Was sind denn die genauen Vor- und Nachteile von Nießbrauch und einem lebenslangem Wohnrecht?
Welche Rechte und Pflichten aber auch welche Vorzüge hat das eine sowohl auch das andere?
Nießbrauch und Wohnrecht - Was sind denn die genauen Vor- und Nachteile?
27. April 2004
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Frage vom 27. April 2004 | 15:01
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 5x hilfreich)
Nießbrauch und Wohnrecht - Was sind denn die genauen Vor- und Nachteile?
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#1
Antwort vom 27. April 2004 | 16:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das Wohnrecht beinhaltet nur das Recht, in dem Haus zu wohnen.
Beim Nießbrauchrecht darf der Nießbraucher das Haus in vollem Umfang nutzen. Er darf es z.B. auch vermieten. Der Nießbrauch ist in den §§ 1030-1067 BGB
geregelt. Der Eigentümer hat dann (fast) keine Rechte an dem Haus. Er darf das Grundstück nicht einmal ohne Zustimmung des Nießbrauchers betreten.
Wenn Dein Vater ein Haus an Dich verschenken will, dann würde ich mir an seiner Stelle immer ein Nießbrauchrecht vorbehalten.
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