quote:"Patentiert" sowieso schon mal nicht, da es keine Patente auf Formen oder Bezeichnungen gibt.Die Form kann als Gebrauchs- oder Geschmacksmuster geschützt sein.Der Begriff "Nunchuck" kann als Marke geschützt sein (auch ohne direkten Zusammenhang mit dem Begriff "Wii" ).Die Bezeichnung der Knöpfe als "C" und "Z" ist nicht schützbar. Selbst als Bestandteil des Geschmacksmusters würde ich das bezweifeln.
dass die Bezeichnung der Knöpfe und die Form patentiert ist
quote:Würdest du freundlicherweise erst mal Wikipedia befragen und dann nachfragen, wenn noch Unklarheiten sind?
Was heißt "Gebrauchs oder Geschmacksmuster geschützt"?
quote:Das alleine ist ja kein juristisches Argument - "alle machen es" ist nicht dasselbe wie "das ist zulässig".
Ganz eBay handelt mich solchen "Nachahmungen", nur wenige sind Original...
quote:Es gibt sicherlich Hersteller ( z.B. BigBen ) die eine Lizenz zum Nachbau von Nitendoprodukten bekommen haben.DU anscheinend nicht!Am besten du fragst mal bei Nintendo Deutschland nach.
Ganz eBay handelt mich solchen "Nachahmungen", nur wenige sind Original...
quote:
Heißt es, dass man es nach diese Form nicht nachbauen kann?
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