Hallo zusammen,
folgende Situation heut vor einer Schule:
Kind läuft alleine auf einem Gehweg. Ein Auto kommt entgegen, und da manche zu faul sind die 10 Parkplätze 50m weiter zu benutzen, fährt das Auto auf dem Gehweg und kommt ca. 5m vor dem Kind zum stehen.
Das Kind (6 Jahre) ist von dem auf dem Gehweg entgegenkommenden Auto so erschrocken, dass es quer über die Straße rennt. Zum Glück war auf der Straße so kein Auto mehr.
Nun die Frage: Stellt das "nur" Parken auf dem Gehweg dar, oder ist das eine Nötigung?
Meiner Meinung nach sind die Voraussetzungen einer Nötigung erfüllt, immerhin hat die Fahrerin des PKWs den schwächsten Verkehrsteilnehmer vom Gehweg gedrängt.
Ich werde zwar mal mit der Fahrerin reden (ja, der 6 jährige war mein Sohn), aber die rechtliche Lage würde mich dennoch interessieren.
Gruß
alleskoenner
Nötigung oder nur Ordnungswidrigkeit
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sehe ich auch als Nötigung, sofern das Kind nicht übersehen wurde.
Hallo,
ich sehe hier absolut keine Nötigung (vielleicht eine Gefährdung - obwohl, 5 Meter sind nun doch alles andere als eine Gefahr -, aber sicher keine Nötigung).
Nötigung wäre es, wenn ein Autofahrer einen Fußgänger vom Gehweg scheucht, um dort weiter zu fahren. Hier war das aber gerade nicht der Fall, der Fahrer wollte nur parken (natürlich widerrechtlich, aber darum geht es ja nicht).
Spekulieren wir mal: Was wäre wenn das Kind beim über die Straße laufen angefahren worden wäre? Würde den Gehparker daran überhaupt eine Schuld treffen? Imho nein.
Stefan
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Hier war das aber gerade nicht der Fall, der Fahrer wollte nur parken
Da verstehe ich die Schilderung des TE anders:
Zitat:fährt das Auto auf dem Gehweg und kommt ca. 5m vor dem Kind zum stehen
Woher soll das Kind (oder ein Erwachsener) wissen, daß der Autofahrer genau dort parken will?
Natürlich hängt es am genauen Einzelfall (wie schnell fuhr er, wie erfahren war das Kind).
Aber in einem grundsätzlich verkehrswidrigen und zusätzlich für das Kind bedrohlichen Verhalten, das dieses dazu nötigt, sich wegen der subjektiven Gefährdung "in Sicherheit zu bringen", sehe ich sehr wohl eine Nötigung (mindestens bedingter Vorsatz, wenn man sich so verkehrswidrig verhält).
Nach deiner Logik könnte ich auch verkehrswidrig auf den Fahrrad weg fahren, um dort zu parken, und ein Radler, der mir ausweichen muß, wurde dann nicht genötigt, weil ich ja nur parken und "nicht nötigen" wollte?
Zitat:Was wäre wenn das Kind beim über die Straße laufen angefahren worden wäre? Würde den Gehparker daran überhaupt eine Schuld treffen? Imho nein.
Je nach Situation sehr wohl, im übrigen sogar dann, wenn wirklich keine Nötigung vorliegen sollte. Wir wissen ja nicht, ob das Kind nun überreagiert oder sich seinem Alter entsprechend verhalten hat.
Wenn ich dir auf dem Fußweg mit Tempo 30 entgegen radle und du springst vor Schreck zur Seite, hilft mir als Ausrede auch nicht, ich hätte schon rechtzeitig gebremst bzw. wäre selbst ausgewichen.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 12.10.2016 12:17
Hallo,
es könnte sein, dass ich mich korrigieren muss, ich hatte es vielleicht falsch verstanden. Weil:
Wer war denn nun wer? Wer hat geparkt, was war das für ein entgegenkommendes Auto (wem entgegengekommen?), wer ist auf dem Gehweg gefahren? Und wie breit ist die Straße?Zitat:Ein Auto kommt entgegen, und da manche zu faul sind die 10 Parkplätze 50m weiter zu benutzen, fährt das Auto auf dem Gehweg und kommt ca. 5m vor dem Kind zum stehen.
Ich hatte es wie folgt interpretiert (und nur dazu passt mein erster Post): Autofahrer ist zu faul bis zu den Parkplätzen zu fahren und parkt einfach auf dem Gehweg. Und bei dem Einparken fühlte sich das 5 Meter weiter vorne stehende Kind bedroht und ist über die Straße gelaufen.
Stefan
Zitat:Wer war denn nun wer? Wer hat geparkt, was war das für ein entgegenkommendes Auto (wem entgegengekommen?), wer ist auf dem Gehweg gefahren? Und wie breit ist die Straße?
Ok, hier nochmal aufs Nötigste reduziert:
Kind läuft auf dem Gehweg, PKW kommt entgegen, PKW fährt ca 10m vor dem Kind über die komplette Breite auf den Gehweg auf, fährt ca. 5m auf dem Gehweg weiter und kommt dann wenige Meter vor dem Kind zum stehen. Das Kind hat keine Chance mehr den Gehweg weiter zu benutzen, da dieser komplett vom PKW versperrt wird, und das Kind rennt in Panik vor dem ihm auf dem Gehweg entgegenkommenden PKW über die Straße.
Zitatund kommt dann wenige Meter vor dem Kind zum stehen. :
Zitatund das Kind rennt in Panik vor dem ihm auf dem Gehweg entgegenkommenden PKW :
Das passt nicht, Logikfehler ...
Ein PKW der steht, kann denknotwenigerweise nicht entgegenkommen.
Zitat:Das passt nicht, Logikfehler ...
Stimmt, habe ich etwas missverständlich beschrieben.
Also zeitlich geschätzt.... Eine Sekunde _nachdem_ das Kind losgerannt ist, kam der PKW zum stehen.
Für das losrennende Kind war zum loslaufenden Zeitpunkt nicht ersichtlich, dass der PKW jetzt anhalten wird.
-- Editiert von alleskoenner am 12.10.2016 16:06
Hallo,
Warum denn auf das Nötigste reduziert? Zudem schreibst du sogar noch weniger als das Nötigste, praktisch hast du so gut wie keine meiner Fragen beantwortet. Und mir fallen da noch einige mehr ein, beispielsweise:Zitat:Ok, hier nochmal aufs Nötigste reduziert:
Wie schnell fuhr er? (so ca. - du warst ja offenbar nicht dabei)
Konkret: War es eine Notbremsung (vor der ein Fußgänger erschrecken kann und darf, insbesondere natürlich ein Kind), oder hat er ganz normal wegen dem Hindernis - deinem Kind - gebremst?
Wie war die Restfahrbahnbreite (neben dem parkenden Auto)? Musste er vielleicht quasi zwangsläufig auf den Gehweg? (denn das darf man, allerdings mit absoluter Vorsicht, und das scheint hier nicht so)
Über was für einen Gehweg sprechen wir überhaupt? Mit Bordstein?
Und nochmal zur Klarstellung: Ich möchte den Autofahrer keineswegs verteidigen, er hat ziemlich sicher einen Fehler gemacht. Es geht mir einzig um die vorgeworfene Nötigung.
Stefan
Zitat:Wie schnell fuhr er? (so ca. - du warst ja offenbar nicht dabei)
Doch, ich war dabei. Hätte auf ca. 10kmh geschätzt.
Zitat:Konkret: War es eine Notbremsung (vor der ein Fußgänger erschrecken kann und darf, insbesondere natürlich ein Kind), oder hat er ganz normal wegen dem Hindernis - deinem Kind - gebremst
Nein, keine Notbremsung. Die Fahrerin hat gehalten, da sie ihren gewünschte Parkposition erreicht hatte.
Zitat:Wie war die Restfahrbahnbreite (neben dem parkenden Auto)? Musste er vielleicht quasi zwangsläufig auf den Gehweg? (denn das darf man, allerdings mit absoluter Vorsicht, und das scheint hier nicht so)
Die Fahrbahn dort ist ca. 3m breit und war komplett frei. Die Fahrerin ist keinem Hindernis ausgewichen, sie wollte einfach nur auf dem Gehweg parken.
Zitat:Über was für einen Gehweg sprechen wir überhaupt? Mit Bordstein?
Kein Bordstein, eine breite Regenrinne.
Zitat:Und nochmal zur Klarstellung: Ich möchte den Autofahrer keineswegs verteidigen, er hat ziemlich sicher einen Fehler gemacht. Es geht mir einzig um die vorgeworfene Nötigung.
Kein Problem. Ist interessant wie schwierig so eine Situation doch zu schildern ist.
Ich versuchs vielleicht nochmal:
Kind läuft auf dem Gehweg. PKW Fahrer kommt auf der Straße entgegen und fährt auf den Gehweg auf (ca. 10kmh). Der PKW fährt auf dem Gehweg direkt auf das Kind zu. Der der Gehweg wird in voller Breite durch den PKW eingenommen. Das Kind sieht den auf sich zukommenden PKW und rennt aus Panik über quer über die Straße, als der PKW ca. 5m vor ihm ist und sich noch auf ihn zubewegt. Ziemlich zeitgleich, nachdem das Kind losgerannt ist, bleibt der PKW auf dem Gehweg stehen und parkt dort.
Das ist meiner Ansicht nach weder "nur" Parken auf dem Gehweg noch erfüllt es den Tatbestand der Nötigung.
Zum einen ist natürlich das Parken auf dem Gehweg vermutlich (wen nicht gerade durch Schilder erlaubt) eine Ordnungswidrigkeit.
Der wesentlich schwerwiegendere Vorwurf wäre hier allerdings die Gefährdung des Straßenverkehrs, konkret dadurch, dass man durch sein Verhalten das Kind dazu brachte, über die Straße zu laufen. Andere fahren schon langsam, wenn sie überhaupt nur ein Kind auf dem Fußweg sehen, diese Frau fährt AUF DEM FUSSWEG(!) weiter, wenn ihr ein KIND(!) entgegenkommt!
Hallo,
Also war es doch so wie ich es am Anfang verstanden hatte. Dann habe ich an meinem ersten Beitrag (#2) eigentlich nichts zu ändern.Zitat:Nein, keine Notbremsung. Die Fahrerin hat gehalten, da sie ihren gewünschte Parkposition erreicht hatte.
Also eher Schrittgeschwindigkeit, sehe ich jetzt noch nicht so dramatisch. Das ist ja auch die Geschwindigkeit mit der man in einem Verkehrsberuhigtem Bereich fahren darf, und da kann es leicht zu vergleichbaren Situationen kommen.Zitat:Doch, ich war dabei. Hätte auf ca. 10kmh geschätzt.
Mein Fazit: Die Autofahrerin hat eindeutig einen Fehler gemacht, auf dem Gehweg hat sie nichts zu suchen, und erst recht nicht wenn sich dort Fußgänger oder gar Kinder aufhalten. Nötigung sehe ich aber immer noch nicht.
Und das Kind hat imho etwas übertrieben reagiert, was einem 6-jährigen aber absolut nicht vorzuwerfen ist. Ich würde trotzdem versuchen ihm zu erklären, dass man auch in solchen Situationen nicht kopflos sein sollte und einfach über die Straße laufen darf, das hätte schließlich noch gefährlicher sein können. Und das meine ich jetzt nicht in dem Sinne, dass ich ihm eine Schuld geben möchte, sondern mehr als Ratschlag für die Verkehrserziehung. Letztendlich hilft es einem - vielleicht sogar toten - Kind nämlich auch nichts, wenn der Autofahrer Schuld hatte - ich hoffe du verstehst was ich meine.
Stefan
Hallo,
hatte sich überschnitten (wie lang' man doch manchmal schreibt?).
Die Frau ist aber doch langsam gefahren. Außerdem ist sie auch nicht weiter gefahren, sondern stehen geblieben.Zitat:Andere fahren schon langsam, wenn sie überhaupt nur ein Kind auf dem Fußweg sehen, diese Frau fährt AUF DEM FUSSWEG(!) weiter, wenn ihr ein KIND(!) entgegenkommt!
Und schon ist es lange nicht so schlimm wie suggeriert.
Stefan
Zitat:Außerdem ist sie auch nicht weiter gefahren, sondern stehen geblieben.
Wenn dadurch aber lebensnaherweise die Panikreaktion des Kindes verursacht wurde (was durchaus lebensnah sein kann, weil Kinder nun mal nicht so reagieren wie Erwachsene), dann wäre zum einen ein Verschulden des Fahrers auch dann gegeben, wenn er freundlicherweise vom Überfahren doch noch Abstand genommen hat. Und auch eine Nötigung kann via Eventualvorsatz gegeben sein, wenn man auf diese Art und Weise auf dem Gehweg (!) auf ein Kind zu fährt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
37 Antworten
-
3 Antworten