R hat ein Hotel H gebucht. Der Standort vom Hotel ist in Deutschland. Dazu wählte eine sog. "nicht stornierbare" Rate. Bei Nichtanreise würden 10% der Kosten erstattet werden.
Einen Tag vor Anreise versucht R, das Hotel auf der Webseite zu stornieren. Das geht aber nicht.
R schreibt H eine E-Mail mit dem Wortlaut (und natürlich der Buchungsnummer).
Zitat:hiermit storniere ich meine Reservierung (Name, Buchungsnummer). Leider ist die Stornierung auf Ihrer Webseite nicht möglich.
H bestätigt den Eingang dieser E-Mail etwa eine Stunde später:
Zitat:Ihre Stornierung auf der Webseite ist nicht mehr kostenfrei stornier- und veränderbar.
Sie haben unsere spezielle „Frühbucherrate" gebucht, welche über besondere Buchungs- und Stornierungsbedingungen verfügt.
Des Weiteren wurden die Gesamtkosten des Aufenthalts bereits im Voraus von Ihrer Kreditkarte abgebucht.
Falls Sie eine Ersatzperson haben, die an Ihrer Stelle die Reise antreten kann, ändern wir selbstverständlich gerne Ihre Reservierung dementsprechend ab.
Einen Tag später sichtet R die Buchungsmaschine vom Hotel. Demnach ist das Hotel für die Nacht ausgebucht. R sichert die Screenshots.
R schreibt dem Hotel zurück und freut sich, dass das Hotel das Zimmer weiterverkaufen konnte.
Zitat:Wie ich gerade auf Ihrer Webseite sehen durfte, ist Ihr Haus für diese Nacht ausgebucht.
Das bedeutet ja, dass Sie mein Zimmer weiterverkaufen konnten.
Dementsprechend würde ich Sie bitten, mir den Zimmerpreis für diese Nacht bitte zu erstatten.
Das Hotel möchte nur die o.g. 10% erstatten.
Begründung: H hat die Buchung nicht rausgenommen, da man nicht sicher, ob R vielleicht doch nicht anreist.
Zitat:Sie haben auf unserer Internetseite richtig gesehen, dass wir noch ausgebucht da wir Ihre Buchung nicht aus unserem System genommen haben
aufgrund der Unveränderbarkeit und weil wir nicht wussten, ob sie doch noch die Möglichkeit haben anzureisen.
Wir würden Ihnen dennoch gern die 10% zurückgeben, welche nicht von der Stornierungsgebühr betroffen sind und
buchen diese auf die hinterlegte Kreditkarte zurück.
Wie ist die Rechtslage?
Könnte es sein, dass bei einer Stornierung (selbst bei einer nicht stornierbaren Rate) das Hotel nur den eigenen Schaden (Zimmer stand die Nacht leer und konnte nicht weiterverkauft werden) in Rechnung stellen kann?
Anscheinend hat das Hotel die Buchung nicht rausgenommen, u.a. mit der Begründung, dass eine nicht stornierbare Buchung eben nicht storniert werden kann. Ist so etwas rechtlich haltbar?
-- Editier von jurungi am 30.03.2017 17:08