>Nichtiger Beschluss Umzugspauschale und Umsetzung
@leidschaf
ich habe mich sicherlich nicht ganz klar ausgedrückt.
Der Beschluss zur Erhebung einer Umzugspauschale besteht seit den 90er Jahren. Durch das BGH-Urteil aus dem Jahre 2000 ist er nichtig geworden.
Auf unserer Versammlung hat der Verwalter dies am Ende kurz mitgeteilt und gesagt, dass die Pauschale nicht mehr erhoben werden kann.
Soweit ist alles unproblematisch.
Mindestens 1 Eigentümer will aber darauf bestehen, dass diese Pauschale weiter erhoben wird trotz Nichtigkeit (wurde nach der Versammlung geäußert). Ansonsten will er die Umzugspauschale, die er bei Einzug gezahlt hat, wieder zurück haben.
Deshalb die Frage:
Sollte der Beschluss trotz Nichtigkeit in der nächsten Versammlung bestätigt werden, ist der Verwalter an die Umsetzung gebunden?
Und, ist der Beschluss trotz Nichtigkeit weiterhin gültig und verpflichtet den Verwalter, ihn umzusetzen?
Lernender
von Lernender am 24.04.2006 16:02
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