Nichtzahlung eines Strafbefehls

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Saphir1006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichtzahlung eines Strafbefehls

Guten Abend,

mein Kumpel hat mir gestern offenbart, dass er einen Strafbefehl in Höhe von 1800€ hat und die Ratenzahlung bisher blöderweiße ignoriert hat. Er glaubt nun, dass Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde um die Strafe einzufordern. Bisher liegt ihm nichts vor. Er würde das nun gerne regeln, um zu vermeiden die Strafe absitzen zu müssen, da er den Betrag auf gar keinen Fall auf einmal begleichen kann. Er macht zur Zeit seinen Realschulabschluss nach und hat Ende des Monats Prüfungen. Ihm ist es sehr wichtig, dass er diese machen kann und nicht vorher im Knast landet. Der Tagessatz wurde auf gerade einmal 10€ festgesetzt.
Welche Möglichkeiten hat er jetzt? Könnte er evtl noch einmal Ratenzahlungen beantragen? Falls nicht, könnte der Tagessatz erhöht werden, um eine geringere Zeit zu erzielen, die er im Gefängnis absitzen müsste? Und könnte der Tag, an dem er dann gehen müsste hinausgezögert werden, damit er wenigstens seine Prüfungen beenden kann?

Vielen Dank vorab für eure Antworten

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Natürlich ist es nicht möglich einfach die Höhe des Tagessatzes zu erhöhen dieser richtet sich gesetzlich an der Höhe des Einkommens. Und abgesehen davon ist das Urteil schlicht rechtskräftig, und dann kann es halt nicht mehr geändert werden. Der gute Mann soll sich dringend bei einem Verein für Straffälligenhilfe melden - vieleicht können die noch was aushandeln. Er allein dürfte da keine Chance haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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