Nicht reagieren und abwarten?

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)
Nicht reagieren und abwarten?

Unser Nachbar fordert uns regelmäßig auf, unseren Garten und unser Haus nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Dies tat er zunächst schriftlich an uns. Wir antworten ebenfalls schriftlich, widerlegten seine Forderungen und teilten ihm unter Berufung auf den aktuellen Gesetzestext mit, dass seine Forderungen unbegründet seien.
Wir forderten ihn ebenso auf, es zu unterlassen, uns mit diesen unbegründeten Forderungen nicht mehr zu belästigen.
Nun hat er sich einen Anwalt genommen, der ihm dabei helfen soll, seine Vorstellungen durchzusetzen. (z.B. soll uns das Rasenmähen verboten werden, während er sich auf seiner Terrasse befindet oder wir sollen unsere Bepflanzung von 60-110cm, die allen Vorschriften entspricht, entfernen, da diese irgendwann mal zu hoch werden könnte usw.).
Dieser Anwalt hat die Forderungen seines Mandanten aufgegriffen und uns Fristen gesetzt mit der Drohung zu klagen, wenn wir nicht darauf eingehen.

Wir haben der Familie gegenüber ja schon klar geantwortet und Stellung bezogen. Wir haben auch klar gesagt, dass wir damit nicht mehr belästigt werden wollen. Jetzt belästigt uns ein Anwalt im Auftrag der Familie.

Muss man auf soetwas überhaupt erneut antworten, wenn wir schon klar Stellung bezogen haben und der Nachbar diese konsequent ignoriert?
Muss man Einschreiben dieses Anwalts annehmen oder kann man abwarten, bis er damit vor Gericht zieht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von iteach):
Muss man auf soetwas überhaupt erneut antworten, wenn wir schon klar Stellung bezogen haben und der Nachbar diese konsequent ignoriert?

Nein, muss man nicht.



Zitat (von iteach):
Muss man Einschreiben dieses Anwalts annehmen

Nein, muss man nicht.



Zitat (von iteach):
oder kann man abwarten, bis er damit vor Gericht zieht?

Ja, kann man.


Wenn man allerdings Einschreiben nicht annimmt, muss man mit eventuell daraus resultierenden negativen Konsequenzen rechnen und leben.
Es ist also nicht enpfehlenswert Einschreiben nicht anzunehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)

Hätten Sie ein Beispiel für eine negative Konsequenz, die ein Anwalt verursachen könnte, auch unter dem Aspekt, dass kein Anspruch besteht.

0x Hilfreiche Antwort

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