Nötigung / Sachschaden KFZ

11. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Paulweber2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung / Sachschaden KFZ

Folgende Situation

Gestern um 19Uhr wollte ich bei der Heimfahrt noch schnell in einem Laden springen um was zu Kaufen. Ich habe mein Fahrzeug auf einen Parkplatz abgestellt was als Privat gekennzeichnet war. Zugegeben war das nicht korrekt von mir, aber es war kein Einzelparkplatz sondern ein Schotterplatz mit ca. 200qm was komplett leer stand.


Keine 5 Minuten später als ich zu mein Auto ging, sah ich das es voll mit Sprühfarbe beschmiert war. Noch nicht ganz den Schock verdaut, tauchte eine Auto mit geöffneter Scheibe auf und sprach mich an: Hey was fällt dir ein hier zu Parken!

Ich sprach den Mann daraufhin an, ob er das mit der Farbe war. Schadenfroh sagte er mir ob ich das gesehen habe! Wenn nicht pech.

Ich bin in dem Moment natürlich aus dem Rahmen gefallen und sagte: das er doch nicht „normal" sei. Darauf hin beschimpfte er mich mit dem üblichen (Arsch... Mutter... etc...) – worauf hin ich ebenso ihn beschimpfte.

Er stieg von seinem Auto aus. Stellte sich provokant vor meiner Brust. Schaute zu dem dort befunden Haus und rief einen Namen mit der Aufforderung er sollte runter kommen.

Ich erkannte das der Spaß aus dem Ruder läuft und ging zu mein Fahrzeug. Der Mann ging zu sein Auto holte was raus und lief in meiner Richtung (Ich bin schnell eingestiegen haben die Türen verschlossen)

Er klopfte auf die Scheibe und beschimpfte mich. Ich hab den Rückwärtsgang eingelegt um weg zu kommen (Schritttempo)

Er hat sich hinter mein Auto gestellt damit ich nicht weg fahre. Aber ich wollte auf keinen Fall mich durch diese Aktion beeinflussen lassen. Seine Antwort daraufhin war, dass er mit einem Gegenstand meine Heckscheibe einschlug.

Ich bin daraufhin stehen geblieben und hab die Polizei gerufen. Der Mann ist schnell für 1 Minute weg gegangen (um vermutlich seine Waffe zu verstecken)

Meine Aussage s.o habt ihr gelesen. Aber er behauptet jetzt das er nur mein Kennzeichen Fotografieren wollte und ich ihn aus Absicht überfahren wollte. Seine Frau soll laut Eigner-Aussage alles aus dem Fenster gesehen haben und bezeugt das.

Die Polizei hat alles aufgenommen. Die haben 1,5 Stunden Bilder gemacht etc...

Aber ich weiß jetzt nicht wie es weiter geht" muss ich eine Anzeige Stellen? Wie sieht ihr den Fall was soll ich machen?

Info. Fahrzeug gehört meinen Schwager. Ich bin als Fahrer eingetragen.










-- Editiert von Moderator am 11.09.2016 14:33

-- Thema wurde verschoben am 11.09.2016 14:33

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20 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Tja, da wird wohl nur der Gang zum Anwalt helfen um Akteneinsicht zu bekommen, was die Gegenseite so zu Protokoll gegeben hat und dann eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. In Asprache mit dem kann man dann auch Anzeige wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und ggf. Nötigung erstatten.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Aber er behauptet jetzt das er nur mein Kennzeichen Fotografieren wollte und ich ihn aus Absicht überfahren wollte. Seine Frau soll laut Eigner-Aussage alles aus dem Fenster gesehen haben und bezeugt das. Und das wissen Sie jetzt woher? Und wenn Sie das schon alles wissen - wie hat er denn die kaputte Heckscheibe erklärt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Paulweber2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frau ist runter und hat mich ebenso angeschrien. Sie sagte : Du wolltest mein Mann überfahren etc... ich hab das genau gesehen!

Der Mann hat zu der Polizei erstmal gesagt das - Es war ein fehler wie er reagiert hat. Aber hat dann behauptet das er das aus Notwehr gemacht hat

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Aber hat dann behauptet das er das aus Notwehr gemacht hat Was verhältnismäßig lächerlich ist - wenn jemand auf mich zufährt, versuche ich, seitlich wegzukommen, und schlage nicht dessen Heckscheibe ein.
Zum weiteren Vorgehen - der Tipp, sich einen Anwalt zu nehmen, ist natürlich sinnvoll. Freilich kostet der Geld, und mit einiger Wahrscheinlichkeit bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
versuche ich, seitlich wegzukommen, und schlage nicht dessen Heckscheibe ein.

Naja, ein guter Anwalt kann da einiges argumentieren ...


Insgesamt rate auch ich zu einem Anwalt bevor amn irgendwelche weiteren Aussagen macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, da waren ja wohl zwei Hitzköpfe am Werk. Einer, der die Verkehrsregeln ignoriert, einer der überreagiert, u.s.w. Und so was kommt dann halt von so was. Erst mal einen Anwalt nehmen, das ist dringend erforderlich. Gleich Geld in die Hand nehmen. Nicht zu wenig.

Und noch was: auch wenn jemand beiseite springen könnte, er muss es nicht tun. Der PKW hat anzuhalten.

wirdwerden

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Und noch was: auch wenn jemand beiseite springen könnte, er muss es nicht tun. Der PKW hat anzuhalten. Das mag ja in der grauen Theorie so sein, aber ich spreche davon, was glaubhaft ist.
Na ja, da waren ja wohl zwei Hitzköpfe am Werk. Der eine hat falsch geparkt, der andere einen PKW beschädigt, dessen Fahrer genötigt und eine falsche Beschuldigung begangen - das ist ja nun nicht ganz die gleiche Ebene...




-- Editiert von muemmel am 11.09.2016 17:12

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ja und der andere hat dann versucht, den einen zu überfahren. Das ist doch "Loriot-reif."

wirdwerden

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#9
 Von 
Paulweber2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wirdwerden Stop!

Hier hat keine versucht den anderen zu überfahren. Bloß bleib ich nicht stehen wenn jemand mit einer Waffe mir droht und damit erreichen will das ich anhalte um vermutlich meine Seitenscheibe einzuschlagen"

Hätte ich vor ihn zu überfahren, würde ich sicherlich nicht direkt die Polizei rufen. Und er würde nicht kurz verschwinden

Was muss ich jetzt machen? Was für einen Anwalt brauch ich da? Mit was muss ich rechnen etc.... ich hab ehrlich gesagt nicht für so etwas Kleingeld locker. Dazu sehe ich das nicht ein, wieso ich für so ein Fall überhaupt bezahlen soll.

Der Typ muss für meinen Schaden aufkommen :/"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

ich hab ehrlich gesagt nicht für so etwas Kleingeld locker. Dazu sehe ich das nicht ein, wieso ich für so ein Fall überhaupt bezahlen soll. Die Frage nach dem Anwalt war also ein Scherz? Es ist ehrlich schwierig, jemand zu raten, der sich so massiv widerspricht (bezüglich des Anwaltes, meine ich). Und um die Frage zu beantworten: Sie sollen bezahlen, weil man Dienstleistungen immer bezahlen muß. Warum bitte soll der Anwalt gratis für Sie arbeiten? Und die Dienstleistung "Anwalt" werden Sie dringend brauchen...
Der Typ muss für meinen Schaden aufkommen :/" Und weil der so ein guter Mensch ist, wird er bestimmt weinend zur Bank rennen, wenn er Ihren diesbezüglichen Brief kriegt... Also - Sie werden gerade von jemand recht ernsthaft der versuchten gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, und zwar zu Unrecht. Da brauchen Sie logischerweise einen Anwalt für Strafrecht, wenn Sie da nicht unverteidigt reinrennen wollen. Die Schadensregulierung ist derzeit Ihr geringstes Problem.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Der eine hat falsch geparkt
... und den anderen "beschimpft". Schließlich ist er mit einem Kraftfahrzeug auf den anderen zugefahren, was bis hin zum versuchten Totschlag alles sein kann. Jedenfalls ist es dumm.

Zitat:
der andere einen PKW beschädigt, dessen Fahrer genötigt und eine falsche Beschuldigung begangen
Die Nötigung wäre meines Erachtens allenfalls versucht. Der TE hat sich "auf keinen Fall durch diese Aktion beeinflussen lassen". Diese "Aktion" will ich auch nicht als verwerfliche Nötigung bezeichnen, solange ich kein eindeutiges Bild von dem Vorfall vor Augen habe. Auch sollte man nicht unterschlagen, dass der andere möglicherweise Unterlassungsansprüche gegen den TE hatte, zu dessen Zweck er ein Interesse an der Feststellung seiner Personalien hatte. Das mit dem Fotografieren des Kennzeichens klingt in diesem Zusammenhang keineswegs völlig unglaubwürdig. Der TE selber schreibt, dass der andere "was" aus dem Haus geholt hat. Kamera/Handy?

Eine falsche Beschuldigung sehe ich nicht. Die Aussage, der TE hätte den anderen überfahren wollen, lässt sich auf den Kerngehalt reduzieren, dass der TE auf den anderen zugefahren ist. Das ist zutreffend, wird vom TE auch nicht bestritten und sogar bekräftigt.

Ob dieser Mann das Auto beschädigt hat, kann der TE selber nicht wissen. Er kann es nur anhand der Aussagen des anderen vermuten. Diese Vermutung könnte vor Gericht in eine andere Richtung gehen. Insbesondere müssten dazu erstmal diese Aussagen des anderen bewiesen werden. Oder hat der nette Herr das gegenüber der Polizei gestanden?

Zitat:
Hier hat keine versucht den anderen zu überfahren.
Doch.

Zitat:
Bloß bleib ich nicht stehen wenn jemand mit einer Waffe mir droht und damit erreichen will das ich anhalte um vermutlich meine Seitenscheibe einzuschlagen
Mit solchen Erklärungen wird man Sie vor Gericht zusammenfalten. Diese "Waffe" (das wäre eigentlich ein Gegenstand zur Verletzung von Personen, nicht von Autos) hat außer Ihnen anscheinend niemand gesehen, insbesondere erwähnen Sie keine Sicherstellung dieser "Waffe" durch die Polizei. Hätte der andere damit Ihre Seitenscheibe einschlagen können, so hätte er das zweifellos auch tun können, während Sie angeblich nur im Schritttempo an ihm vorbeifahren. Durch das Rückwärtsfahren im Schritttempo können Sie also noch nicht das Einschlagen der Seitenscheibe verhindern. Das können Sie erst, indem Sie entweder deutlich schneller fahren oder den anderen überrollen. Da Sie angeblich nicht schneller fahren wollten, engen Sie sich die Auswahl möglicher Motivlagen selber sehr ungünstig ein.

Zitat:
Hätte ich vor ihn zu überfahren, würde ich sicherlich nicht direkt die Polizei rufen.
Sie haben aber nicht direkt die Polizei gerufen, wenn man Ihrer Schilderung glauben darf. Das haben Sie erst gemacht, nachdem er der andere Ihre Scheibe eingeschlagen hat. Das wiederum geschah erst, nachdem Sie auf den anderen zugefahren sind. Wenn im Nachinein und nach weiter Veränderung der Lage die Polizei rufen, ändert das nichts daran, dass das Zufahren auf den anderen noch immer ein Mordversuch gewesen sein kann. Wäre doch auch zu schön, wenn man sich mit einer so billigen Erklärung von jeder Schuld freisprechen könnte, oder?

Ob Sie sich jetzt einen Anwalt nehmen oder nicht, bleibt Ihre Entscheidung. Dazu geraten haben hier schon genügend andere User. Sie sollten dem Anwalt nur fairerweise gleich zu Beginn mitteilen, dass Sie wenig Kleingeld locker haben.

Sind die geposteten Fotos noch am Tatort aufgenommen worden?

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Paulweber2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Feedbacks

Aber einige Argumentation hier sind für mich blödsinnig

Wieso hast du nicht gleich die Polizei gerufen" das war eine Sache von unter eine Minute! Ich konnte später nicht mal wählen und bin zum Laden damit die das für mich machen da ich unter Schock stand

Ich bin schon Rückwärts gefahren, danach erst hat er sich dort hingestellt. Und mit klopfen auf dem Kofferraumdeckel symbolisiert das ich stehen bleiben soll. Der war alles andere als bedrängt

Seine Frau / Zeugin sieht aus wie eine Penner. Rote Haare Tatttos und hat keine Zähne im Mund. Ist klar das die als Ehefrau gezwungen ist zu lügen

Im Laden war der Typ bekannt, da er öfter aggressiv auf Falschparker "fast" los gegangen ist. Im Laden sagen die das sowas früher oder später klar war bei dem Nachbarn

Scheibe eingesprüht! Da kann er sich nicht raus reden. Er hat vor der Polizei auch zugegeben das es ein fehler war meine Scheibe einzuschlagen!

Naja werde einen Anwalt suchen die Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Seine Frau / Zeugin sieht aus wie eine Penner.


Das Aussehen der Personen ist doch zweitrangig oder? Versuchen Sie hier über Vorurteile die Situation für Sie besser darzustellen? Jedenfalls ist ein solcher Kommentar kein guter Stil.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Sie brauchen auf jeden Fall einen Anwalt.

Hier geht es um äußerst wichtige Aussagen, die man einem Profi überlassen sollte. Es geht um die Frage, wer Angreifer war und wer ggf. aus Notwehr gehandelt hat. Zudem geht es um beachtlichen Schadensersatz.

Es sollte bei der Polizei keine Aussage ohne Anwalt gemacht werden.

Tendenziell dürfte die Schuld bei dem anderen liegen. Wer auf ein minimales vergehen (falscher Parkplarz) mit derartiger Aggressivität reagiert, dürfte ein erhebliches psychisches Problem haben. Und natürlich rechtfertigt das keine Sachbeschädigung und andere Straftaten. Das dürfte auch die Justiz so sehen, wenn der Fragesteller sich nur über einen Anwalt äußert.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Sehe ich auch so. Da der TE bereits aggressiv angegangen wurde und eine Eskalation zu besorgen war, war es auch sein gutes Recht, sich zügig vom Tatort zu entfernen; wenn sich ihm jemand in den Weg stellt, ist das allein dessen Problem. Der TE muß sich nicht darauf einlassen, weiteren Angriffen ausgesetzt zu sein, nur weil er den Angreifer "schonen muß" (indem er das Rückwärtsfahren einstellt etc.). Das ist ein elementares Prinzip der Notwehr.

Für mich ist überhaupt keine Frage, daß der TE nach seiner Schilderung in Notwehr gehandelt hat, ohne einen Notwehrexzeß zu begehen. Dafür genügt auch eine subjektive Notwendigkeit (ob der Angreifer nun eine Waffe oder eine Kamera holt, darauf muß der Angegriffene sich nicht einlassen).

Die Frage ist also alleine die konkrete Beweisbarkeit bzw. Glaubwürdigkeit.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Paulweber2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry das mit dem Penner. Aber das waren wirklich Asoziale Leute. Hatte einen dicken Hals als ich gelesen habe das der Typ evtl Recht hat das ich stehen bleiben soll wenn er sich hinter dem Wagen stellt.

Ich mein, ich kann nur solange weg, solang ich noch keinen auf dem Kopf bekommen haben. Wenn ich dort gewartet hätte, wäre das garantiert schlimmer ausgegangen.

Dazu war das im Schritttempo" er ist mitgelaufen, hast sich schleifen lassen, geschlagen aus Blech und letztendlich von der Seite nochmal auf die Scheibe eingeschlagen. Ist darauf hin gleich verschwunden um sicherlich das mit der Frau vor der Polizei abzusprechen.

Ich hab vor Ort eine Aussage gemacht. Was wirklich auch zu 100% der Wahrheit entspricht. Hab auch zugegeben das ich Flasch geparkt habe und ihn zurück beleidigt habe. Aber was er gemacht hat, ist ein ganz anderes Level.

Klar, was soll der Typ sonst sagen. Seine einzigste Karte ist bloß der "Auto-Überfahrversuch"

Werde vermutlich zum Amsgericht gehen und diese Hilfe beantragen. Hab jetzt keine 2.000€ für ein Anwalt. Bloß max 1000€. Bekommt man das Geld wieder wenn man den Fall gewinnt?

Sind es evtl 2 Fälle oder wird das zusammen gemacht (Strafrecht und Schadensersatz)

Bekomme ich ggf den Restwert vom Auto oder komplett alle Kosten bezahlt? Fahrzeug hat ca 3.000€ Wert und der Schaden liegt bei ca 2000€

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Mit 1000.- Euro Vorschuss werden Sie ohne Probleme einen Anwalt finden, der sich um beide Fälle kümmert (ja es sind zwei Fälle, um die sich aber ein einzelner Anwalt kümmern sollte).

Zivilrechtlich gehören Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schaden. Wenn der andere zum Schadensersatz verpflichtet ist, dann gehören auch automatisch die Anwaltskosten dazu.

Anders ist es im Strafrecht. Dort muss man seine Anwaltskosten selbst tragen, es sei denn, man wird angeklagt und dann vor Gericht freigesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Zivilrechtlich gehören Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schaden. Wenn der andere zum Schadensersatz verpflichtet ist, dann gehören auch automatisch die Anwaltskosten dazu. Vollkommen richtig. Freilich vermute ich mal, daß der agressive Herr kein Zahnarzt mit gutgehender Praxis ist. Anders gesagt, mit einem solchen Urteil kann man sich mangels Vollstreckbarkeit oft bloß die Wand tapezieren... Deshalb würde ich mich hier auf den strafrechtlichen Teil fokussieren - also daß Sie nicht verurteilt werden, aber dafür der andere Herr, der vermutlich ohnehin eine ordentliche Latte an Vorstrafen hat. Und um ihn und seine "Zeugin" vor Gericht auseinanderzunehmen oder schlicht dafür zu sorgen, daß Sie gar nicht erst vor Gericht kommen, braucht man halt einen Anwalt.
Der TE muß sich nicht darauf einlassen, weiteren Angriffen ausgesetzt zu sein, nur weil er den Angreifer "schonen muß" (indem er das Rückwärtsfahren einstellt etc.). Das ist ein elementares Prinzip der Notwehr. Das sehe ich exakt genauso.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Anders ist es im Strafrecht. Dort muss man seine Anwaltskosten selbst tragen, es sei denn, man wird angeklagt und dann vor Gericht freigesprochen.


Wenn man allerdings wegen (später) nachweislicher Falschaussage angeklagt und verurteilt wurde, sind die Anwaltskosten ebenfalls ersatzfähiger Schaden gegen den falsch Aussagenden.

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