Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer Rechnung über eine nicht fristgerecht erbrachte Handwerkehrleistung mit mangelnder Ausführung:Mit einer Fensterbauerfirma wurden folgende Leistungen vereinbart: Fenster- sowie Rollladenaustausch - Altbau. Alle durchzuführende Arbeiten sowie Montage- und Materialkosten wurden in einem Auftragsbestätigungsschreiben zur Papier gebracht und an Auftrageber überreicht. In dem Schreiben wurden alle Kostenpositionen aufgelistet und mit Endpreis verbucht. Der Gesamtbetrag belief sich auf die Summe N. Datiert ist der Dokument mit 30.10.2008. In der Auftragsbestätigung wurde ein Termin für Ausbau der Alten und Lieferung sowie Montage der neuen Fenster auf ca. 4-5 Wochen festgelegt. Es hieß, dass der Ausbau und die Montage insgesamt 2-4 Werktage dauern würden. Am 02.12.2008 kamen dann die Handwerker in die Wohnung. Die Arbeiten wurden jedoch sehr schlampig von ausländischen Hilfsarbeitern (zeitweise ohne Vorarbeiter) und nicht wie vereinbart fachgerecht (durch deutsche Handwerker) durchgeführt. Der Einbau der Fenster (ohne Rollläden) dauerte, anstatt wie versprochenen 2-4 Tage, 8 Tage. Danach wiesen 80% der Fenster Makel und Kratzer auf. Diese mussten dann noch beseitigt werden. Diese Mängel wurden beim Auftragsnehmer schriftlich per E-Mail reklamiert, die E-Mail blieb jedoch unbeantwortet. Für den Einbau der Rollläden- Kästen wurde zusätzlich ein Termin vereinbart, so dass die Baustelle am 15.01.2009 übernommen werden sollte. Die Terminfestlegung war wichtig da direkt im Anschluss an die Fensterbauer andere Handwerker (Fliesenleger, Bodenleger, Mahler) in die Wohnung mussten. Dies wurde auch an den Auftragsnehmer ausdrücklich vermittelt und seine sprachliche Bestätigung eingeholt. Dieser Auftrag wurde an einen Subunternehmer weitergereicht. Er verspätete sich mit der Übergabe der Baustelle jedoch bis mindestens 4 Wochen. Dabei mussten andere schon vereinbarten Termine verschoben und weitere Aufträge storniert werden, wodurch min.500 EUR zusätzliche Kosten entstanden sind. Ferner musste auch eine doppelte Mietbelastung, wegen Einzugsverzug in Höhe von ca. 650 EUR in bezahlt werden. Auf diese Tatsachen wurde der Auftragsnehmer wieder schriftlich per E-Mail hingewiesen. Wieder ohne Antwort. Mit der Übergabe der Baustelle wurden wieder einige Mängel festgestellt, die der Auftragsnehmer zur weiteren Terminen beseitigen müsste. Die Terminverzögerung setzte sich jedoch nach dem gleichen Muster fort, wodurch weitere Verluste für Auftragsgeber entstanden sind, so verzögerte sich der Einbau der Küche um mehr als 6 Monate. Der Leidensweg ging weiter, so dass die Schlussrechnung endlich, nach mehreren Auforderungen erst am 30.06.2009 (8 Monate nach der Auftragsvergabe) zu kam. Jedoch trotz aller Erwartungen und Zugeständnissen des Auftragsnehmers über mangelnde Ausführung und seinem Versprechen ein Rabat zu gewähren überstiegt der Betrag der Rechnung sogar die Summe, die bei Auftragsvergabe vereinbart wurde fast um 300 EUR. Man würde dies doch als ungerecht empfinden. Jetzt die Frage besteht eine Möglichkeit eine Minderung des Rechnungsbetrags mit Rechtsmitteln zu erzwingen? Falls ja wie weit dürfte man den Endpreis vermindern? Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich in Voraus und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Ostap Bender