Norddeutsche Länder schaffen gemeinsames Gericht für Terrorprozesse
AFP VOM 27.9.2011 | Nachrichten - Allgemein | 651 Aufrufe Mehr zum Thema:Terrorprozesse, Gericht, Norddeutschland
Alle Verfahren sollen am Hamburger Oberlandesgericht geführt werden
Terrorprozesse für mehrere norddeutsche Bundesländer sollen künftig zentral in Hamburg verhandelt werden. Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hätten beschlossen, alle ihre Staatsschutzverfahren gemeinsam vom Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg entscheiden zu lassen, teilte die Hamburger Justizbehörde am Dienstag mit. Ein entsprechender Staatsvertrag werde in Kürze geschlossen. Das Hamburger OLG verhandelt derzeit schon über die Bremer Staatsschutzdelikte.
Als Staatsschutzdelikte zählen vor allem Straftaten mit terroristischem Hintergrund und Spionagefälle. Weil derartige Verfahren meist sehr komplex und aufwendig sind, werden sie vor speziellen Staatsschutzsenaten an einem OLG verhandelt. Es gibt aber nur wenige Fälle und die Kosten für die speziell gesicherten Verhandlungsräume sind hoch. Verschiedene Länder sind deshalb an einem gemeinsamen Betrieb interessiert, was das Gerichtsverfassungsgesetz auch erlaubt. Im vergangenen Jahr vereinbarten bereits Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin, einen gemeinsamen Staatsschutzsenat am OLG in Berlin einzurichten.
27.09.2011 - 14:01 Uhr
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