>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Es ist in der Tat ein rechtliches Problem: Um Stpl. einer Wohnung zuordnen zu können, muss ein Sondernutzungsrecht bestehen. Angesichts der Nummerierung ist auch hier davon auszugehen. Dieses SNR steht zunächst dem Verkäufer zu und dieser hat das alleinige Recht, ein SNR einer Wohnung beim GVerkau zuzuordnen. Es ist hierfür nicht erforderlich, die Teilungserklärung zu ändern. Es wäre jedoch wichtig, dem Verwalter nicht nur den Verkauf einer Wohnung, sondern auch des entsprechenden SNR mitzuteilen. Zumindest ist dies bei uns so üblich. Es liegt dann am verwalter, seinen Datenbestand so zu pflegen, dass er jederzeit erkennen kann, welches SNR zu welcher Wohnung gehört.
Sollte der Verkäufer/Bauträger jedoch versäumt haben, die verbleibenden SNR den Wohnungen zuzuordnen, fallen die nicht zugeordneten Stpl. an die Gemeinschaft un dem Moment, wo der Bauträger nicht mehr selbst Eigentümer einer Wohnung ist.
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"lg.
R.M. "
von R.M. am 12.07.2011 10:10
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