Niederlassungserlaubnis Scheidung nur fuer 1 Jahr?!

15. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
go437161-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis Scheidung nur fuer 1 Jahr?!

Ich möchte eine Frage über Scheidung stellen.Ich bin Drittstaatsbürgerin. Ich bin mit einem Deutschen in Schleifladen verheiratet.Ich lebe hier seit 3 Jahren und bin seit 3 Jahren verheiratet.Ich habe eine Niederlassungserlaubnis nach Paragraf.28 abs.2.Nun wollte ich mich von meinem Mann scheiden lassen. Ich habe gelesen , dass nach Paragraf. 31 abs.1 verlängert .
Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

1.
die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat
Bedeutet es erster Trennungsjahr oder ein Jahn nach Scheidung?
Paragraf. 31 Abs. 3
(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.

Was ist unter die Unterhaltsleistungen gemeint?Ich kann bei meinen Verwandten die Unterkunft kostenfrei in einer andere Stadt haben.Wenn ich richtig verstehe, das ist das Geld für das Leben.Kann ich die ausreichende Unterhaltsleistungen erreichen , wenn ich eine Minijob habe ?(wenn ich Unterkunft gratis habe)Wie hoch müssen die Unterhaltsleistungen in meinem Fall sein?
Muss ich von soziale Hilfe unanbhaengig bleiben um meine NE nach Scheidung zu behalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet es erster Trennungsjahr oder ein Jahn nach Scheidung?

Wenn die Trennung der Eheleute bereits vor dem dreijährigen ehelichen Zusammenleben in Deutschland erfolgt ist, dann hat man dieses Ziel logischerweise noch nicht erreicht und dann gibt es auch keine Niederlassungserlaubnis.

Wenn die Niederlassungserlaubnis bereits erteilt wurde, dann spielt die Trennung überhaupt keine Rolle mehr, weil dieser Aufenthaltstitel unbefristet ist.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
go437161-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.Ich habe schon die NE bekommen, ich verstehe aver nicht Paragraf 31.Da steht,dass nach Scheidung kann meine NE nur für 1 Jahn verlängert werden.Ist es richtig?Ist NE nach Scheidung nicht mehr unbefristet?

11x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go437161-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Nach Scheidung muss ich unabhängig von soziale Hilfe bleiben?Muss ich irgendwie prüfen , dass ich eine Arbeit habe um NE zu behalten?Dank für die Antwort!

4x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
go437161-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die Antwort.leider wohne ich in Bielefeld.Kennen Sie viellecht einen Kollege in meiner Stadt oder Region NRW?ich war schon bei einem Antwalt hier, er hat meine Fragen geantwortet so gut,dass ich noch in diesem Forum die Hilfe suche.ich habe nur das Geld für Beratung weg geschmisen.:-(

1x Hilfreiche Antwort


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