Mutmaßliche Vergewaltiger müssen sich in den Niederlanden künftig einem Bluttest unterziehen, wenn dies von der Staatsanwaltschaft verlangt wird. Nach der ersten Kammer stimmte nun auch die zweite Parlamentskammer dem neuen Gesetz zu, das im kommenden Juli in Kraft treten soll, wie das Justizministerium am Dienstag in Den Haag mitteilte. Ziel der neuen Regelung sei es, mutmaßliche Vergewaltiger auf Aids oder andere durch Geschlechtsverkehr übertragbare schwere Krankheiten wie Hepatitis B oder C zu untersuchen - bei rechtzeitiger Entdeckung könnten die Opfer dann vorbeugend behandelt werden. Nach den bisherigen Bestimmungen müssen die Vergewaltigungsopfer selbst vor Gericht einen Bluttest beantragen.
10. November 2009 - 17.43 Uhr
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