Notar Auskunft

21. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
lusifi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Notar Auskunft

Der Erblasser hat zuhause mit dem Notar das Testament besprochen und aufgesetzt. Es wurden auch mehrere Unterschriften getätigt. Der Erblasser hat keine Kinder und Geschwister, seine Frau ist bereits verstorben. Ich sollte mit einem großen Betrag im Testament berücksichtigt werden. Kurz nach dem Notarbesuch ist der Erblasser verstorben. Auf Anfrage beim Nachlassgericht wurde mir gesagt, dass kein Testament hinterlegt ist. Beim Notar bekomme ich keine Auskunft. Kann es sein, dass das Testament noch nicht beurkundet wurde und somit ungültig ist. Es gibt nur eine entfernte Cousine seiner Frau. Was passiert nun mit dem Vermögen?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Kann es sein, dass das Testament noch nicht beurkundet wurde und somit ungültig ist.

Das ist durchaus möglich.
Zitat:
Was passiert nun mit dem Vermögen?

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge.

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#2
 Von 
lusifi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe mal gelesen, dass der "Letzte Wille" besonders geschützt ist. Wenn also der Erblasser dem Notar sagt, dass Person x etwas erben soll und das Testament aufgesetzt aber noch nicht beurkundet ist, weil der Erblasser verstorben ist, dann war ja der ganze Aufwand mit dem Notar wirkungslos. In dem Fall hätte das Testament wohl von der Sekretärin in die gesetzliche Ausführungsform gebracht werden müssen und dem Erblasser noch einmal zur Kontrolle vorgelegt werden müssen. Wenn ich das so richtig verstehe. Wenn aber der Erblasser dann plötzlich verstirbt, wenn der Notar das Haus verlässt, ist das Testament also nicht gültig. Oder?

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