " ?
Zum anderen stimme ich den Angaben die dort aufgeführt werden überhaupt nicht zu da verschiedene Wert Gegenstände und Bargeld nicht aufgeführt wurden . sprich meine Schwester diese gar nicht angegeben hat.
Was kann ich hier nun machen?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten
die unwissende
-----------------
""
Notar schickt wichtige vertrauliche Unterlagen ...
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ja und? Die Originale sind doch ohnehin beim Notar. Und die kann man nicht abändern.
wirdwerden
-----------------
""
Er wollte sie per Post schicken, hatte aber dann Angst das der Briefträger stolpert, seine Tasche fallen lässt, ein Vogel den Brief findet und genau dein Nachbar bei der Vogeljagd in Italien den Vogel erschießt und dann den Brief liest.
Kam die E-Mail an ist Vertraulichkeit gewahrt.
Warum hast du deine E-Mail genannt wenn du einen persönlichen Boten vorziehst. Da du das zahlst brauchst du nur Anweisung zu geben.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo
Ich habe meine eMail Adresse beim Notar NICHT angegeben,
dies hat meine Schwester ohne mein wissen getan da meine Schwester den Notar ohne mein wissen beauftragt hat!
Ich habe meine Schwester NIE beauftragt meine eMail Adresse weiter zu geben!
Was ist denn mit den Wert Gegenständen und Bargeld was meine Schwester NICHT mit angegeben hat was aber zur Erbmasse gehört???
Ich bin der Meinung das wichtige vertrauliche Unterlagen nicht per eMail verschickt werden sollten und Dokumente schon mal gar nicht als Word Datei sondern als Pdf Datei.
Viele Grüße
die unwissende
-----------------
""
Das ist völliger Quatsch
quote:
Ich bin der Meinung das wichtige vertrauliche Unterlagen nicht per eMail verschickt werden sollten
Machen Firmen für Dokumente die Millionen wert sind.
Ansatzpunkt sind allenfalls personenbezogene Daten, bei denen eine gewisse Sorgfaltspflicht notwendig ist. Wenn aber jemand die Weisung erteilt hat "senden Sie Unterlagen per Mail an ...", was soll der Notar dann machen?
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
(--- Machen Firmen für Dokumente die Millionen wert sind.---)
Sie wollen mir aber nicht erzählen das solche
Dokumente dann als Word Dokument verschickt wird, oder!?
Der Notar steht in der Pflicht Dokumente zu schützen die er per Mail versendet ... sorry das ist meine Meinung und spricht nicht für den Notar!
Und was ist mit der Erbmasse die nicht angegeben wurde von meiner Schwester???
Was kann ich hier tun?
Viele Grüße
-----------------
""
Wenn man die vergessenen Dinge nsachträglich angibt, dann erhöhen sich die Gebühren für Notar und Nachlassgericht. Diese richten sich nämlich nach dem Nachlasswert. Einen anderen Grund für die Angabe des Nachlasswertes gegenüber dem Notar kann ich nicht erkennen.
-----------------
" "
1. Sie sind gar nicht Auftraggeber des Notars. Wie er was wann versendet, dass ist nicht ihre Angelegenheit.
2. Wenn denn der Notar etwas zur Kenntnis versendet, denn mehr kann es ja nicht sein, dann nehmen sie es zur Kenntnis, oder aber sie lassen es.
wirdwerden
-----------------
""
@ hh - wenn es aber nicht angegeben wird, ist es dann nicht Betrug???
Ach ja, die kosten für den Notar hätten wir uns sparen können wenn meine Schwester den vorschlag von mir an genommen hätte das wir persönlich zum Nachlassgericht gehen und diesen Erbschein Antrag stellen.
Meine Schwester handelt seit dem Todesfall in allem eigenmächtig und übergeht mich.
@ wirdwerden - stimmt ich bin nicht Auftraggeber ... Aber zahlen darf ich trotzdem da meine Schwester in allem eigenmächtig handelt.
Zur Kenntniss hat er nichts gesendet, es sind Unterlagen die meiner Meinung nach geschützt versendet werden müssen.
Viele Grüße
-----------------
""
Und wie soll er Unterlagen schicken? Ist die Post sicherer, doch wohl nicht. Und was ist da so berückend vertraulich drinnen?
wirdwerden
-----------------
""
Ist dies rechtens das der Notar solche Unterlagen per eMail versendet die dann auch noch abgeändert werden
" könnten " ?
Die Übersendung auch per Word-Datei ist ein ganz normaler Vorgang. Selbst wenn die diese abgeändert wird, hat das keine rechtliche Auswirkung, da die Word-Datei nicht im rechtlichen Verkehr verwendet werden kann. Hierfür ist die Papierform zwingend.
[iIch bin der Meinung das wichtige vertrauliche Unterlagen nicht per eMail verschickt werden sollten und Dokumente schon mal gar nicht als Word Datei sondern als Pdf Datei.
Schon mal was von einem Umwandlungsprogramm gehört?
Ach ja, die kosten für den Notar hätten wir uns sparen können wenn meine Schwester den vorschlag von mir an genommen hätte das wir persönlich zum Nachlassgericht gehen und diesen Erbschein Antrag stellen
Beim Nachlassgericht fallen dieselben Gebühren an wie beim Notar; hätte ediglich die UST und Porto gespart.
-----------------
" "
quote:<hr size=1 noshade>Die Übersendung auch per Word-Datei ist ein ganz normaler Vorgang. Selbst wenn die diese abgeändert wird, ... <hr size=1 noshade>
Ja, das geschieht regelmässig sogar, damit geändert weden kann.
Wenn komplexe Vereinbarungen mit mehreren Beteiligten zusammen mit dem RA/Notar erarbeitet werden, ist die Word-Überarbeiten Funktion und die Mail eine wahre Wohltat.
Jeder hat seine Farbe, man sieht, wer wann was geändert hat. Das alles ohne Zeitverlust durch Postlauf.
Es wäre ein Rückschritt in die Steinzeit, wenn man das nicht nutzen dürfte.
Im Rechtsverkehr ist selbstverständlich die Form der §§ 128 f. BGB erforderlich.
-----------------
""
Im Rechtsverkehr ist selbstverständlich die Form der §§ 128 f. BGB
erforderlich.
Das hat mit dem Rechtsverkehr nichts zu tun.
Die Übermittlung von Unterlagen z.B. zum Handelsregister geschieht schon papierlos. Allerdings kann nur ein Notar mit einem speziellen Programm die im Original vorliegenden Dokumente "elektronisch beglaubigen" und übermitteln. Für alle anderen Urkunden im notariellen Bereich gilt noch die Papierform.
-----------------
" "
Der Notar kann auch nichts für zwischenmenschliche Probleme und Konflikte zwischen Schwestern.
-----------------
"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
Bei den Antworten kann einem ja Angst und Bange werden zur Qualifikation von Anwälten und Notaren in Deutschland :O
1. Datenschutz ist wohl unbekannt. Jede unverschlüsselte E-Mail(also ca. 99,9% aller Mails) kann jederzeit von jedem mitgelesen werden,der in irgendeiner Form sich dazwischen hängen kann und das kann jeder sein. Deshalb alleine ist es schon eine Frechheit überhaupt nur minimalkritische Dokumente als Notar oder Anwalt per Mail zu verschicken
2. Diese Daten können ziemlich leicht Missbraucht werden.
3. E-Mails gelten immer noch nicht als nur annähernd rechtssicher. Also kann der Notar /Anwalt das Zeug auch gleich in den Mülleimer werfen und hat die gleiche Sicherheit, das es angekommen ist.
4. Ohne Zustimmung durch den Empfänger oder sogar ohne wissen, dass der Notar/Anwalt eine E-Mail Adresse erhalten hat und diese nutzt, dürfte das wohl auch als Spam einzustufen werden. Nicht umsonst muss man überall sich verifizieren
5. Natürlich kann man auch Dokumente bei der Übertragung fälschen oder auch komplett austauschen, wenn man sich irgendwo eingehackt hat. Das kann man aber wohl mit jedem Dokument, dass nicht speziell gesichert ist. Da spielt Word keine besondere Rolle
Keine Ahnung wie man so handeln kann:( Besonders wenn man sich rühmt ein Rechtsstudium belegt zu haben.
Kopfschüttel
PS: Firmen die so mit ihren kritischen/geheimen DOkumenten umgehen, können sich in zwei Dingen sicher sein Das ihre FIrmengeheimnisse schon längst in Russland oder China oder USA bei der Konkurrenz sind und das die Firma bald pleite ist
-- Editiert von smisonline2 am 28.11.2016 16:46
Meinst du, dass das nach 5 Jahren noch irgendjemanden interessiert?
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten