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Nicht gezahlter Unterhalt. Konto sperren lassen?

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Nicht gezahlter Unterhalt. Konto sperren lassen?

Hallo,

ich habe ein Frage bezüglich nicht gezahlten Unterhalts.
Bin ich richtig informiert, dass ich durch einen Rechtsanwalt das Konto meines Mannes sperren lassen kann? Gerichtsurteil liegt vor, aber er geht in Berufung und zahlt noch nicht einmal den von ihm anerkannten Unterhalt. Kindesunterhalt wird gezahlt, aber auch zu wenig. Zum Jugendamt wegen UV brauche ich nicht zu gehen, weil der Kindesunterhalt gerade über den UV liegt.

Vielen Dank

Limette


von limette am 20.07.2003 12:46
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Nicht gezahlter Unterhalt. Konto sperren lassen?
Konto sperren wird dir nicht víel nützen, weil die Bank den Unterhalt nicht regelmäßig überweisen wird. Günstiger wäre schon, wenn du gleich ins Gehalt/ Lohn oder so pfändest.

Gruß Coohinoor


von Cohinoor am 21.07.2003 07:50
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Nicht gezahlter Unterhalt. Konto sperren lassen?
Guten Tag,

ja, es ist richtig, dass Sie bei begründetem Unterhaltsanspruch und Nicht-Zahlung seitens des Unterhaltsverpflichteten dessen Konten sperren lassen können. Über die genaue Vorgehensweise in Ihrem Fall informiert Sie Ihr Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen,


von Hr. J. Rönner am 21.07.2003 16:29
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Nicht gezahlter Unterhalt. Konto sperren lassen?
Hallo,

vielen Dank für die raschen Antworten. Eine Lohn-bzw. Gehaltspfändung ist in meinem Fall wohl kaum möglich, weil mein Mann selbstständig ist.
Leider ist mein Rechtsanwalt jetzt für 3 Wochen im Urlaub. Ich denke bis dahin hat er alle Konten abgräumt. Welche Möglichkeiten bleiben mir da noch?

Vielen Dank

Mit freundlichem Gruss

Limette



von limette am 21.07.2003 19:08
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Nicht gezahlter Unterhalt. Konto sperren lassen?
Du kannst auch selber pfänden, wenn du den originalen Titel hast. Oder du machst ein vorläufiges Zahlungsverbot an alle Banken, wo er ein Konto hat. Dazu reicht eine Kopie des Urteils.

Manchmal reicht eine Kontopfändung als Drohung und der säumige Unterhaltszahler (gemeint sind sowohl Väter als auch Mütter) zahlt dann regelmäßig den Unterhalt.

Gruß Coohinoor


von Cohinoor am 22.07.2003 11:08
Status: Frischling (6 Beiträge)
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