Niesbrauch vs. Wohnrecht

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
gdorf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Niesbrauch vs. Wohnrecht

Ist mit einem eingetragenen Niesbrauchsrecht für ein Haus (z.B. für die Lebensgefährtin des verstorbenenen Eigentümers) automatisch die Pflicht zur Unterhaltung / Pflege des Objektes verbundenen oder kann es sein, daß diese die Erben erbringen müssen ?


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"gh"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Jemand, der das Nießbrauchrecht hat, muss die Kosten für die gewöhnliche Unterhaltung bezahlen (§ 1041 BGB ). Gewöhnliche Unterhaltungskosten sind alle Kosten, die in regelmäßigen Abständen anfallen.

Außergewöhnliche Erhaltungskosten (neues Dach, neue Heizung usw.) müssen vom Eigentümer bezahlt werden.

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