Niederlassungserlaubnis, was passiert bei ohne festen Wohnsitz (obdachlos)?

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Petersilie2a
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis, was passiert bei ohne festen Wohnsitz (obdachlos)?

Die Ausländerbehörde meinte dazu:

Bei einer Obdachlosigkeit kann, wenn sie nicht nur vorübergehend ist, einen Ausweisungsgrund darstellen. In Deutschland muss man über ausreichenden Wohnraum verfügen. Wenn die Ausländerbehörde die Information bekommt, das jemand längere Zeit ohne festen Wohnsitz lebt, prüft sie, ob der erteilte Titel zurück genommen oder widerrufen werden muss. Der Ausländer muss dann nachweisen, wo er in der Zeit gelebt, gearbeitet hat.
Wenn derjenige seine Wohnung aufgibt und keine Sozialleistungen beantragt, ist es seine Entscheidung.
Ohne eine gemeldete Anschrift können auch keine Briefe zugestellt werden. Das ist dann ein Problem
--------

Aber ich denke der Mitarbeiter der hier geantwortet hat weißt nicht über das Thema Bescheid. Nur bei einer Aufenthaltserlaubnis kann man dies verlangen, wo man in der Zeit gelebt hat oder gearbeitet hat.

Jetzt das eigentliche Problem:
Darf ein Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis mit ohne festen Wohnsitz sich hier aufhalten, wenn ja wie lange? Muss man irgendwas nachweisen? Im Gesetz steht leider nix darüber, also denke ich, man kann sich hier überall aufhalten als Obdachlose.

Ich kenne nur 2 Gründe für den Widerruf bei einer Niederlassungserlaubnis: Straftat die richtig übel ist und man ist länger als 6 Monate im Ausland

Ich hoffe sie können uns alle aufklären!

-- Editier von Petersilie2a am 14.04.2017 21:14

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Petersilie2a):
Darf ein Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis mit ohne festen Wohnsitz sich hier aufhalten, wenn ja wie lange? Muss man irgendwas nachweisen?

Spätestens nach zehn Jahren steht die Passverlängerung/-erneuerung an und auch der elektronische Aufenthaltstitel muss neu ausgestellt werden. Welche Ausländerbehörde wird das machen, wenn Sie nirgendwo gemeldet sind ? Man könnte auch davon ausgehen, dass Sie sich längere Zeit nicht in Deutschland aufgehalten haben und dadurch wäre die Niederlassungserlaubnis erloschen.

-- Editiert von ya338 am 14.04.2017 23:14

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Petersilie2a
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von Petersilie2a):
Darf ein Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis mit ohne festen Wohnsitz sich hier aufhalten, wenn ja wie lange? Muss man irgendwas nachweisen?

Spätestens nach zehn Jahren steht die Passverlängerung/-erneuerung an und auch der elektronische Aufenthaltstitel muss neu ausgestellt werden. Welche Ausländerbehörde wird das machen, wenn Sie nirgendwo gemeldet sind ? Man könnte auch davon ausgehen, dass Sie sich längere Zeit nicht in Deutschland aufgehalten haben und dadurch wäre die Niederlassungserlaubnis erloschen.

-- Editiert von ya338 am 14.04.2017 23:14

Aber das beantwortet nicht meine Frage so richtig, wenn sie den Beitrag oben weitersehen, hat die Ausländerbehörde paar Infos gegeben. Aber was heißt den genau vorübergehend? 1 Monat?

Noch was sie sagten die Behörde könnte behaupten man würde nicht mehr in Deutschland aufhalten. Was ist aber mit den Menschen die hier geboren sind? Außerdem gibt es bestimmt einen Weg um zu beweisen man hält sich hier auf und wird Deutschland niemals verlassen! Aber welcher Weg wäre das? Jeden Monat in der Auslöserbehörde vorbei schauen und dann schriftlich unterschreiben, wäre das die Lösung?

-- Editiert von Petersilie2a am 14.04.2017 23:51

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Petersilie2a):
Aber was heißt den genau vorübergehend?

Das ist nicht genau festgelegt, die Bewertung erfolgt im Einzelfall.
Wenn man schon eine Wohnung in Aussicht hat oder bereits eien Mietvertrag unterschrieben hat, ist das wohl kein Problem.

Wenn nichts dergelichen vorliegt, dann sieht das schon düster aus.



Zitat (von Petersilie2a):
Was ist aber mit den Menschen die hier geboren sind?

Auch die haben das Recht sich nicht hier auf zu halten.



Zitat (von Petersilie2a):
Außerdem gibt es bestimmt einen Weg um zu beweisen man ... wird Deutschland niemals verlassen! Aber welcher Weg wäre das?

In dem man einen staatlich anerkannten Hellseher findet. Wie sonst will man beweisen, das etwas in der Zukunft niemals passieren wird?



Zitat (von Petersilie2a):
Jeden Monat in der Auslöserbehörde vorbei schauen und dann schriftlich unterschreiben, wäre das die Lösung?

Das würde eigentlich nur beweisen, das man an dem Tag in Deutschland in Deutschland war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Petersilie2a
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Petersilie2a):
Aber was heißt den genau vorübergehend?

Das ist nicht genau festgelegt, die Bewertung erfolgt im Einzelfall.
Wenn man schon eine Wohnung in Aussicht hat oder bereits eien Mietvertrag unterschrieben hat, ist das wohl kein Problem.

Wenn nichts dergelichen vorliegt, dann sieht das schon düster aus.



Zitat (von Petersilie2a):
Was ist aber mit den Menschen die hier geboren sind?

Auch die haben das Recht sich nicht hier auf zu halten.



Zitat (von Petersilie2a):
Außerdem gibt es bestimmt einen Weg um zu beweisen man ... wird Deutschland niemals verlassen! Aber welcher Weg wäre das?

In dem man einen staatlich anerkannten Hellseher findet. Wie sonst will man beweisen, das etwas in der Zukunft niemals passieren wird?



Zitat (von Petersilie2a):
Jeden Monat in der Auslöserbehörde vorbei schauen und dann schriftlich unterschreiben, wäre das die Lösung?

Das würde eigentlich nur beweisen, das man an dem Tag in Deutschland in Deutschland war.

Wie würden Sie vorübergehend einschätzen, 1 Monat, maximal 6 Monate?
Sagen wir mal man ist 1 Monat ohne festen Wohnsitz, aber man die Familie nimmt ihn auf in die Wohnung also darf einziehen, wäre das noch erlaubt? Ich habe gelesen erst nach 6 Monate Abwesenheit kann man den Titel streichen.
Wie sehen sie es?

Noch was, was wäre wenn der Ausländer, die Sprache nicht kann? Kenne paar Leute, die können nur die deutsche Sprache und haben keine Familie mehr und sind aktuell obdachlos. Kannst du was dazu sagen? Gäbe es keine Außnahmen?

Was wäre wenn man nachweisen kann man hat hier regelmäßig eingekauft usw...
Weil obdachlose mit deutscher Staatsangehörigkeit können trotz ohne festen Wohnsitz Leistungen beziehen. Was wäre wenn ein Ausländer mit Niederlassungserlaubnis selbe passiert?

Habe noch eine Idee, wie man nachweisen kann man hält sich wirklich hier auf.
Ich würde noch sagen man kommt jeden Tag zur selben Ausländerbehörde und unterschreibt man ist hier gewesen, wie soll man dann weg sein? Von mir aus sitzt der Ausländer den ganzen Tag in der Behörde und bleibt bis die Öffnungszeiten zu haben, erst danach kann er verlassen und kommt morgen früh immer wieder rein.

-- Editiert von Petersilie2a am 15.04.2017 16:10

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Petersilie2a):
Noch was, was wäre wenn der Ausländer, die Sprache nicht kann? Kenne paar Leute, die können nur die deutsche Sprache und haben keine Familie mehr und sind aktuell obdachlos. Kannst du was dazu sagen? Gäbe es keine Außnahmen?

Eine Sprache kann man lernen, das machen Millionen Menschen.

1x Hilfreiche Antwort

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