Nicht zurück gegebene Videothekfilme

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Nicht zurück gegebene Videothekfilme

Hallo,

ein guter Bekannter hat vergessen 2DVD`s in die Videothek zurück zu geben da sie durch einen Umzug verloren gingen und er es vergessen hatte das sie noch nicht zurück gegeben sind.
Die Videothek konnte ihn über Telefon und Postweg erreichen.
Sie hat sich aber nie gemeldet. Statt dessen kahm nach 8Monaten eine Anzeige.
Der Polizei wurde der Sachverhalt erklärt und diese hat damit weitere Ermittlungen eingestellt.
Dann kahm ein Brief vom Anwalt der Videothek. Es werden für die vollen 8Monate tagesmietgebühren eingefordert, plus DVD`s zurück, oder Ersatzbeschaffungskosten.

Meine Frage,
darf die Videothek einfach 8Monate Miete in Rechnung stellen?
Rein Theoretisch hätte sie sich ja auch schon nach 1Tag, 1Woche etc. melden können. Sonst könnte die ja 2Jahre warten um feines Geld zu machen.
Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen?

Vielen Dank


von soberan am 20.11.2008 09:03
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>Nicht zurück gegebene Videothekfilme
Grundsätzlich verjährt der Anspruch der Videothek erst nach 3 Jahren - und dann auch nur Stück für Stück (d.h. bei Ausleihe in 2006 wären die Leihgebühren für 2006 zum 31.12.2009, die Leihgebühren für 2007 zum 31.12.2010 verjährt etc.).

Es gibt bisher lediglich Gerichtsurteile, die den Anspruch des Verleihers begrenzen, in soweit er in grobem Mißverhältnis zum Wert der Sache steht.
Beispiel: Eine DVD mit Marktpreis 20 EUR und Tagesleihgebühr von 1 EUR hätte nach 3 Jahren nicht verjährte Leihgebühren von über 1000 EUR aufgehäuft. Diese wären nicht in voller Höhe einforderbar.

> Sonst könnte die ja 2Jahre warten um feines Geld zu machen.

Wenn eine Leihgebühr von 1 EUR pro Tag vereinbart war, warum sollte die Videothek dann zwingend etwas dagegen haben, wenn jemand die DVD unbedingt 8 Monate lang haben und dafür 240 EUR zahlen will? Warum sollte sie verpflichtet sein, die Ware zurückzufordern, anstatt das Leihverhältnis fortzusetzen?

Wie gesagt, allenfalls über das preisliche Mißverhältnis könnte man einen Ansatz finden.


von Leibgerichtshof am 20.11.2008 11:07
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>Nicht zurück gegebene Videothekfilme
**Wenn eine Leihgebühr von 1 EUR pro Tag vereinbart war, warum sollte die Videothek dann zwingend etwas dagegen haben, wenn jemand die DVD unbedingt 8 Monate lang haben und dafür 240 EUR zahlen will? Warum sollte sie verpflichtet sein, die Ware zurückzufordern, anstatt das Leihverhältnis fortzusetzen?**

Danke für deine Antwort.

Wie sieht es aus wenn eine Rückgabetag ausgemacht war. Steht auch in dem was von der Polizei kahm. Geliehen am XX, hätte zurück gebracht werden sollen am XX.
Glaub 2-3Tage waren es.


von soberan am 20.11.2008 11:20
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Nicht zurück gegebene Videothekfilme
...Warum sollte sie verpflichtet sein, die Ware zurückzufordern, anstatt das Leihverhältnis fortzusetzen?...

Ein Leihverhältnis lag offensichtlich zu keiner Zeit vor, sondern ein Mietverhältnis.

Der Begriff Leihgebühr ist ja schon ein Paradoxon und würde einem Juristen wohl gar nicht über die Lippen kommen.


Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist die Nachgebührenerhebung für nicht zurückgebrachte Videofilme nicht auf eine bestimmte Dauer beschränkt. Eine derartige Begrenzung findet im Gesetz keine Stütze. Der Wortlaut des § 546a BGB ist eindeutig (so auch LG Köln Urteil vom 21.06.1988, -11 S 19/88).


von Ali Baba am 20.11.2008 15:15
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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>Nicht zurück gegebene Videothekfilme
> … Darf die Videothek einfach 8Monate Miete in Rechnung stellen?

NEIN! Die vorliegende Forderung der Gegenseite ist vollkommen überzogen Dem Verleiher muss im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht den eingetretenen Schaden so gering wie möglich halten. Bei der Nichtrückgabe von DVDs, Videos etc. muss vom Verleiher erwartet werden, dass er sich nach angemessener Wartefrist – regelmäßig 30 Tage - selbst Ersatz beschafft.

In dem insoweit aktuellsten Urteil des AG Gladbeck vom 19.05.2003 (54 C 11/03) ist ausgeführt:

„Im Hinblick auf den Preisverfall bei der Ersatzbeschaffung von nicht zurück gegebenen Videokassetten und CDs und der leichten Feststellbarkeit der Nichtrückgabe kann an der bisherigen Rechtsprechung, die dem Videoverleiher eine Nutzungsentschädigung in Höhe der für 60 Tage anfallenden Miete zuspricht, nicht mehr festgehalten werden. Jedenfalls nach Ablauf von 30 Tagen nach Ende der vereinbarten Mietzeit steht dem Verleiher eine weitere Nutzungsentschädigung nicht mehr zu.“


Ebenso AG Rastatt vom 15.06.2000 (1 C 81/00):
„Der Betreiber einer Videothek verletzt seine Schadenminderungspflicht, wenn er nicht nach dem Ablauf von 30 Tagen nach vereinbarter, jedoch nicht erfolgter Rückgabe Ersatz für entliehene Videokassetten beschafft. Nach Ablauf von 30 Tagen nach dem vereinbarten Rückgabetermin kann er keinen Schadenersatz wegen Mietausfalls mehr verlangen.“

ERGEBNIS:
Wertersatz und Nutzungsentschädigung für 30 Tage.

Anmerkung:
Die Urteil nehmen auf ältere Entscheidungen des OLG Hamm und des LG Dortmund Bezug (Fundstellen werden bei Bedarf nachgeliefert), die noch von einer 60-Tage-Frist ausgingen – in den 80ern Waren Videofilme halt noch echte Werte. Auch diese Urteile schieben eine überzogene Mietausfallentschädigung eine. Riegel vor.

Anmerkung zum LG Köln Urteil vom 21.06.1988:
Der Leitsatz ist vom User Ali Baba verkürzt dargestellt worden. Das Urteil betrifft einen Sonderfall, der mit dem VERLIEREN von DVDs NICHT VERGLEICHBAR ist. In dem entschiedenen Fall, hatte der Entleiher eine strafbare Unterschlagung begangen und die Videos erst im laufe des Ermittlungsverfahrens ohne weitere Begründung zurückgegeben. Nur unter diesen Umständen – so die Urteilsgrunde – falle ein eventuelles Fehlverhalten des Verleihers nicht ins Gewicht.



von Mausi1939 am 20.11.2008 17:56
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>Nicht zurück gegebene Videothekfilme
Ich dank für die Auskunft.


von soberan am 20.11.2008 19:35
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>Nicht zurück gegebene Videothekfilme
Nur kurz zur Info.
Der Anwalt ist darauf eingegangen und hat die Forderung auf 30Tage abgerechnet.


von soberan am 05.12.2008 20:00
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>Nicht zurück gegebene Videothekfilme
Danke für die Rückmeldung.


von Mausi1939 am 05.12.2008 23:29
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