Niedersachsen will leichtere Bestrafung von Terroristen
AFP VOM 18.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1047 Aufrufe Mehr zum Thema:Bestrafung, Niedersachsen, Terroristen, Sprengstoffasnchläge
Innenminister für Ausweitung von Straftatbestand
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will den Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung erweitern. Er werde den Mitgliedern der Bund-Länder-Regierungskommission zum Rechtsterrorismus empfehlen, den entsprechenden Paragrafen 129a des Strafgesetzbuches auch bei Brand- und Sprengstoffdelikten anzuwenden, sagte Schünemann der "Welt". Dann könnte in solchen Fällen auch der Generalbundesanwalt tätig werden.
Dies wäre ein "notwendiges rechtspolitisches Signal", sagte Schünemann. Ziel sei eine "Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten zur Bestrafung terroristischer Täter". Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten zum Beispiel die Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung - ähnlich wie beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) aus Zwickau in seiner Anfangszeit - trotz Begehung von Sprengstoffanschlägen nicht ohne weiteres wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung verfolgt werden.
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