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Nichteheliche Lebensg./gemeinsame Wohnunung

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Nichteheliche Lebensg./gemeinsame Wohnunung

Hallo ihr Lieben,

ich habe mich vor Kurzem von meinem Ex-Freund getrennt, ein gemeinsames Kind ist unterwegs.
Wir haben für eine gewisse Zeit in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt, für die wir sogut wie alles (zusammen) neu gekauft haben.
Heute habe ich jedoch erfahren, dass er die Wohnung leer geräumt hat (bis auf das Sofa und das Kinderzimmer meines Sohnes)...jetzt meine Frage: Darf er das so einfach?
Nochmal zur Klärung der finanziellen Lage: Er ist in der Privatinsolvenz, hat (zur Beschaffung der Möbel) Gelder angenommen, die er nicht bei seinem Insolvenzberater angemeldet hat (=> Straftat?)
Er ist der Meinung, da auf dem Großteil der Rechnungen sein Name steht sei er berechtigt diese einfach so mitzunehmen und mich mit meinem Sohn und unserem noch ungeborenen gemeinsamen Kind einfach "im Regen stehen zu lassen"
Ich stehe hier momentan ziemlich doof da, da er sämtliche Gegenstände wie Waschmaschine, Kühlschrank, Gefrierschrank, Bett, Kleiderschrank, Fernseher, Schreibtisch, Wohnwand, PC, Esstisch usw... mitgenommen hat.
Zu alle dem hat er mein Handy (iPhone 4 mit Vertrag) ebenfalls mitgenommen...näheres weiß ich erst nächstes Wochenende, da ich dort erst wieder in der alten Wohnung bin.
Bringt es nun etwas, wenn ich bei der Polizei eine Anzeige wegen Diebstahls (oder Insolvenzbetrug) zu machen oder was ist eurer Meinung nach am sinnvollsten?

Ich würde mich über ein paar schnelle Antworten sehr freuen, da ich im Moment wirklich nicht weiß, was ich machen soll

Liebe Grüße,
Kruemmelchen

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von Kruemmelchen am 17.10.2011 17:05
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 209 weitere Beiträge zum Thema "nichteheliche".


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>Nichteheliche Lebensg./gemeinsame Wohnunung
Guten Abend,

quote:
Zu alle dem hat er mein Handy (iPhone 4 mit Vertrag) ebenfalls mitgenommen

Beim Provider SIM-Karte sperren lassen. Vielleicht kann man das Handy auch deaktivieren lassen?

Zum Rest, er kann das mitnehmen, bei dem auf der Rechnung sein Name steht und er die Rechnung nachweisen kann.

Was die neuen Schulden wärend der PI angeht, sollte tatsächlich der PI-Verwalter informiert werden.

LG nero

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von nero070 am 17.10.2011 19:00
Status: Unsterblich (2586 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 91 User(n) bewertet)

>Nichteheliche Lebensg./gemeinsame Wohnunung
Und was ist mit den Dingen, auf denen nicht sein Name steht? Er kann ja nicht einfach Dinge kaufen, für die er das Geld nicht haben darf...und dass diese gemeind gekauft wurden, während wir zusammen wohnten können auch mehrere Leute bezeugen...kann doch nicht sein dass ich mir als Alleinerziehende Mutter von bald 2 Kindern nun alles neu kaufen muss nur weil er mir eins auswischen will...

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von Kruemmelchen am 17.10.2011 19:09
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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