Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen! Es geht um Nießbrauch.
Meine Mutter hat mir letztes Jahr Ihr altes Haus mit Nießrecht überschrieben, ich glaube Vorbehaltsnießbrauch.
-> Meine Mutter erzielt weiterhin ca. 300,- EUR Miteinnahmen für das Haus
Durch die Änderung / Übertragung sind für mich Kosten in Höhe von ca. 9.000 EUR entstanden, da ich die Kosten für Notar, Grundbuch, ect übernommen habe.
So, nun stellt sich für mich die Frage, kann ich dies steuerrechtlich bei meinen Werbungskosten geltend machen? Ich hatte ja keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung...
Vor zwei Monaten ist meine Mutter leider verstorben, nun erhalte ich die Einnahmen aus Vermietung - aber ich glaube, dies ändert nichts an der Situation...
Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung!
Viele Grüße
Blümchen
Nießbrauch: steuerlicher Aspekt - Vermietung // Notarkosten, ect
1. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juni 2016 | 14:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbrauch: steuerlicher Aspekt - Vermietung // Notarkosten, ect
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten