Niesrecht-Miete

29. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
MarcoDemented
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)
Niesrecht-Miete

Hallo Leute,
folgender Fall habe ich hier und würde mich freuen wenn jemand mir etwas dazu sagen könnte.

Meine Mutter hat von ihren Eltern das Haus überschrieben bekommen.Die Mutter meiner Mutter ist verstorben,somit ist der Mann,also meiner Mutters Vater übrig.
Er hat das Niesrecht bis zum Tode.Meine Eltern haben einen Mietvertrag mit ihm gemacht.Jetzt ist er im Altersheim und meine Eltern sind in das Haus gezogen.
Der Hammer:ER möchte das jetzt beide wieder ausziehen obwohl sie einen Mietvertrag haben???Geht das??Haben meine Eltern rechte um doch nicht ausziehen zu müssen??

Wie sieht es aus wenn er vermietet,dann stirbt,können meine Eltern die neuen Mieter aus dem Haus wegen Eigenbedarfs klagen??

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich verstehe das doch richtig:
Deine Eltern sind die Mieter und Dein Opa ist der Vermieter.

In dem Fall gelten die ganz normalen Kündigungsregeln, wie bei jedem anderen Mietvertrag auch. Der einfache Wunsch Deines Opas, dass Deine Eltern ausziehen, reicht da nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarcoDemented
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke hh,
für deine antwort.
Hier nochmals die Kurzform:
Meine Mutter:gehört das Haus-wohnt aber unendgeldlich zur Miete

Mein Opa:hat das Niesrecht-lebt aber im Altersheim(seid einem Jahr)

Er:will das meine Eltern nach 3 Wochen wieder ausziehen(sind erst seid dem 1.1. eingezogen)Mietvertrag läuft aber seid Juli 2004-ferner lebt der schon seid 1 Jahr im Heim

Mein Verdacht:diese Erbschleicher(Betreuer mit Familie)die sich wie Maden bei einer Wunde,bei meinem Opa rumtreiben drängen ihn dazu solch so eine Handlung zu vollziehen.Er ist 95 Jahre alt.

Kann man diesen alten Mann nicht endmündigen???

Vielen Dank im voraus

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Für die Kündigung des Mietvertrages gilt das Mietrecht. Ohne, dass sich der Mieter etwas zu schulden kommen lässt, ist eine Kündigung kaum möglich.

Auf welches Erbe spekulieren die "Erbschleicher" denn? Gehe ich Recht in der Annahme, dass der Opa gar kein Vermögen mehr hat? Das Haus gehört ihm jedenfalls nicht mehr.

Ob man ihn prinzipeill entmündigen kann, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber wozu soll das gut sein?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Diavolo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MarcoDemented, ich bin heute durch Zufall auf diese Seite gekommen weil ich mich mit einem sehr guten Freund genau über dieses Thema unterhalten hab. Ich schildere kurz den Fall, vllt hilft dir das ja ;) Also: folgende Personen sind beteiligt. F = mein Freund, V = sein Vater, O = sein Onkel. Ich möchte keine Namen nennen. So, der V von meinem F hat etliche Immobilien. Unter anderem das Haus in dem mein F wohnt. Dieses steht auf einem relativ großen Grundstück. Auf diesem Grundstück steht aber auch eine Scheune wofür der O das Niesrecht hat. Weder F noch V dürfen diese Scheune nutzen ohne den O um Erlaubnis zu fragen. Es ging sogar soweit das F & V sich die Schlüssel von O holen mussten weil dort der Öltank drin steht und ohne Heizung im Winter ist es nunmal unangenehm. Sollte O nun versterben haben F & V nichtmal dann das Niesrecht wenn es nicht vorher überschrieben wurde. Obgleich es auf deren Grund steht. Das gehört dann niemandem von beiden. Also auf gut Deutsch die A-Karte. Aber Toitoitoi Ich wünsch Euch alles Gute in der Sache. :cool:

-- Editiert von Diavolo am 04.03.2008 22:36:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Meine Mutter:gehört das Haus-wohnt aber unentgeltlich zur Miete

Dann ist es aber keine Miete, wenn sie keine Miete zahlt.


Mein Opa:hat das Niesrecht-lebt aber im Altersheim(seid einem Jahr)

Also niest er jetzt im Altersheim?

0x Hilfreiche Antwort

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