Nochmals Zinsverjährung

9. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hemul
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nochmals Zinsverjährung

Hallo in einer Rechnung eines Gläubigers wurden am 08.02.2017 in einer zinsberechnung Zinsen ab dem 01.01.2016 aufgeführt. sind nicht mit dem 31.12.2016 diese Zinsen für das Jahr 2016 ebenfalls verjahrt? In der berechnung geht der Gläubiger aber von einer Verjährung nur bis 31.12.2015 aus.

Ich bin etwas unsicher und danke für einen kurzen Hinweis, wer Recht hat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bitte was? Seit wann gibt es eine Verjährung von weniger als einem Jahr?

Zitat:
In der berechnung geht der Gläubiger aber von einer Verjährung nur bis 31.12.2015 aus.

Und ich gehe von einer Verjährung bis 31.12.2013 aus und berechnet die Zinsen ab 1.1.2014 bis heute.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hemul
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, die Frage hat sich erledigt, hatte nicht richtig nachgedacht. Entschuldigung,
Übrigens die Berechnung ist die des Gläubigers nicht meine!

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