Hallo an alle Ratsuchenden und Ratgeber,in meiner Nebenkostenabrechnung 2006/2007 taucht erstmalig seit 17 Jahren ein Posten Niederschlagswassersteuer auf, der nach der Anzahl der Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus (Standort Stuttgart / Ba-Wü)umgelegt wurde. Kann mir jemand erklären, was es damit auf sich hat und ob dies überhaupt Bestandteil der Nebenkostenabrechnung sein darf?Für aussagefähige Antworten bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich.Schönen Sonntag !
Abwasser und Abwasser allg. sind wie bislang auch reguläre Posten der Abrechng. Standort ist Vorort v. Stuttgart. Begründung oder Erörterung - Fehlanzeige ! Posten ist nicht Bestandteil der Nebenkosten laut Mietvertrag! Damit schon unzulässig ? Gibt es hierfür evtl. eine gesetzliche Neuerung ? Der Begriff "Niederschlagswassersteuer" ist nirgendwo definiert !
Hallo! Mit Niederschlagwasser ist das Oberfläschen -wasser das für den umbauten Raum berechned wird.Das gibt es in Rheinlandpfalz schon seit längerem.!!!!!!Gruss Sammy1
Für die qm Versiegelte Fläche des Grundstücks muss eine Abgabe gezahlt werden. Dazu gibt es eine Rechnung der Stadt, die du beim VM einsehen kannst. Bei uns gibt es sowas seit mehreren Jahren
Gehe mittlerweile auch davon aus, daß es sich um eine Abgabe für die Ableitung des Regenwassers in Abhängigkeit der Größe der versiegelten Fläche handelt. Ist diese aber auf die Mieter umlegbar ? und wie beschrieben, wird diese erstmalig seit 17 Jahren berechnet !