Nicht fristgerechte Kündigung
Hallo,
ich bin in einer Zeitarbeitsfirma seit 7 Wochen beschäftigt(gewesen). Es gab einen Auftrag, den ich die ganze Zeit zugeteilt war. Nun ist dieser Auftrag beendet.
Laut Arbeitsvertrag muß ich Aufträge innerhalb von 50km annehmen, soweit auch ok. Was darüber hinaus ist, muß ich vorher gefragt werden, kann also ablehnen. Nun hatte mir die Chefin einen Auftrag am 16.06.2006 kurzfristig angeboten, der 70km entfernt ist. Zuerst hab ich abgelehnt, aber dann gesagt, ich möchte das mit meiner Frau durchrechnen und vorher abklären. Damit war die Chefin einverstanden. Da solche Aufträge meist so um die 2 Monate laufen, wären das immerhin 5600 km. Was bei 9 Cent/km kaum abgedeckt wird - ja ich weiß, man kann es bei der Lohnsteuererklärung wieder reinholen, aber die wird frühestens im Januar gemacht, und ich habe JETZT meine laufenden Kosten.
Jedenfalls haben wir das durchgerechnet - und wir kamen auf ein paar Kröten mehr raus als Harz4. Also war ich gewillt, den Auftrag anzunehmen. Leider war am Freitag dann niemand mehr zu erreichen. Ich ging am Montag den 19.06.2006 ins Geschäft, wollte mitteilen, dass ich den Auftrag annehme, bekam aber die (angeblich) fristgerechte Kündigung in die Hand gedrückt. Diese ist auf den 19.06.2006 datiert. Und der Vertrag wurde (laut Arbeitsvertrag, in der Probezeit eine Woche Kündigungsfrist) zum 22.06.06 gekündigt. Sie wollte, dass ich den Empfang unterschreibe, was ich aber verweigert habe. Wenn, dann bestätige ich höchstens den Empfang dieser Kündigung am Montag, den 19.06.06. Habe jedenfalls Einspruch per Einschreiben eingelegt, dass die Kündigung nicht fristgerecht ist, und somit nicht wirksam, ebenso, dass ich bereit war, den Auftrag anzunehmen. Und heute kommt ein Einschreiben, dass die Kündigung bereits am Freitag geschrieben wurde, aber erst am Montag ausgehändigt. Sie hat ihre Kündigung "korrigiert" und geschrieben, dass es falsch datiert wurde. Der korrekte Termin wäre nun der 23.06.06 - aber kein Wort von einer neuen Kündigung. Meiner Meinung nach ist diese Kündigung unwirksam, und kann höchstens durch eine neue ersetzt werden.
Komme die damit durch? Diese "Superchefin" hat mich, meiner Ansicht nach, nur geholt weil sie unbedingt jemanden für diesen Auftrag gebraucht hat, mit der Absicht, mich danach gleich wieder zu feuern. Sie hat sogar versucht, ein Vorstellungsgespräch zu vereiteln, um IHREN Auftrag nicht zu gefährten(was ihr aber nicht gelang, da der Auftraggeber an diesem Tag den Betrieb geschlossen hatte).
Mir geht es darum, wenigstens ein bißchen noch etwas rauszuholen. Wenn so eine Firma nicht fair handelt, kann sie es von ihren Mitarbeitern auch nicht erwarten. Wenn sie mir nächste Woche erneut kündigt, dann muß sie mir den Urlaub zugestehen, da ich ja dann den ganzen Monat Juni in "Beschäftigung" war.
von Teddyknuddel am 23.06.2006 11:08
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>Nicht fristgerechte Kündigung
Wenn die Kündigung ab da gelten soll, dann kann das Arbeitsverhältnis mit einwöchiger Kündigungsfrist nicht zum 22.06 enden.
Meine Frau hat gerade ihren Personalchef gefragt, der sagt, wenn das AV zum genannten Tag hätte enden sollen, hätte ich die Kündigung am 14.06. (der 15.06. ist bei uns Feiertag) in den Händen halten sollen.
Außerdem hat sie in ihren eigenem Schreiben bestätigt, dass der Termin nicht fristgerecht war - Frage ist nun einfach, kann eine unwirksame Kündigung korrigiert werden, oder bleibt sie unwirksam, und muß neu zugestellt werden?
von Teddyknuddel am 23.06.2006 12:14
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