364.903
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » Norddeutsche Länder schaffen gemeinsames ...

Norddeutsche Länder schaffen gemeinsames Gericht für Terrorprozesse

AFP VOM 27.9.2011 | Nachrichten - Allgemein | 651 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Terrorprozesse, Gericht, Norddeutschland

Alle Verfahren sollen am Hamburger Oberlandesgericht geführt werden

Terrorprozesse für mehrere norddeutsche Bundesländer sollen künftig zentral in Hamburg verhandelt werden. Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hätten beschlossen, alle ihre Staatsschutzverfahren gemeinsam vom Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg entscheiden zu lassen, teilte die Hamburger Justizbehörde am Dienstag mit. Ein entsprechender Staatsvertrag werde in Kürze geschlossen. Das Hamburger OLG verhandelt derzeit schon über die Bremer Staatsschutzdelikte.

Als Staatsschutzdelikte zählen vor allem Straftaten mit terroristischem Hintergrund und Spionagefälle. Weil derartige Verfahren meist sehr komplex und aufwendig sind, werden sie vor speziellen Staatsschutzsenaten an einem OLG verhandelt. Es gibt aber nur wenige Fälle und die Kosten für die speziell gesicherten Verhandlungsräume sind hoch. Verschiedene Länder sind deshalb an einem gemeinsamen Betrieb interessiert, was das Gerichtsverfassungsgesetz auch erlaubt. Im vergangenen Jahr vereinbarten bereits Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin, einen gemeinsamen Staatsschutzsenat am OLG in Berlin einzurichten.

27.09.2011 - 14:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011



123recht.net ist Rechtspartner von:

364903
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110028
beantwortete Fragen
14
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Johannes Dietze
Stuttgart
Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Handelsvertreterrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?