>Nintendo WII noch keine 2 Jahre alt ohne Beleg
**** Muß mir Nintendo nun auch ohne Beleg die Garantieleistung erfüllen? ****
a) Du hast (nur) gegen Deinen Verkäufer GESETZLICHE Ansprüche auf Nacherfüllung - Voraussetzung wäre alledings, daß Du zumindest nachweisen könntest, wer Dein Verkäufer ist/war.
b) Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten könnte Dir jemand (der Verkäufer? der Importeur? der im Ausland ansässige Hersteller? ...) Leistungen gemäß einer (freiwillig gemachten) Garantieerklärungen zugesagt haben.
In der Garantieerklärung könnte zulässigerweise bestimmt sein, daß die Inanspruchnahme der zugesagten Leistungen von der Vorlage eines Kaufbelegs abhängig gemacht werden kann. Was steht in Deiner Garantieerklärung?
**** Muß mir Nintendo nun auch ohne Beleg die Garantieleistung erfüllen? ****
Vielleicht nein, weil das (EU-)Garantie-Versprechen vielleicht nicht für in der Schweiz, Australien, Japan etc. erworbene Geräte gewollt gewesen war. Dann hätte die Beschränkung der Garantieleistungen auf "per Rechnung" ausgewiesene Geräte vielleicht nicht nur die Funktion, den (in Deinem Fall unnötigen) Nachweis der Einhaltung der Garantiefrist zu gewährleisten, sondern auch als Nachweis für ein "deutsches" bzw. ein "EU-Gerät" dienen zu können.
M.
von Mirk am 06.11.2008 14:15
Status: Tao (5245 Beiträge)
Userwertung:
3,9
(von 219 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden