Niederlassungserlaubnis an Reisepass gekoppelt?

18. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
zeckenalarm
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis an Reisepass gekoppelt?

Hallo zusammen.

Hab zu meiner Frage im Internet leider nur widersprüchliche Angaben gefunden, ich hoffe hier kann mir jemand Auskunft geben. Folgendes:

Ich bin Schweizer und lebe seit dem Kindesalter in Deutschland, zu meinem 16. Lebensjahr habe ich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Die gabs damals noch, durch die Gesetzesänderung wandelte die sich automatisch in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, soviel weiss ich. Jetzt habe ich aber gemerkt, dass mein Reisepass schon eine Zeitlang abgelaufen ist. Einen gültigen Schweizer Personalausweis habe ich selbstverständlich. Einerseits ist von Passpflicht die Rede, andererseits steht in §3 Aufenthaltsverordnung:

"Von anderen Behörden als von deutschen Behörden ausgestellte amtliche Ausweise sind als Passersatz zugelassen, ohne dass es einer Anerkennung nach § 71 Abs. 6 des Aufenthaltsgesetzes bedarf, soweit die Bundesrepublik Deutschland
1. auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder
2. auf Grund des Rechts der Europäischen Union

verpflichtet ist, dem Inhaber unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Grenzübertritt zu gestatten."

Das trifft auf den Schweizer Personalausweis ohne Zweifel zu. Aber was bedeutet denn da "Passersatz"? Bedeutet dass, ich muss hier als Schweizer keinen gültigen Reisepass haben, sondern nur einen gültigen Personalausweis?

(Die Aufenthaltsgenehmigung ist im übrigen nicht im Pass eingetragen, sondern ein eigenständiges Stück Papier)

Vielen Dank!

-- Editiert am 18.05.2009 14:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

ich wuerde mal sagen, Sie vermuten richtig - der Schweizer PA genuegt.

Gruss vom muemmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Aber was bedeutet denn da "Passersatz"?


Ein Seefahrtsbuch, ist bsp. ein Passersatz;

Mein Seefahrtsbuch benutzte ich bereits beim Grenzübertritt Schweiz-Deutschland und ist voll anerkannt worden.





Gruss vom Strand
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#3
 Von 
zeckenalarm
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke schonmal für die Antworten. Dass der Personalausweis für den Grenzübertritt reicht ist klar, die Frage ist ob er auch für den Aufenthalt (Passpflicht der Ausländer) genügt. Beim Beantragen der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung musste ich damals nämlich einen Reisepass vorlegen. Ich sehe aber im Gesetz auch nur, dass jetzt der Schweizer Personalausweis genügt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Aber was bedeutet denn da "Passersatz"?


http://de.wikipedia.org/wiki/Passersatz

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