Niederschlagsgebühr???

13. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Niederschlagsgebühr???

Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen und was mir auffiel ist die Sache mit dem Abwasser!
Bei mir steht Kaltwasser und Abwasser,wie die anderen Jahre auch und da wir nur eine Wasseruhr haben wurde auch wie immer durch Personen geteilt.
Ich habe aber gehört das seid April 2006 das Abwasser anders gerechnet werden muss und ich habe es schon auf Nebenkostenabrechnungen von meinen Bekannten gesehen.
Dort steht Kaltwasser und Kanalgebühr abgerechnet nach Personen und dann noch die Niederschlagsgebühr berechnet nach Wohnfläche!
Bei dieser Abrechnungsart stehen sich die Mieter besser wie bei der vorigen Rechnungsart.
Ich habe bei der alten Berechnung komplett 260€ stehen und ein Bekannter mit gleichem Verbrauch bei der neuen Berechnungsart 170€.

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""Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es der Satz: Zweimal zwei
ist vier."

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Niederschlagswasser kann man nach der WFL abrechnen.
Berechnet werden die Flächen die auf dem Grundstück versiegelt sind. Dazu gehören auch Wege und Terrassen die *versiegelt* sind. Sehe ich als korrekt an.

Abwasser nach Personen abzurechnen, wenn keine Wasseruhr vorhanden ist, ist auch ok.

Ist allerdings der Verteilschlüssel im Mietvertrag anders geregelt muss danach abgerechnet werden.

Dein Bekannter hat wahrscheinlich eine eigene Wasseruhr.


-- Editiert von Gast am 14.05.2007 07:44:10

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Bei dieser Abrechnungsart stehen sich die Mieter besser wie bei der vorigen Rechnungsart.


Alle ?

Wie soll das denn gehen ?

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Es stehen sich vieleicht nicht alle Mieter besser!
Bei mir im MV steht,das Wasser nach Personen abgerechnet wird,da nur eine Wasseruhr ist und das ist ja auch in Ordnung gewesen, so war es bisher ja auch bei meinen Bekannten auch dort befand sich überall nur eine Wasseruhr und es wurde pro Person gerechnet. Nur jetzt haben alle (verschiedene Häuser,andere Eigentümer) diesen neuen Berechnungsschlüssel mit dieser Niederschlagsgebühr und alle haben wesentlich geringere Beträge gegenüber der alten Abrechnungsart.
Deshalb war meine Frage lediglich, auch wenn im Mietvetrag pro Person steht und dieses Gesetz(Niederschlagsgebühr) erst rauskam,muss meine VM jetzt nach dem neuen Berechnungsschlüssel abrechnen????

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ist vier."

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zunächst einmal ist mir nicht bekannt, dass es bezüglich Deiner Frage in den letzten Jahren eine Gesetzesänderung gegeben hätte.

Oder ist in Deiner Gemeinde/Stadt die entsprechende Satzung geändert worden?

Bei mir im MV steht,das Wasser nach Personen abgerechnet wird

Das ist soweit ok, aber was steht denn im Mietvertrag zur Niederschlagsgebühr? Dabei handelt es sich ja offensichtlich nicht um Wasserkosten, die mit dem genannten Passus abgedeckt sind.

Die Sachlage ist daher für mich noch recht undurchsichtig umjetzt eine beurteilung abgeben zu können.

-- Editiert von hh am 14.05.2007 14:52:31

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#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Da alle nach der neuen Berechnungsart niedrigere Gebühren bezahlen müssen, würde ich deiner VM vorschlagen ebenso abzurechnen.
Wo ist das Problem???

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