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Nicht geregelte Pkw-Stellplätze

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Nicht geregelte Pkw-Stellplätze

In einer WEG gibt es 40 Wohnungen und 40 Pkw-Stellplätze.
Die Stellplätze sind nummeriert und 35 Wohnungen ist in der Teilungserklärung ein bestimmter Stellplatz zugeordnet worden. Somit sind 5 Stellplätze keiner Wohnung zugeordnet (vermutlich weil die Wohnungen erst später verkauft wurden).

Können die 5 nicht zugeordneten Stellplätze von allen genutzt werden? Oder haben die 5 Wohnungen einen Anspruch auf einen Stellplatz (z.B. weil in ihrem Kaufvertrag steht, dass zur Wohnung ein Stellplatz gehört) auch wenn dies nicht in der Teilungserklärung nachgetragen wurde?


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-- Editiert am 11.07.2011 18:04


von Ratsuchend01 am 11.07.2011 18:01
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
auch wenn dies nicht in der Teilungserklärung nachgetragen wurde?

Ja, das gibt es.
Dann steht es tatsächlich nur im Kaufvertrag.
Bei den 5 Eigentümern steht es auch im Grundsteuerbescheid.

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von werner_r am 11.07.2011 18:48
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Im Grundsteuerbescheid?
Was hat denn da ein Sondernutzungsrecht zu suchen?!

Wenn es nur in den jeweiligen Kaufverträgen steht, wie sollen dann die Hausverwaltung und die anderen Eigentümer davon wissen und sich entsprechend verhalten?

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von Ratsuchend01 am 11.07.2011 20:56
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Weil es etwas kostet.

Da steht z. B. "WHG1/TG1" oder so ähnlich, das ist in jeder Gemeinde etwas anders.

Eine Garage kostet auch Grundsteuer, wenn auch nur ein paar Euro. Es gibt nur keine extra Rechnung, darum fällt es nicht auf.

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von werner_r am 12.07.2011 05:45
Status: Unsterblich (1737 Beiträge)
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Also das stimmt nicht.
In meinem Grundsteuerbescheid steht nichts von einem Stellplatz (und der ist in der Teilungserklärung geregelt).

Wenn es nur in den jeweiligen Kaufverträgen steht, wie sollen dann die Hausverwaltung und die anderen Eigentümer davon wissen und sich entsprechend verhalten?

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von Ratsuchend01 am 12.07.2011 08:37
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Grundsteuer kann nur für ein "Grundstück" anfallen. Bei einer WEG wird "Grundstück" Sondereigentumseinheit oder Grundbuchblatt bedeuten.
Die Höhe der Grundsteuer kann allerdings durchaus von einem Sondernutzungrecht abhängen. Ausgangsgröße für die Festsetzung der Grundsteuer ist die Jahresrohmiete. Diese dürfte im Grundsatz für eine Wohnung mit Stellplatz höher liegen als für die gleiche Wohnung ohne Stellplatz.

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von RMHV am 12.07.2011 09:54
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Es ist in der Tat ein rechtliches Problem: Um Stpl. einer Wohnung zuordnen zu können, muss ein Sondernutzungsrecht bestehen. Angesichts der Nummerierung ist auch hier davon auszugehen. Dieses SNR steht zunächst dem Verkäufer zu und dieser hat das alleinige Recht, ein SNR einer Wohnung beim GVerkau zuzuordnen. Es ist hierfür nicht erforderlich, die Teilungserklärung zu ändern. Es wäre jedoch wichtig, dem Verwalter nicht nur den Verkauf einer Wohnung, sondern auch des entsprechenden SNR mitzuteilen. Zumindest ist dies bei uns so üblich. Es liegt dann am verwalter, seinen Datenbestand so zu pflegen, dass er jederzeit erkennen kann, welches SNR zu welcher Wohnung gehört.

Sollte der Verkäufer/Bauträger jedoch versäumt haben, die verbleibenden SNR den Wohnungen zuzuordnen, fallen die nicht zugeordneten Stpl. an die Gemeinschaft un dem Moment, wo der Bauträger nicht mehr selbst Eigentümer einer Wohnung ist.

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"lg.
R.M. "


von R.M. am 12.07.2011 10:10
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Ganz so wird es nicht gehen...

Der teilende Eigentümer kann selbstverständlich beliebige Sondernutzngsrechte begründen. Diese werden allerdings im Grundbuch einzutragen sein.
Ein nicht zugeordnetes Sondernutzungsrecht, über das ein einzelner Wohnungseigentümer nach Belieben verfügen könnte, kann es aber nicht geben. Das gilt auch für den teilenden Eigentümer vor dem Verkauf seiner letzten Wohnung.
Vor Entstehung der Gemeinschaft kann der teilende Eigentümer selbstverständlich auch alle Zuordnungen nach Belieben ändern. Mit der Entstehung der Gemeinschaft können Sondernutzungsrechte aber nur noch mit Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer geändert werden.

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von RMHV am 12.07.2011 11:30
Status: Legende (373 Beiträge)
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Es gibt aber auch Garagen (Stellplätze vermutlich auch), die einen eigenen MEA haben.
Die sind frei verkäuflich, und hängen nicht an einer Wohnung.
Theoretisch könnte der Bauträger pleite sein, und die Bank lässt die Sache auf sich beruhen, weil die Gerichtskosten höher wären, als der Versteigerungserlös.

Kannst du die MEA zusammenzählen?

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von werner_r am 12.07.2011 17:31
Status: Unsterblich (1737 Beiträge)
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
"Es gibt aber auch Garagen (Stellplätze vermutlich auch), die einen eigenen MEA haben."

Das ist hier aber nicht der Fall!

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von Ratsuchend01 am 12.07.2011 18:39
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Nicht geregelte Pkw-Stellplätze
Soweit ich weiß, wurde jeder Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt zugeordnet.
Ich kenne den Aufbau des Grundbuchs nicht genau - kann/muss hier ein Sondernutzungsrecht eingetragen werden?

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von Ratsuchend01 am 12.07.2011 18:59
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