Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Nicht fristgerechte Kündigung

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

4529 Aufrufe

Nicht fristgerechte Kündigung

Hallo,
ich bin in einer Zeitarbeitsfirma seit 7 Wochen beschäftigt(gewesen). Es gab einen Auftrag, den ich die ganze Zeit zugeteilt war. Nun ist dieser Auftrag beendet.
Laut Arbeitsvertrag muß ich Aufträge innerhalb von 50km annehmen, soweit auch ok. Was darüber hinaus ist, muß ich vorher gefragt werden, kann also ablehnen. Nun hatte mir die Chefin einen Auftrag am 16.06.2006 kurzfristig angeboten, der 70km entfernt ist. Zuerst hab ich abgelehnt, aber dann gesagt, ich möchte das mit meiner Frau durchrechnen und vorher abklären. Damit war die Chefin einverstanden. Da solche Aufträge meist so um die 2 Monate laufen, wären das immerhin 5600 km. Was bei 9 Cent/km kaum abgedeckt wird - ja ich weiß, man kann es bei der Lohnsteuererklärung wieder reinholen, aber die wird frühestens im Januar gemacht, und ich habe JETZT meine laufenden Kosten.
Jedenfalls haben wir das durchgerechnet - und wir kamen auf ein paar Kröten mehr raus als Harz4. Also war ich gewillt, den Auftrag anzunehmen. Leider war am Freitag dann niemand mehr zu erreichen. Ich ging am Montag den 19.06.2006 ins Geschäft, wollte mitteilen, dass ich den Auftrag annehme, bekam aber die (angeblich) fristgerechte Kündigung in die Hand gedrückt. Diese ist auf den 19.06.2006 datiert. Und der Vertrag wurde (laut Arbeitsvertrag, in der Probezeit eine Woche Kündigungsfrist) zum 22.06.06 gekündigt. Sie wollte, dass ich den Empfang unterschreibe, was ich aber verweigert habe. Wenn, dann bestätige ich höchstens den Empfang dieser Kündigung am Montag, den 19.06.06. Habe jedenfalls Einspruch per Einschreiben eingelegt, dass die Kündigung nicht fristgerecht ist, und somit nicht wirksam, ebenso, dass ich bereit war, den Auftrag anzunehmen. Und heute kommt ein Einschreiben, dass die Kündigung bereits am Freitag geschrieben wurde, aber erst am Montag ausgehändigt. Sie hat ihre Kündigung "korrigiert" und geschrieben, dass es falsch datiert wurde. Der korrekte Termin wäre nun der 23.06.06 - aber kein Wort von einer neuen Kündigung. Meiner Meinung nach ist diese Kündigung unwirksam, und kann höchstens durch eine neue ersetzt werden.
Komme die damit durch? Diese "Superchefin" hat mich, meiner Ansicht nach, nur geholt weil sie unbedingt jemanden für diesen Auftrag gebraucht hat, mit der Absicht, mich danach gleich wieder zu feuern. Sie hat sogar versucht, ein Vorstellungsgespräch zu vereiteln, um IHREN Auftrag nicht zu gefährten(was ihr aber nicht gelang, da der Auftraggeber an diesem Tag den Betrieb geschlossen hatte).
Mir geht es darum, wenigstens ein bißchen noch etwas rauszuholen. Wenn so eine Firma nicht fair handelt, kann sie es von ihren Mitarbeitern auch nicht erwarten. Wenn sie mir nächste Woche erneut kündigt, dann muß sie mir den Urlaub zugestehen, da ich ja dann den ganzen Monat Juni in "Beschäftigung" war.


von Teddyknuddel am 23.06.2006 11:08
Status: Legende (331 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 6 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Nicht fristgerechte Kündigung
quote:
Meiner Meinung nach ist diese Kündigung unwirksam, und kann höchstens durch eine neue ersetzt werden.

Hallo Teddyknuddel, das stimmt leider so nicht. Die Kündigung ist dir am 19.06. zugegangen und ab da gilt sie auch. Das du sie nicht unterschrieben hast, ändert daran nichts. Es dreht sich jetzt also 'nur' um die Tage, die bei der Kündigungsfrist nicht enthalten sind. Ein Widerspruch gegenüber der Firma wird da allerdings nicht ausreichen. Das hieße dann Klage innerhalb 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung (= 19.06.).

MfG


von venotis am 23.06.2006 11:42
Status: Tao (9605 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 36 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
Wenn die Kündigung ab da gelten soll, dann kann das Arbeitsverhältnis mit einwöchiger Kündigungsfrist nicht zum 22.06 enden.
Meine Frau hat gerade ihren Personalchef gefragt, der sagt, wenn das AV zum genannten Tag hätte enden sollen, hätte ich die Kündigung am 14.06. (der 15.06. ist bei uns Feiertag) in den Händen halten sollen.
Außerdem hat sie in ihren eigenem Schreiben bestätigt, dass der Termin nicht fristgerecht war - Frage ist nun einfach, kann eine unwirksame Kündigung korrigiert werden, oder bleibt sie unwirksam, und muß neu zugestellt werden?


von Teddyknuddel am 23.06.2006 12:14
Status: Legende (331 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 6 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
Die Kündigung ist nicht unwirksam in dem Sinne von 'nichtig'. Dass die Kündigung mit der Kündigungsfrist, wenn sie zum 22.06 hätte gelten sollen, früher hätte erfolgen müssen, ist das eine. Aber sie ist erst am 19.06. erfolgt und 'läuft' auch ab dem Zeitpunkt ... unabhängig davon, ob die Frist stimmt oder nicht. Und wenn man nicht klagt, dann 'wirkt' sie auch zu dem falschen Enddatum.


von venotis am 23.06.2006 12:28
Status: Tao (9605 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 36 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
Tip für dich: man kann sich bei zu erwartenden großen Kosten z.B. für weite Fahrten zur ARbeit schon während des Jahres den Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann wird das sofort berücksichtigt und nicht erst beim Jahresausgleich.


von stefansky am 23.06.2006 14:14
Status: Senior (112 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
@ venotis
Ihre Aussage stimmt zum Glück mit dem Chef einer Personalabteilung in einer 500 Mann großen Firma nicht überein.


@ stefansky,

danke für den Tip, werde ich mir für das nächste Mal merken.


von Teddyknuddel am 23.06.2006 15:54
Status: Legende (331 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 6 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
quote:
Ihre Aussage stimmt zum Glück mit dem Chef einer Personalabteilung in einer 500 Mann großen Firma nicht überein.

Und was sagt der?


von venotis am 23.06.2006 16:00
Status: Tao (9605 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 36 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
Dass mir die Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis zum 22.06. hätte enden sollen, spätestens am 14.06. (15. ist Feiertag) zugestellt hätte werden müssen. Da das Schreiben erst am 19.06. mit dem Datum vom 16.06. ausgehändigt wurde, ist es rückdatiert - und das kann man im gröbsten Fall sogar als Sozialbetrug auslegen.

Zum Glück hab ich nicht unterschrieben, sonst wäre ich am Ende selber der Depp mit dem Sozialbetrug gewesen.


von Teddyknuddel am 23.06.2006 16:30
Status: Legende (331 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 6 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
quote:
mit dem Datum vom 16.06.

Davon war bisher nicht die Rede. Und es ändert nichts daran, dass die Kündigung ab 19.06. bereits 'läuft'.

-- Editiert von venotis am 23.06.2006 16:44:27


von venotis am 23.06.2006 16:34
Status: Tao (9605 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 36 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
Da das Schreiben erst am 19.06. mit dem Datum vom 16.06. ausgehändigt wurde, ist es rückdatiert - und das kann man im gröbsten Fall sogar als Sozialbetrug auslegen.

Warum das denn? So etwas ist doch völlig normal. Wenn eine Kündigung auf dem Postweg verschickt wird, dann ist es regelmäßig so, dass Ausstellungsdatum und Empfangsdatum nicht übereinstimmen.

Da das Empfangsdatum entscheidend ist, kommt dem Ausstellungsdatum keine rechtliche Bedeutung zu.


von hh am 23.06.2006 16:39
Status: Tao (23495 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nicht fristgerechte Kündigung
@ venotis
Tatsächlich, sorry, mein Fehler - ich dachte, ich hätte es geschrieben. Bin eben etwas durch den Wind wegen dieser Sache - was meiner Gesundheit auch gerade zu schaffen macht.

@Tao
Die Kündigung kam nicht auf dem Postweg, sondern wurde mir persönlich in die Hand gedrückt. DAS hatte ich aber geschrieben. Und in dem Antwortschreiben wurde dies auch bestätigt.

-- Editiert von Teddyknuddel am 23.06.2006 16:47:49


von Teddyknuddel am 23.06.2006 16:46
Status: Legende (331 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 6 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97924
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online