Mahlzeit zusammen,
ich hab da mal etwas Spezielles, bei dem ich einfach nicht weiterkomme.
Ich plane in den Niederlanden ein Boot inkl. Trailer zu kaufen.
Der Trailer und das Boot werden (voraussichtlich) nicht nach Deutschland gebracht, sondern verbleiben im Nachbarland.
Trailer liegt < 500 kg und ist damit in den Niederlanden nicht zulassungspflichtig, bzw. kann und muss dort nicht zugelassen werden.
Solche Trailer sind in den Niederlanden automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert und haben kein eigenes Kennzeichen, sondern tragen ein Folgekennzeichen (vergleichbar mit den Kennzeichen an den hiesigen Fahrradträgern).
Solange das Zugfahrzeug ein Niederländisches ist, alles kein Problem, aber was wenn es ein Deutsches ist?
Das deutsche Folgekennzeichen könnte man ja noch anbringen (sofern das in den Niederlanden zulässig wäre), aber was ist mit der Haftpflichtversicherung?
In den Niederlanden gibt es eine separate Versicherung für solche Anhänger nicht, da diese ja über das Zugfahrzeug versichert sind und eine deutsche Versicherung versichert keine ausländischen Fahrzeuge, welches obendrein nicht zugelassen ist.......
Hat jemand eine Idee, wie und ob überhaupt, ein solcher holländischer Anhänger von einem deutschen Zugfahrzeug gezogen werden darf?
p.s. Hoffe bin im richtigen Bereich gelandet, sonst bitte verschieben.
-- Editier von spatenklopper am 17.08.2017 12:34
Niederländischer Anhänger an deutschem PKW
17. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2017 | 12:28
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Niederländischer Anhänger an deutschem PKW
Notfall oder generelle Fragen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. August 2017 | 14:49
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Das regelt FZV §21
Zitat:
Zitat:In einem anderen Staat zugelassene Anhänger müssen an der Rückseite ihr heimisches Kennzeichen nach Satz 1 oder, wenn ein solches nicht zugeteilt oder ausgegeben ist, das Kennzeichen des ziehenden Kraftfahrzeugs führen.
Der Anhänger ist dann über das Zugfahrzeug versichert.
Achtung Falle!!! Es geht hier explizit um zugelassene Anhänger!!! Nicht zugelassene Anhänger sind also nicht versichert wenn das Zugfahrzeug in D zugelassen ist!!!
Nein, du darfst solch einen Anhänger nicht mit einem deutsch zugelassenen KFZ ziehen. Es besteht kein Versicherungsschutz und dieser ist in NL und D zwingend nötig um solch einen Anhänger ziehen zu dürfen.ZitatHat jemand eine Idee, wie und ob überhaupt, ein solcher holländischer Anhänger von einem deutschen Zugfahrzeug gezogen werden darf? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. August 2017 | 15:26
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDas regelt FZV §21 :
In den Niederlanden wahrscheinlich aber nicht.
Das wäre eine Frage für die Experten des ADAC, vielleicht drucken die das ja auch für andere Interessierte in der Mitgliederzeitung.
#4
Antwort vom 21. August 2017 | 16:42
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Aber natürlich! §21 gilt auch in NL für das Fzg. wenn dies, wie hier beschrieben, in D zugelassen ist. Durch mein Hobby habe ich da, für diesen speziellen Fall, einen ganz guten Überblick. Für das in D zugelassene Fzg gilt dieser § weltweit, egal wo man mit dem Wagen gerade unterwegs ist.ZitatIn den Niederlanden wahrscheinlich aber nicht. :
-- Editiert von -Laie- am 21.08.2017 16:43
#5
Antwort vom 22. August 2017 | 11:37
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Ich hab es mir gedacht......
Ich hol den Trailer nun erstmal (auf einem anderen Trailer) nach DE und guck, dass ich eine Zulassung dafür bekomme.
Danke euch.
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