Notar fertigt kein Testament an

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
lusifi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Notar fertigt kein Testament an

Der Notar (Assessor) kommt zur Testaments Besprechung nach Hause und wird beauftragt ein Testament anzufertigen. Es gibt keine Erben. Der Erblasser, schwerhörig, krebserkrankt, 89 Jahre, erzählt mir am nächsten Tag, dass der Notar da war, dass das Testament gemacht ist und er alles unterschrieben hat....
Jetzt, nach dem Tod, stellt sich heraus, dass es nur eine Besprechung war und kein Testament angefertigt wurde, weil der Klient sich nicht wieder beim Notar gemeldet hat. Der Notar weiß, dass ich erben soll, ich weiß, dass ich erben soll. Aber weil ja nichts geschrieben ist, gibt es nichts. Ist hier der Notar seinem Auftrag nicht richtig nachgekommen? Kann ich den Notar belangen wegen "übersehener Grundschuld". Da es keine Erben gibt, wird wohl der Staat alles erben. Oder gibt es doch noch einen Weg hier den Letzten Willen des Erblassers zu erfüllen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ein notarielles Testament muss meines Wissens immer noch beurkundet werden. Sprich man braucht einen weiteren Termin, in dem das gefertigte Testament dem Erblasser vorgelesen wird durch den Notar und es dann unterzeichnet. Das scheint hier aber gerade nicht erfolgt zu sein.

Da der Notar schlecht in einer Glaskugel vorab ersehen kann, wie das Testament auszusehen hat, ist es das normalste von der Welt, dass zuvor ein Besprechungstermin stattfindet, in dem der potentielle Erblasser schildert, was er sich so vorstellt. Erst dann würde der Entwurf eines Testaments gefertigt, dass dem Erblasser zur Durchsicht überlassen wird und dann gibt es den Beurkundungstermin.

Und wenn das Geschäfts aus welchen Gründen auch immer irgendwo zwischen Besprechungstermin und Beurkundung stecken bleibt, dann ist das halt so. Sie haben ja Ihre Infos vom Erblasser, der zwischenzeitlich verstorben ist. Sie haben also für diese Aussage kein Beweismittel mehr. Mal abgesehen davon, dass sich fragt, ob Ihnen der Erblasser überhaupt die Wahrheit erzählt hat. Vielleicht kam während der Besprechung mit dem Notar auch irgendwas zur Sprache, dass den Erblasser an seiner Ihnen gegenüber getätigten Aussage, man wolle Sie zum Erben machen, zweifeln ließ, aber der Erblasser wollte das Ihnen gegenüber nicht zugeben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Im Übrigen hätte man in einem solchen Fall keinen Notar benötigt. Wenn eine Person alles erben soll, dann ist ein handschriftliches Testament in 2 Minuten erstellt.

Dass man sicherheitshalber noch einen Notar hinzuziehen will mag im Einzelfall zwar verständlich sein, das hindert einen aber nicht daran, insbesondere wenn man schwer erkrankt ist, es schon mal vorab auf diese Art zu regeln. Das ist dann unter Umständen nicht ganz perfekt, aber wohl immer noch besser als die gesetzliche Erbfolge, die man dem Anschein nach ja wohl nicht haben wollte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lusifi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Ein notarielles Testament muss meines Wissens immer noch beurkundet werden. Sprich man braucht einen weiteren Termin, in dem das gefertigte Testament dem Erblasser vorgelesen wird durch den Notar und es dann unterzeichnet. Das scheint hier aber gerade nicht erfolgt zu sein.
Da der Notar schlecht in einer Glaskugel vorab ersehen kann, wie das Testament auszusehen hat, ist es das normalste von der Welt, dass zuvor ein Besprechungstermin stattfindet, in dem der potentielle Erblasser schildert, was er sich so vorstellt. Erst dann würde der Entwurf eines Testaments gefertigt, dass dem Erblasser zur Durchsicht überlassen wird und dann gibt es den Beurkundungstermin.
Und wenn das Geschäfts aus welchen Gründen auch immer irgendwo zwischen Besprechungstermin und Beurkundung stecken bleibt, dann ist das halt so. Sie haben ja Ihre Infos vom Erblasser, der zwischenzeitlich verstorben ist. Sie haben also für diese Aussage kein Beweismittel mehr. Mal abgesehen davon, dass sich fragt, ob Ihnen der Erblasser überhaupt die Wahrheit erzählt hat. Vielleicht kam während der Besprechung mit dem Notar auch irgendwas zur Sprache, dass den Erblasser an seiner Ihnen gegenüber getätigten Aussage, man wolle Sie zum Erben
machen, zweifeln ließ, aber der Erblasser wollte das Ihnen gegenüber nicht zugeben.


Der Erblasser hat mir erzählt, dass außer mir noch eine Cousine seiner verstorbener Frau erbt. Dies steht ja auch so im Besprechungsbogen. Der Notar durfte zwar den Inhalt nicht preisgeben, ließ aber durch die Blume deuten, dass es wirklich so ist. Es ist hier wirklich so, dass dem Erblasser sehr daran interessiert war, dass ich finanziell abgesichert bin. Ich musste ihm auch versprechen, dass ich von dem Geld eine unvergessliche Reise mit der Familie machen soll mit Business Flug. Es ist deshalb ausgeschlossen, dass er es sich anders überlegt hat. Ich denke, dass er wegen seiner Schwerhörigkeit den Notar nicht ganz verstanden hat und so im Glauben war, dass nun sein Letzter Wille bereits in Erfüllung geht. Schade, blöd gelaufen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Notar hier versäumt hat nachzuhaken. So kommt man ja auch nicht zu seinem Honorar. Vom Notarbesuch bis zu seinem Tod sind gute 2 Monate vergangen. Er hat bis zuletzt immer wieder beteuert, dass er doch so erleichtert ist, dass das mit dem Testament endlich erledigt war.

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