Nicht in der Wohnung anmelden obwohl im Mietvertrag?

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marina91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht in der Wohnung anmelden obwohl im Mietvertrag?

Hallo,
mein Freund und ich hatten geplant in eine grosse gemeinsame Wohnung zu ziehen waren etwas euphorisch haben einen Mietvertrag unterschrieben beide da die Vermieter das so wollten...
Ich habe allerdings ein Ein Zimmer Apartment in dem ich gemeldet und möchte nun dieses sicherheitshalber doch behalten da ich erst abwarten möchte ob es mit der Beziehung auf Dauer klappt bzw habe auch gerne mal meine Ruhe. Für meinen Freund wäre das ok er könnte ggf die miete in der neuen wohnung auch alleine bezahlen.
Drohen bei nichtanmeldung in der grossen Wohnung in der ich ja im mietvertrag stehe hohe bussgelder? Wir wollen jetzt ungern zum Vermieter sagen ich ziehe doch nicht ein da ich ja meinen Freund am Wochenende gerne auch besuche.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120315 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Marina91):
Drohen bei nichtanmeldung in der grossen Wohnung in der ich ja im mietvertrag stehe hohe bussgelder?

Nein, das sind nur bis zu 1000 EUR. Also nur kleine Trinkgelder...




Zitat (von Marina91):
da ich ja meinen Freund am Wochenende gerne auch besuche.

Wohnt ihr da jetzt schon zusammen oder willst Du ihn tatächlich nur am Wochenende bzw. zwischendurch besuchen?



Zitat (von Marina91):
Nicht in der Wohnung anmelden obwohl im Mietvertrag?

Beides ist unabhängig voneinander.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Marina91 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Drohen bei nichtanmeldung in der grossen Wohnung in der ich ja im mietvertrag stehe hohe bussgelder?
Nein, es droht überhaupt kein Bußgeld.
Anmelden muss man sich da wo man wohnt (auch Zweitwohnungen etc.), nicht aber da wo man etwas mietet. Es gibt einige Gründe warum man einen Mietvertrag abschließt ohne selber dort einzuziehen (teilweise legale Gründe, aber auch illegale - ein Melderechtsverstoß ist es aber dadurch nicht unbedingt).

Die Grenze ab der man nicht mehr besucht sondern wohnt ist wie so oft fließend.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Marina91):
Wir wollen jetzt ungern zum Vermieter sagen ich ziehe doch nicht ein da ich ja meinen Freund am Wochenende gerne auch besuche.

Das braucht auch nicht machen, denn beide stehen im Mietvertrag, wenn der Freund dann mit der Miete in Rückstand ist, kommt der Vermieter auf Person 2 zurück und hält sich mit den Forderungen an diese.
Das kann noch weitaus teurer werden als das Bußgeld.
Ansonsten müssen eben beide den Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist erst mal Kündigen und danach kann sich der Freund um einen Mietvertrag für sich allein bemühen, ob der Vermieter da mitspielt steht auf einem anderen Papier, zwei Mieter bieten nun mal mehr Sicherheit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie können in der 1. Wohnung den Hauptwohnsitz anmelden und in der zweiten den Zweit-/oder Nebenwohnsitz. Den Vermieter müssen Sie hierüber nicht informieren, solange Sie für ihn erreichbar sind und die MIete pünktlich kommt, interessiert sich niemand.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Vielleicht hilft das .https://news.immowelt.de/n/2835-neues-meldegesetz-ab-november-vermieter-mu



-- Editiert von Banane123 am 03.09.2017 19:29

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Marina91
#7

Sehr geehrte Fragestellerin,

unabhängig von der Unterschrift des Mietvertrages sind Sie verpflichtet sich anzumelden, sobald Sie einen (weiteren) Wohnsitz begründen. bei einem Unterlassen der fristgemäßen Ummeldung droht ein Bußgeld.

Ob bei den von Ihnen geschilderten Umständen bereits von der Begründung eines neuen Wohnsitzes auszugehen ist, bedarf der Abwägung aller Einzelheiten. Eine feste Abgrenzung ist hierbei oft schwierig.

Während ein einfacher, auch ggf regelmäßiger Besuch für die Erfordernis noch nicht ausreicht, würde hier jedoch die Unterschrift des Mietvertrages als Indiz für das Vorliegen eines (weiteren) Wohnsitzes gewertet werden, was dann ggf argumentativ zu Entkräften wäre, wenn Sie keine Anmeldung eines Zweitwohnsitzes wünschen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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