Nicht stornierbare Rate / Hotel ausgebucht

30. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)
Nicht stornierbare Rate / Hotel ausgebucht

R hat ein Hotel H gebucht. Der Standort vom Hotel ist in Deutschland. Dazu wählte eine sog. "nicht stornierbare" Rate. Bei Nichtanreise würden 10% der Kosten erstattet werden.
Einen Tag vor Anreise versucht R, das Hotel auf der Webseite zu stornieren. Das geht aber nicht.
R schreibt H eine E-Mail mit dem Wortlaut (und natürlich der Buchungsnummer).

Zitat:
hiermit storniere ich meine Reservierung (Name, Buchungsnummer). Leider ist die Stornierung auf Ihrer Webseite nicht möglich.


H bestätigt den Eingang dieser E-Mail etwa eine Stunde später:

Zitat:
Ihre Stornierung auf der Webseite ist nicht mehr kostenfrei stornier- und veränderbar.
Sie haben unsere spezielle „Frühbucherrate" gebucht, welche über besondere Buchungs- und Stornierungsbedingungen verfügt.

Des Weiteren wurden die Gesamtkosten des Aufenthalts bereits im Voraus von Ihrer Kreditkarte abgebucht.

Falls Sie eine Ersatzperson haben, die an Ihrer Stelle die Reise antreten kann, ändern wir selbstverständlich gerne Ihre Reservierung dementsprechend ab.



Einen Tag später sichtet R die Buchungsmaschine vom Hotel. Demnach ist das Hotel für die Nacht ausgebucht. R sichert die Screenshots.
R schreibt dem Hotel zurück und freut sich, dass das Hotel das Zimmer weiterverkaufen konnte.

Zitat:
Wie ich gerade auf Ihrer Webseite sehen durfte, ist Ihr Haus für diese Nacht ausgebucht.
Das bedeutet ja, dass Sie mein Zimmer weiterverkaufen konnten.
Dementsprechend würde ich Sie bitten, mir den Zimmerpreis für diese Nacht bitte zu erstatten.


Das Hotel möchte nur die o.g. 10% erstatten.
Begründung: H hat die Buchung nicht rausgenommen, da man nicht sicher, ob R vielleicht doch nicht anreist.

Zitat:
Sie haben auf unserer Internetseite richtig gesehen, dass wir noch ausgebucht da wir Ihre Buchung nicht aus unserem System genommen haben
aufgrund der Unveränderbarkeit und weil wir nicht wussten, ob sie doch noch die Möglichkeit haben anzureisen.
Wir würden Ihnen dennoch gern die 10% zurückgeben, welche nicht von der Stornierungsgebühr betroffen sind und
buchen diese auf die hinterlegte Kreditkarte zurück.


Wie ist die Rechtslage?
Könnte es sein, dass bei einer Stornierung (selbst bei einer nicht stornierbaren Rate) das Hotel nur den eigenen Schaden (Zimmer stand die Nacht leer und konnte nicht weiterverkauft werden) in Rechnung stellen kann?

Anscheinend hat das Hotel die Buchung nicht rausgenommen, u.a. mit der Begründung, dass eine nicht stornierbare Buchung eben nicht storniert werden kann. Ist so etwas rechtlich haltbar?


-- Editier von jurungi am 30.03.2017 17:08

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27 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Anmietung eines Hotelzimmers ist in der Regel Mietrecht und kein Reiserecht!

Deutsches Mietrecht sieht nicht vor, dass eine der Parteien vor Mietbeginn den geschlossenen Mietvertrag kuendigen kann.

Das Hotel hat eine kundenfreundliche Stornierungsregelung angeboten, Sie haetten nur eine andere Preiskategorie zu buchen gehabt. Sie haben jedoch die Kategorie gebucht die einen Ruecktritt ausschliesst. Sie waren ueber diesen Umstand informiert und waren damit einverstanden.

Um eine hoehere Rueckzahlung als den vereinbarten Satz zu erreichen muessten Sie dem Hotel nachweisen, dass das Zimmer tatsaechlich weiter vermietet wurde. Das ist natuergemaess schwierig, das Hotel wird behaupten, dass das fuer Sie vorgesehene Zimmer nicht weitervermietet wurde, da es ueberhaupt nicht mehr im Reservierungssystem vorhanden war.. Diesen Umstand koennen Sie bereits aus der erfolgten Argumentation der von Ihnen zitierten e-mail entnehmen.

Es besteht zwar eine Schadenminderungspflicht, Sie aber muessten grundsaetzlich nachweisen, dass man Gaeste abwies, obwohl solche Gaeste um eine Reservierung nachsuchten.

De Praxis zeigt auf, dass 80% des vereinbarten Zimmerpreises einbehalten werden duerfen, dem schliesst sich auch regelmaessig die Rechtsprechung an. Da Sie einen Sondertarif buchten koennen auch 90 % als angemessen betrachtet werden und sind nicht zu bemaengeln.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 30.03.2017 17:47

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von jurungi):
Begründung: H hat die Buchung nicht rausgenommen, da man nicht sicher, ob R vielleicht doch nicht anreist.

Logisch und nachvollziehbar.



Zitat (von jurungi):
Falls Sie eine Ersatzperson haben, die an Ihrer Stelle die Reise antreten kann, ändern wir selbstverständlich gerne Ihre Reservierung dementsprechend ab.

Das hat man nachweislich abgeleht und das Zimmer ausdrücklich zur Weitervermietung freigegeben?



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#3
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

R hat nachweislich H mitgeteilt, dass die Buchung storniert werden soll.
Normalerweise ist das auf der Webseite möglich. Die Funktion war aber kaputt. Deshalb hat R eben die o.g. E-Mail geschrieben.

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#5
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Wer ist "Du"?

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#6
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Hinweise!

R wird wohl in den sauren Apfel beissen. H hat 10% erstattet.

Nichtsdestotrotz wird R in 2 Wochen mal bei der Steuerbehörde der Stadt nachfragen. Pro Nacht muss eine Abgabe geleistet werden, unabhängig davon, ob der Gast dort nun übernachtet hat oder nicht - außer die Reservierung wurde storniert.

Ob die Steuer abgeführt wurde oder nicht, wird Aufschluss darüber geben, ob die Buchung storniert wurde oder nicht.

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von jurungi):
......Ob die Steuer abgeführt wurde oder nicht......

Und welche Massnahmen wollen Sie einleiten wenn die Steuer abgefuehrt wurde??? Und welche Massnahmen, so sie denn nicht abgefuehrt wurde???


Viele Gruesse
bernardoselva

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von jurungi):
Ob die Steuer abgeführt wurde oder nicht, wird Aufschluss darüber geben, ob die Buchung storniert wurde oder nicht.

Es gibt das Steuergeheimnis, also wird das Amt da schlicht keine Auskunft erteilen.



Zitat (von jurungi):
Die Funktion war aber kaputt.

Die Funktion war nicht kaputt, die war schlicht nicht vorhanden. Und zwar deshalb, weil man ein zu dem Zeitpunkt nicht stornierbares Zimmer gebucht hatte.



Zitat (von jurungi):
R hat nachweislich H mitgeteilt, dass die Buchung storniert werden soll.

Tja, das reicht halt nicht.



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#10
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
Tja, das reicht halt nicht.


Was müsste man denn noch machen, um wirksam zu stornieren - in Form einer Mitteilung? Es ist ja die einhellige Meinung hier, dass überhaupt nicht storniert werden kann.
Zitat:

Es gibt das Steuergeheimnis, also wird das Amt da schlicht keine Auskunft erteilen.


Der Steuerschuldner ist R - zumindest steht es so in den Regeln der Stadt. H zieht die Steuern nur ein. Verweigert R die Zahlung an H, kann die Steuerbehörde gegen R aktiv werden.

Zitat:
Das wird R nur nie erfahren, da er die Auskunft nicht bekommen wird.


Das mag ja sein. Ich wollte übrigens 2 Monate, statt 2 Wochen schreiben.
Die Steuerbehörde ist doch daran interessiert, soviel Geld wie möglich einzunehmen. Dem Hinweis von R würden die garantiert nachgehen.

Zitat:
Und welche Massnahmen wollen Sie einleiten wenn die Steuer abgefuehrt wurde??? Und welche Massnahmen, so sie denn nicht abgefuehrt wurde???


Falls die Steuer abgeführt wurde, dann hat R keine Munition mehr. Ggf. würde die Steuerbehörde dann auch die Auskunft verweigern.
Falls die Steuer nicht abgeführt wurde, wird die Steuerbehörde garantiert nachhaken. R hat es ja schwarz auf weiss, dass die Steuer vom Hotel eingenommen wurde. Das steht in der Buchungsbestätigung. Der Gesamtbetrag wurde ja vorgezahlt.
Wenn der Verdacht aufkommt, dass das Hotel die Steuer nicht weitergeleitet hat, wird die Steuerbehörde reagieren und bei R nach mehr Details fragen.
Schlussendlich könnte sich H rausreden, dass die Buchung storniert wurde. Dann fällt die Steuer auch nicht an.
Bei dieser Ausrede hätte das H aber zugegeben, dass eine Stornierung doch möglich ist, da das Hotel ja die Stornierung durchgeführt hat. Da kann R wieder ansetzen. Wenn H eine Stornierung akzeptiert und das Haus an dem Abend ausgebucht ist, ist die Frage, ob H wirklich 90% des Preises einbehalten darf.

-- Editiert von jurungi am 31.03.2017 14:44

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#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Vertragsgemäß wurden 10 % ersetzt. Wo ist jetzt das Problem?

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#12
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
Vertragsgemäß wurden 10 % ersetzt. Wo ist jetzt das Problem?


H war in der besagten Nacht ausgebucht.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von jurungi):
H war in der besagten Nacht ausgebucht.

Stimmt, Dein Zimmer konnte ja nicht vermietet werden. Das Hotelwusste ja nicht obvon Dir ein Ersatzgast kommt.



Zitat (von jurungi):
Was müsste man denn noch machen, um wirksam zu stornieren

Man kann nicht stornieren.

Man hätte entweder selbst einen Ersatzgast suchen müssen.
Oder man hätte halt mitteilen müssen, das man das Angebot mit dem Ersatzgast nicht annehmen kann und den Auftrag zur Weitervermittlung erteilen müssen.



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#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von jurungi):
......Es ist ja die einhellige Meinung hier, dass überhaupt nicht storniert werden kann......

Sie scheinen Probleme mit dem Lesen zu haben. Die Fragen wurden in # 1 Absatz 2: Deutsches Mietrecht sieht nicht vor, dass eine der Parteien vor Mietbeginn den geschlossenen Mietvertrag kuendigen kann. und 3: Das Hotel hat eine kundenfreundliche Stornierungsregelung angeboten, Sie haetten nur eine andere Preiskategorie zu buchen gehabt. Sie haben jedoch die Kategorie gebucht die einen Ruecktritt ausschliesst. Sie waren ueber diesen Umstand informiert und waren damit einverstanden. beantwortet.

Oder wollen Sie es nicht kapieren?

Zitat (von jurungi):
......Da kann R wieder ansetzen......

Ich denke diese, ich nenne sie mal, 'Uebernachtungssteuer' ist nicht abzufuehren, da Sie ja dort nicht uebernachtet haben. Das bedeutet nicht, dass die Buchung storniert wurde, da sie ja nicht entsprechend der Vereinbarung zu stornieren war. Man hat das Zimmer schlicht und einfach zu Ihrer Verfuegung gehalten. Haben Sie an der Rezeption vorgesprochen am besagten Abend und gefragt ob das Zimmer neuerlich belegt wurde? Ich denke nicht. Auch diese Frage hatte ich in # 1 Absatz 4: Das ist natuergemaess schwierig, das Hotel wird behaupten, dass das fuer Sie vorgesehene Zimmer nicht weitervermietet wurde, beantwortet

Wie ich schon erwaehnt habe konnten Sie ueberhaupt nicht stornieren zum Einen, aufgrund des geltenden deutschen Mietrechts, und zum Anderen, aufgrund des gewaehlten Tarifs. Ausserdem hat man Ihnen die Steuerpauschale, die ja im Zimmerpreis enthalten ist, erstattet. Diese duerfte schlicht und einfach in den vergueteten 10 % enthalten sein!

Was bleibt ist die Klage vor dem zustaendigen Amtsgericht. Wenn Sie diesen Weg gehen, dann informieren Sie freundlicherweise das Forum ueber den Ausgang, waere sehr nett.

Mein Tipp: Schauen Sie sich kuenftig den Tarif mit all seinen moeglichen Fallstricken genauer an und waehlen Se ggf. einen anderen Tarif.


Viele Gruesse
bernardoselva


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bernardoselva

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#15
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Deutsches Mietrecht sieht nicht vor, dass eine der Parteien vor Mietbeginn den geschlossenen Mietvertrag kuendigen kann.

Das stimmt natuerlich nicht. Die allermeisten Arten von Miet- und Pachtvertraegen koennen sehr wohl auch schon vor Miet- oder Pachtbeginn gekuendigt werden. Wenn ich beispielsweise heute einen unbefristeten Mietvertrag ueber eine Wohnung mit Mietbeginn 1.7. schliesse, kann ich den Mietvertrag am Montag problemlos wieder zum 30.6. kuendigen. Dies ginge nur dann nicht, wenn ein beidseitiger Kuendigungsverzicht ausdruecklich und wirksam vereinbart wurde.

Aber wir haben hier ja keinen unbefristeten Mietvertrag sondern einen Beherbergungsvertrag.

Ich gebe hier weiter zu bedenken, dass selbst der Hotelverband Deutschland im Nachweis einer vollstaendigen Ausbuchung des Hotels sehr wohl einen ausreichenden Beweis dafuer sieht, dass das Zimmer weitervermietet wurde (http://www.hotellerie.de/de/hotelaufnahmevertrag , ganz unten). Der mit der anderweitigen Vermietung des Zimmers erzielte Gewinn ist beim Erfuellungsanspruch gegenueber dem ausgebliebenen Gast in Abzug zu bringen.

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#16
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Man kann ja von dem Fall halten, was man will, aber dumm stellen muss man sich auch nicht. Es mag sein, dass vertraglich kein Storno vereinbart wurde - was, wie hier bereits betont wurde, den Normalfall darstellt, und nicht etwa eine bewusst Einlassung auf eine ganz besonders schlechte Regelung zugunsten günstiger Preise -, trotzdem steht im Raum, dass das Zimmer doppelt vermietet wurde. Wenn ja, dann erhält das Hotel zu Unrecht zweimal den Mietzins für dasselbe Zimmer.

Praktisch mag es ja alles so sein, dass es undurchsichtig oder unfair oder was auch immer ist. Dass der theoretische Gedanke sich dem Gast aufdrängt ist doch wohl aber absolut naheliegend; wozu die Polemik dagegen?

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#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von CAM):
......Aber wir haben hier ja keinen unbefristeten Mietvertrag sondern einen Beherbergungsvertrag......

Hier befinden Sie sich ganz kraeftig im Irrtum - auch ein Beherbungsvertrag basiert fuer das Zimmer (Wohnraummietvertrag) auf das Mietrecht, siehe hier unter 1.2.1: http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Skripte/Sonstiges/4.%20Hotel-Gaststaettenrecht%20-Der%20Beherbergungsvertrag-,%20Stand%2005-2003.pdf

Es ist unwesentlich ob ein Mietvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen wird. Mietvertraege aus Beherbergung sind fast immer befristet.

Zitat (von CAM):
......Das stimmt natuerlich nicht......

Das stimmt natuerlich doch! Zeigen Sie mir den Paragrafen wo eine Kuendigung vor Mietbeginn moeglich ist. Ich kenne keinen!

Auch ist es so, dass mindestens die dreimonatige Mindestkuendigungsfrist, die der Gesetzgeber vorsieht, einzuhalten waere, wenn denn eine Kuendigung vor Mietbeginn moeglich waere. Ausserdem war dem Reisenden nicht verwehrt kostenfrei vor Mietbeginn zu stornieren, dafuer haette er nur einen anderen Tarif zu waehlen gehabt.

Zitat (von Droitteur):
......Dass der theoretische Gedanke sich dem Gast aufdrängt ist doch wohl aber absolut naheliegend; wozu die Polemik dagegen?.....

Die Polemik bringt doch der TE hier rein. Er hatte die Moeglichkeit zu waehlen, ein kostenloser Ruecktritt war ihm nicht verwehrt, dazu haette er nur einen anderen Tarif zu waehlen gehabt, der sicherlich teurer war. Darauf hat er verzichtet - Geiz ist geil - und versucht sich nun mit schaebigen Argumenten aus der Verantwortung zu stehlen. Man kann nur hoffen, dass das Hotel nicht einknickt!!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
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#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......Die Meinungen waren aber hier anders......

Und was spielt das fuer eine Rolle? Hat der TE ueber Airbnb gebucht???? Kann ich nicht erkennen!

Man muss jeden Vorgang schon individuell betrachten. Bucht man ein Zimmer direkt beim Hotel gilt grundsaetzlich Mietrecht. Die im Gesetz vorgegebenen Standards und Regelungen duerfen nicht zum Nachteil des Kunden veraendert werden, wohl aber duerfen Klauseln zum Kundenvorteil aufgenommen werden.

Das ist hier geschehen. Also was soll's, warum hier mit 'Airbnb' die Sache unqualifiziert verkomplizieren, man hat ja auch nicht angefuehrt das, haette der TE das Hotel ueber einen Reiseveranstalter gebucht, Reiserecht und nicht Mietrecht gelten wuerde. Auch das scheint hier nicht der Fall zu sein, kann man jedenfalls den Ausfuehrungen des TE nicht entnehmen.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Das stimmt natuerlich doch! Zeigen Sie mir den Paragrafen wo eine Kuendigung vor Mietbeginn moeglich ist. Ich kenne keinen!
Mit Reiserecht kenne ich mich nicht aus. Mit Mietrecht eher. Und von daher ein Hinweis: Wenn in den Vertragsbedingungen keine Kündigung vor Beginn des Mietvertrages ausgeschlossen wurde, so ist eine solche Kündigung jederzeit möglich. Ein Mietvertrag kann also noch vor Mietbeginn gekündigt werden. Das wurde vom BGH bereits 1979 so entschieden ( BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 88/78 ) und ist meines Wissens nach immernoch gültig.

Die Auswirkungen auf diesen Fall kann ich jedoch nicht beurteilen.

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#21
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
.....Ein Mietvertrag kann also noch vor Mietbeginn gekündigt werden......

Toll, da kann man nur 'Danke' sagen!! Dieses Urteil war mir in der Tat ueberhaupt nicht bekannt.

Das Urteil zeigt aber ganz klar auf das die gesetzliche Kuendigungsfrist einzuhalten ist. Und das hatte ich im #17 (in Unkenntnis des BGH-Urteils) bereits vermutet.

Durch die Einhaltung der gesetzlichen Kuendigungsfrist kann man wahrscheinlich in 99% aller Hotelbuchungen davon ausgehen, dass eine Kuendigung vor Mietbeginne nicht ausgesprochen werden kann.

Nochmals vielen Dank fuer den Hinweis mit dem und zu diesem Urteil, ich habe das sofort in meinem Verzeichnis gespeichert!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Durch die Einhaltung der gesetzlichen Kuendigungsfrist kann man wahrscheinlich in 99% aller Hotelbuchungen davon ausgehen, dass eine Kuendigung vor Mietbeginne nicht ausgesprochen werden kann.
Hotelbuchungen mögen zwar formal auch Mietverträge sein, aber es geht um Wohnraum zum vorrübergehenden Gebrauch (siehe § 549 (2) 1. BGB ). Damit gilt das "normale" Wohnraummietrecht nicht und insbesondere können Kündigungsfristen frei vereinbart werden § 573c (2) BGB . Wenn das Hotel nicht komplett deppert ist, wird das in den AGB's für diesen Tarif schon entsprechend vereinbart worden sein.

Mit Mietrecht wird man daher meiner Meinung nach als Hotelgast nur wenig weiterkommen. Und vom Rest verstehe ich nichts. Ich stelle es mir nur recht problematisch für das Hotel vor, alleine aus einer email heraus die Reservierung des Zimmers aufzuheben und es weiterzugeben. Wie soll das Hotel denn sicherstellen, dass die email wirklich vom Gast stammt? Und das einen Tag vor Anreise. Und wenn der Gast dann doch plötzlich auftaucht, ist das Geschrei bei einem ausgebuchten Hotel groß. Bessere Chancen würde ich sehen, wenn der Gast mehrere Tage gebucht hatte. Dann hätte das Hotel nach dem ersten Tag ohne Gast das Zimmer im Buchungssystem wieder freigeben können.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Einen Tag vor Anreise versucht R, das Hotel auf der Webseite zu stornieren. Das geht aber nicht.
R schreibt H eine E-Mail mit dem Wortlaut (und natürlich der Buchungsnummer).

Zitat:

Ich stelle es mir nur recht problematisch für das Hotel vor, alleine aus einer email heraus die Reservierung des Zimmers aufzuheben und es weiterzugeben. Wie soll das Hotel denn sicherstellen, dass die email wirklich vom Gast stammt?


Sollte das Hotel (bzw. die Kette) eine Stornierungsfunktion auf der Webseite anbieten, Diese aber nicht funktionieren - dann frage ich mich, wie der Gast das Zimmer sonst hätte stornieren sollen. E-Mail ist doch besser als Telefon.

Ich finde es hochproblematisch, dass das Hotel sagt: "aufgrund der Unveränderbarkeit" konnte die Buchung nicht geändert werden.
Es wäre spanned weiter zu beobachten, ob ein Hotel in Deutschland bei sog. "nicht stornierbaren" Raten eine Veränderung (also Rausnehmen der Buchung, Weiterverkauf an anderen Gast, gerade im Fall von guter Buchungslage) wirksam ablehnen darf.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sollte das Hotel (bzw. die Kette) eine Stornierungsfunktion auf der Webseite anbieten, Diese aber nicht funktionieren

Die hat doch hier doch der Schilderung nach funktioniert.


Zitat (von vundaal76):
dann frage ich mich, wie der Gast das Zimmer sonst hätte stornieren sollen.

Schlicht und ergreifend gar nicht.
Was ist denn am "nicht stornierbar" eigentlich nicht zu verstehen?


Zum andern: Fax wäre nöch eine Möglichkeit




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#25
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
......Hotelbuchungen mögen zwar formal auch Mietverträge sein......

Jedenfalls sind Sie kein Reiserecht = § 651 a ff BGB da dieser Paragraf nur fuer Pauschalreisen gilt, oder fuer Buchungen, die ueber einen Reiseveranstalter gebucht werden, der kein Vermittler ist.

Zitat (von cauchy):
.....Damit gilt das "normale" Wohnraummietrecht nicht und insbesondere können Kündigungsfristen frei vereinbart werden.....

Ist nichts vereinbart dann gilt die gesetzliche Kuendigungsfrist, oder....?

Zitat:
.....Ich finde es hochproblematisch, dass das Hotel sagt: "aufgrund der Unveränderbarkeit" konnte die Buchung nicht geändert werden.....

Was ist denn daran problematisch??? Der Gast konnte ja auswaehlen zwischen diversen Zimmerraten. Haette er eine andere Variante gewaehlt, waere eine Stornierung problemlos moeglich gewesen. Hat er nicht, er waehlte -Geiz ist geil- den Tarif, der keine Veraenderung zulaesst und jetzt rumstaenkern.

Zitat:
....Es wäre spanned weiter zu beobachten, ob ein Hotel in Deutschland bei sog. "nicht stornierbaren" Raten eine Veränderung (also Rausnehmen der Buchung, Weiterverkauf an anderen Gast, gerade im Fall von guter Buchungslage) wirksam ablehnen darf.....

Da kann man nur hoffen, dass die Richter nicht so deppert sind und dem folgen. Die gleiche Problematik haben wir ja auch bei den Fluegen. Wenn man den Tarif bucht der keine Umbuchung oder kein Storno zulaesst, und wenn das klar und deutlich ausgeschrieben ist, dann ist das so.

Man kann ja von Anfang an einen Tarif buchen, der alles zulaesst, aber, wie ich schon sagte -Geiz ist geil- aber nur so lange, bis man nicht mehr moechte (also umbuchen oder stornieren moechte).

Zitat (von Harry van Sell):
.....Was ist denn am "nicht stornierbar" eigentlich nicht zu verstehen?.....

Ja, das moechte ich auch gerne wissen!!!

Viele Gruesse
bernardoselva


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#26
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von cauchy):
.

Zitat:
....Es wäre spanned weiter zu beobachten, ob ein Hotel in Deutschland bei sog. "nicht stornierbaren" Raten eine Veränderung (also Rausnehmen der Buchung, Weiterverkauf an anderen Gast, gerade im Fall von guter Buchungslage) wirksam ablehnen darf.....

Da kann man nur hoffen, dass die Richter nicht so deppert sind und dem folgen. Die gleiche Problematik haben wir ja auch bei den Fluegen. Wenn man den Tarif bucht der keine Umbuchung oder kein Storno zulaesst, und wenn das klar und deutlich ausgeschrieben ist, dann ist das so.



Wieso deppert? Man könnte damit auch argumentieren, dass die Flug-Gesellschaften damit unberechtigerweise den Platz weitervermitteln (und somit doppelt kassieren), während der Gast den Platz nicht selber weiterverkaufen darf, um dadurch den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Und wenn man sieht, wie die amerikanischen Airlines die Flüge überbuchen und dann die Leute einfach rausschmeissen dürfen...Da sind 1000,- nichts, wenn man einen Job hat und den dann ggf. verliert...

Also mein Mitgefühl hält sich da in Grenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
......dass die Flug-Gesellschaften damit unberechtigerweise den Platz weitervermitteln (und somit doppelt kassieren).....

Das ist sicherlich ein Bestandteil der Mischkalkulation der Fluggesellschaften. Wuerde der Passus kippen, dann werden vermutlich die guenstigen Basistarife wegfallen, oder diese erheblich teurer werden.

Das wuerde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Fluggaeste die normal zum guenstigen Preis fliegen das mit zu entrichten haben, was ihnen durch Zahlungsunwillige aufgehalst wurde. Empfinde ich als ausgesprochen angenehm!

Zitat (von asd1971):
.....während der Gast den Platz nicht selber weiterverkaufen darf.....

Da laesst sich drueber streiten. Da bin ich an Ihrer Seite.Die Ersatzpersonregelung gibt es ja auch im Pauschalreiserecht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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