Niederlassungserlaubniss und Führungszeugniss

28. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
iwikiwi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Niederlassungserlaubniss und Führungszeugniss

Hallo ihe User,
vollgendes ist geschehen.
Mein Mann hat letztes Jahr im Mai eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen.Ohrfeige..ich weis man sollte es lassen.
Fakt ist sein Kumpel hat Die Anzeige und Strafantrag zurückgezogen ....soweit so gut ich weis auch genau das wir einenSchreiben von der Sataatsanwaltschaft bekommen haben das das Verfahren eingestellt wurde....
Jetzt haben wir erfahren das das im Führungszeugniss steht war für die Ausländerbehörede ..im normalen stands net drin....ich denk wenn was eingestellt wird dann ist das auch ne Eingetragen..Oder danke für eure zahlreichen Antworen..lg

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)


Da wurde was verwechselt.
Im Führungszeugnis steht nichts, auch nicht in dem für Behörden.

Gemeint war wohl die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) vom 19. Mai 2008 und zwar konkret dort die Nr. 42:
Bei Ausländern wird bereits die Eröffnung des Verfahrens, aber auch der Ausgang des Verfahrens an die Ausländerbehörde gemeldet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iwikiwi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort kann das die niederlassung bzw einbürgern negativ beeinflussen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iwikiwi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Weis es wer ..ich hoffe es kann mir noch jemand Antworten

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

@ iwikiwi
Ein ohne Auflagen eingestelltes Verfahren wegen einer persönlichen Auseinandersetzung mit einem Arbeitskollegen ist kein rechtliches Hindernis für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Ein Ausschlussgrund sind rechtsgültige strafrechtliche Verurteilungen. Nur so lange ein Verfahren noch läuft, wir die Bearbeitung zurückgestellt.

Allein schwerwiegende Verfahren, die eingestellt wurden, bei denen es z.B. Hinweise darauf gibt, dass die Einstellung wahrscheinlich durch Einschüchterung von Zeugen o.Ä. bewirkt wurde, könnten relevant sein (es gibt Oberhäupter krimineller Clans, die kein Mal verurteilt wurden, obwohl polizeiliche Erkenntnisse auf etwas anderes weisen). Zudem können Hinweise auf staats- oder gesellschaftgefährdende Bestrebungen eine Niederlassungserlaubnis (NE) entgegenstehen (unabhängig davon, ob es ein Verfahren gab oder nicht). Also wenn aktenkundig wäre, dass die Ohrfeige im Streit über die richtige Strategie einer terroristischen Vereinigung gegeben worden wäre, müsste die Ausländerbehörde hier besonders prüfen und könnten evtl. deshalb die Erteilung ablehnen.
____________________

Abseits der vorliegenden Frage noch zum Beitrag von @KarinD123: Ich hab auch nicht unbedingt Lust, meine Freizeit damit zu vertun, mich mit inhaltlich abwegigen Beiträgen zu beschäftigen. Weil aber viele Leute in solch einem Forum Rat suchen, kann man deinen Beitrag nicht einfach so stehen lassen.

Zitat (von KarinD123):
Die NE wird allgemein gesagt fast nie gewährt


Bitte? In Deutschland lebten (Stand 31.12.2015) fast zweieinhalb Millionen Menschen (genau: 2.467.123) mit Niederlassungserlaubis. Nachzuschlagen z.B. in der Veröffentlichung "Ausländische Bevölkerung - Ergebnisse des Ausländerzentralregisters" des Statistitischen Bundesamtes. Diese 2,5 Mio. Menschen sollen allesamt die Ausnahme von "allgemein gesagt fast nie" sein?

Deine folgenden Erklärungen sind eine Mischung aus Unkenntnis und Unterstellung. Bei den Verstößen, von denen du redest, geht es um "Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung" - also z.B. haben hier Hassprediger Probleme, wenn sie eine NE betragen. Die Anforderungen zum Wohnraum sind für durchschnittliche deutsche Verhältnisse gering: Hier reichen z.B. auf jeden Fall 12 qm pro Person, bei Kindern 10 qm = 24 qm für ein Ehepaar als "angemessene Wohnung" (es kann aber sogar weniger sein). Beim Lebensunterhalt geht um nachhaltige Sicherung. Eine Festanstellung ist gut, aber es kann eine NE auch bei befristeten Verträgen geben, wenn der Antragsteller so qualifiziert ist, dass man davon ausgeht, dass er gut Arbeit findet.

Dass wahrheitsgemäße Angaben wichtig sind, ist eine Binsenweisheit. Wie auch sonst im Leben, wenn man auf etwas einen rechtlichen Anspruch erhebt und lügt, ist man hier im strafrechtlichen Bereich. Dass man das Ausländern im Generellen gesondert sagen müsste, halte ich für abwegig.

Zitat (von KarinD123):
Sollte die Niederlassungserlaubnis erteilt worden sein, kann diese widerrufen werden, wenn derjenige die Interessen der BRD gefährdet, dazu könnte auch eintretende Arbeitslosigkeit gehören .
Nach § 54 Abs.2 Nr 9 müssen zudem Rechtsvorschriften und behördliche Weisungen sowie Gerichtsentscheidung beachtet werden, zB riskiert jensnd seine Niederlassungserlaubnis, wenn er Auflagen der Job Center nicbt folge leistet sich einen Job zu suchen


Also der Widerruf der Niederlassungserlaubnis wegen eintretender Arbeitslosigkeit ist (Entschuldigung, aber das kann man nicht anders bezeichnen) der pure Blödsinn. Die Erteilung der NE muss gut geprüft werden, weil man damit ein lebenslanges Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, auch wenn man den Rest seines Lebens von Sozialleistungen leben sollte. Dass jemand mit einem befristeten Aufenthaltsrecht bei Arbeitslosigkeit das Land verlassen muss, kann es in bestimmten Fälle geben. Bei einer Niederlassungserlaubnis natürlich nicht. Dass man als Ausländer langfristig in Deutschland von Sozialleistungen leben kann, kann man z.B. hier nachlesen:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13817356/Etwa-jeder-sechste-Auslaender-auf-Hartz-IV-angewiesen.html
Demnach leben z.B. 24 % der Türken in Deutschland von Hartz IV. Insgesamt beziehen "knapp 1,2 Millionen Ausländer ohne deutschen Pass Hartz-IV-Leistungen"; dazu kommen noch die Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter. Schwer zu verstehen, weshalb du hier verbreitest, dass die NE entzogen werden kann, wenn jemand arbeitslos wird? Ahnungslosigkeit oder politische Agitation?

Dass jemand, der eine NE besitzt, ausgewiesen werden könnte, weil er den Auflagen des Jobcenters nicht Folge leistet, gehört in den Bereich der Horrormärchen. Im zitierten § 54 geht es allein um das "Ausweisungsinteresse" des Staates. In § 54 Abs. 2 Nr. 4 den Verstoß gegen Jobcenter-Auflagen hineinzuinterpretieren, ist hanebüchen (lies hierzu einfach mal die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsrecht)! Wer eine NE hat, kann diese nur unter streng geregelten Voraussetzungen verlieren. Das Gesetz sieht immer eine Abwägung der Interessen des Ausländers und des Staates ab - und gerade wer eine NE hat, dessen Interessen wiegen besonders schwer. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, dem kann sein Aufenthaltsrecht nur entzogen werden bei schwer kriminellen Straftaten und einer entsprechenden Verurteilung.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Danke @Felicite
Es regt mich ebenfalls auf, wenn solche Falschmeldungen verbreitet werden und bedanke mich, dass Du es so eindeutig richtig gestellt hast.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

@KarinD123
Wenn Unfug nicht reicht kommt einfach noch etwas PEGIDA und AfD Geschwubel dazu?



EDIT: Oh, die Admins werden aktiv ...

-- Editiert von Harry van Sell am 19.06.2016 20:59

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen