Nießbrauch und Wohnrecht - Was sind denn die genauen Vor- und Nachteile?

27. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)
Nießbrauch und Wohnrecht - Was sind denn die genauen Vor- und Nachteile?

Was sind denn die genauen Vor- und Nachteile von Nießbrauch und einem lebenslangem Wohnrecht?
Welche Rechte und Pflichten aber auch welche Vorzüge hat das eine sowohl auch das andere?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Wohnrecht beinhaltet nur das Recht, in dem Haus zu wohnen.

Beim Nießbrauchrecht darf der Nießbraucher das Haus in vollem Umfang nutzen. Er darf es z.B. auch vermieten. Der Nießbrauch ist in den §§ 1030-1067 BGB geregelt. Der Eigentümer hat dann (fast) keine Rechte an dem Haus. Er darf das Grundstück nicht einmal ohne Zustimmung des Nießbrauchers betreten.

Wenn Dein Vater ein Haus an Dich verschenken will, dann würde ich mir an seiner Stelle immer ein Nießbrauchrecht vorbehalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen