Nordcapital Niederlande 8

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Für den geschlossenen Immobilienfonds Niederlande 8 wird es eng. Bis Jahresende müssen die Kredite bei der finanzierenden Bank abgelöst werden. Das wird vermutlich nur durch den Verkauf der Fondsimmobilie in Amsterdam möglich sein. Dazu muss aber dringend ein Käufer gefunden werden. Ein entsprechender Beschluss sei auch bereits gefasst worden, berichtet „Fonds professionell“ online.

Selbst wenn rechtzeitig ein Käufer gefunden wird, drängt sich schon das nächste Problem auf. Denn nach einem Gutachten der Bank ist das Gebäude nur noch rund 12 Millionen Euro wert. Das ist etwa nur die Hälfte der Verbindlichkeiten. Da auch noch ca. 60 Prozent der Büroimmobilie leer stehen, ist die Verhandlungsposition auch nicht gerade rosig. Gelingt es nicht einen Käufer zu finden, steht die Fondsgesellschaft voraussichtlich vor der Insolvenz.

So oder so: Für die Anleger sind es düstere Aussichten, ihnen stehen erhebliche finanzielle Verluste bis zum Totalverlust der Einlage ins Haus. Erschwerend kommt hinzu, dass Nordcapital den Immobilienfonds Niederlande 8 bereits im Februar 2006 auflegte. Das bedeutet, dass je nach Datum des Beitritts zur Fondsgesellschaft, mögliche Schadensersatzansprüche schon verjährt sind oder demnächst verjähren. Die Verjährungsfrist setzt auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung ein. Anleger, deren mögliche Ansprüche noch nicht verjährt sind, sollten also umgehend handeln.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Für die Anleger des Nordcapital Niederlande 8 sieht es nicht gut aus. Wenn mögliche Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt sind, können sie noch geltend gemacht werden. Die Zeit drängt allerdings, verjährungshemmende Maßnahmen sollten umgehend ergriffen werden.

Auslöser für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Beteiligungen an Immobilienfonds wurden in den Beratungsgesprächen immer wieder als sichere und rentable Geldanlage dargestellt. Risiken wie sinkende Mieteinnahmen, Leerstand, Weichkosten oder eine hohe Fremdkapitalquote wurden in den Beratungsgesprächen erst gar nicht oder nur völlig unzureichend erwähnt. Allerdings gehört die Risikoaufklärung zwingend zu einer anleger- und objektgerechten Beratung. Ist die Beratung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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