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Nicht gezahlte Provision - Anwalt verlangt 700 EUR

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Nicht gezahlte Provision - Anwalt verlangt 700 EUR

Es geht um Folgendes:

ich habe eine Zeit lang für ein Unternehmen auf Provision gearbeitet. Da es zum Ende hin Streit gab, wurde ich gekündigt. Mein Arbeitgeber hat schuldete mir noch ca. 8000 EUR an Provisionszahlungen. Da er nicht bereit war, mir diese zu bezahlen, scahltete ich einen Anwalt ein. Dieser schrieb meinen ehemaligen Arbeitgeber 2x an, doch leider reagierte er nicht auf die Briefe. Über vier Monate zog sich das hin und ich beschloss, den Anwalt zu wechseln.

Nun aber möchte mein alter Anwalt für seine "Leistungen" (Beratung und zwei Briefe) knapp 700 EUR bekommen. Ich finde diesen Preis unverschämt hoch, denn er hat mir nichts gebracht und meine Provision habe ich ebenfalls noch nicht bekommen. Es folgte nur ein Brief meines Arbeitgeber, dass er mir nur noch eine Provision von 4000 und nicht 8000 EUR zusteht da einige Vermieter von ihren Verträgen zurückgetreten sind und wir uns darauf einigen können.

Was soll ich tun? Hat mein ehemaliger Anwalt einen Anspruch auf seine Hohe Rechnung bzw. sind die knapp 700 EUR für ein Beratungsgespräch und zwei Briefe "angemessen", real?


Ich freue mich auf Eure Antworten.




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von Ostwind am 20.04.2012 14:47
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 115 weitere Beiträge zum Thema "Anwalt".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Nicht gezahlte Provision - Anwalt verlangt 700 EUR
Sie sollten bezahlen. Ob der Kollege Ihnen etwas gebracht hat oder nicht ist unerheblich. Er schuldet Tätigkeit, keinen Erfolg. Bei einem Gegenstandswert von bis 8.000 EUR betragen die Anwaltskosten, bezogen auf eine 1,3-fache Gebühr, brutto 661,16 EUR. Hierauf hat der Kollege einen Anspruch.

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von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 20.04.2012 15:10
Status: Unsterblich (1204 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Nicht gezahlte Provision - Anwalt verlangt 700 EUR
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das muss ich erst verdauen, aber es scheint wohl die "günstigste" ALternative zu sein, die Rechnung zu bezahlen.



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von Ostwind am 20.04.2012 21:06
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Nicht gezahlte Provision - Anwalt verlangt 700 EUR
Hattet Ihr eine schriftliche Vereinbarung? Der normale Stundénsatz für eine Beratung beim Anwalt liegt bei 150 € die Stunde.

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von kkiser am 21.04.2012 13:29
Status: Philosoph (741 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Nicht gezahlte Provision - Anwalt verlangt 700 EUR
@kkiser

Wir reden hier nicht von Beratung, sondern von Vertretung. Insoweit ist ein etwaiger Beratungssatz unerheblich.

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von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 22.04.2012 18:46
Status: Unsterblich (1204 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 6 User(n) bewertet)


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