Nicht erbrachte Leistung durch Provider

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Demli95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht erbrachte Leistung durch Provider

Guten Tag,

ich bin von 1,5 Monaten in meine neue Wohnung gezogen und habe seitdem Probleme mit meinem Internetprovider.
Dieser scheint für den ganzen Wohnkomplex fest vorgeschrieben zu sein (soweit zumindest meine Info).

Diese besitzen zwar eine Hotline doch um Internet für die Wohnung zu beantragen musste ich mich bei der Hausmeisterin melden, weil angeblich nur diese den Antrag stellen könne.

Dies habe ich dann auch getan und anschließend wurde ich auch beim Provider als Kunde registriert.

Das Problem ist jedoch dass sich in meiner Wohnung gar kein Anschluss für dass mir anschließend ausgehändigte Modem befindet.

Nachdem ich die Hausmeisterin darüber informiert habe meinte diese, dass wohl aus dem ehemaligen Anschluss nach dem Auszug des letzten Mieters aus irgendeinem Grund eine Steckdose gemacht wurde( ich bin elektrotechnisch nicht so versiert, ich gehe jetzt einfach mal davon aus dass das ohne weiteres möglich ist) und dass sich ein Handwerker des Providers sich der Anglegenheit annehmen müsse.

Sie wollte dann den Kontakt zum Provider aufnehmen und die ganze Sache abwickeln.

Lange Zeit danach geschah nichts, auf Nachfrage bekam ich stets nur die Rückmeldung, dass sie ihrerseits auf Rückmeldung des Providers warten würde.

Da mir dann irgendwann der Geduldsfaden riss, habe ich dann doch wieder bei der Hotline des Providers angerufen, wobei sich dann auch feststellte dass die Hausmeisterin diese mit komplett falschen Informationen bezüglich meiner Appartement-Nummer etc. gefüttert hat, aber gut dies ist jetzt auch nur Nebensache.

Jedes mal als mich bei der Hotline gemeldet habe, wurde mir zugesichert dass ich bald Rückmeldung bekomme, bzw. diese Woche wurde mir sogar zugesichert dass ein Techniker vorbei kommen würde, was natürlich alles nicht passiert ist.

Das ich bis heute kein Internet in der Wohnung habe ist eine Sache, was mich aber immens ärgert ist die Tatsache das der Provider anscheinend nicht einmal in der Lage ist Rücksprache mit mir zu halten und mich hin und wieder über den aktuellen Stand zu informieren(vor allem wenn etwas nicht wie vereinbart funktioniert).

Daher habe ich auch langsam das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden, von meinem Konto werden bereits Beiträge abgebucht und ich erhalte im Gegenzug nicht einmal ein Minimum an Service.

Ich würde jetzt gerne nächste Woche ein Einschreiben verschicken indem ich dem Provider eine Nachfrist setze, da ich das Gefühl habe dass von alleine nichts passieren wird.

Nur bin ich mir nicht sicher welche Rechtsansprüche ich dadurch erlange, nach meinen Recherchen befinde ich mich mit meinem Provider in einem Dienstvertrag, was bedeutet das nach Ablauf der Nachfrist eine Schlechtleistung vorliegt und ich dementsprechend den Vertrag kündigen und evtl. noch Schadensersatz einfordern kann.

Das ist ja alles schön und gut nur eigentlich nicht das was ich möchte.
Eine Wohnung ohne Internetanschluss ist für mich wirklich keine Alternative, ich würde den Provider lieber dazu bewegen seine Leistung zu erfüllen, was ja bisher nunmal leider nicht geklappt hat.

Oder habe ich vielleicht doch die Möglichkeit anschließend einen anderen Provider zu wählen ich bin mir leider nicht im klaren darüber wie das wirklich funktioniert, sofern dieser eigentlich(bzw. angeblich) fest vorgeschrieben ist.

Die Möglichkeit des Internetanschlusses wurde mir durch den Vermieter mündlich zugesichert und ist auch im Mietvertrag notiert.

LG Domenick

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Monopolstellung eines Providers wirst Du selbst klären müssen. Du gibst auch keinerlei Hinweise auf Deine aktuell geplante Anschlußart oder den Provider. Insgesamt hast Du aber wohl keine Schadensersatzansprüche, da der Vertrag (hoffentlich) nicht zustandegekommen ist und eine Leistungserbringung aussteht. Wenn Dritte (Hausmeisterin?) solche Vorgänge vermurksen und Du womöglich Unterschriften geleistet hast ohne genaue Prüfung, dann solltest Du hoffen überhaupt mit 0.-€ Kosten da rauszukommen.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Ich bin zwar auch kein Elektriker, habe aber schon ein paar Installationen zu Hause gemacht (und darf das als Diplomphysiker, AFAIK) und ich käme nicht auf die Idee, Netzstrom in eine Unterputzdose zu legen, in der auch ein Datenkabel endet. Ob das da jemand trotzdem hingefuscht hat, kann natürlich sein. Kann ja in einer Mehrfach-Unterputzdose sein und jemand hat die Trennungen rausgedrückt und das Kabel reingelegt.

Wo ist denn Festgelegt, was Du für einen Provider nehmen musst, was ist das für ein Provider (Kupfertelefon, Glasfaser, TV-Kabel) usw.?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich sehe das Problem gänzlich anders.

Für mich ist nicht der Provider Schuld, denn er schuldet den Anschluss bis zur Hauptsammelstelle. Diese Leistung wird er erbringen, sonst hätten auch alle anderen Mieter in dem Haus keinen Anschluss.

Ab der Hauptsammelstelle (den Fachbegriff dafür kenne ich nicht) ist der Vermieter für die Verteilung in die Einzelnen Wohnungen zuständig. Selbst wenn der Techniker des Providers kommen würde, könnte er nur bei vorhandener Leitung tätig werden, aber ohne Zustimmung des Vermieters keine neue legen.

Da es scheinbar an der Weiterleitung scheitert, sollte Domenick sich an den Vermieter wenden, wenn ein fester Telekomunikationsanschluss als Bestandteil der Wohnung im Mietvertrag erwähnt wird.
Ich habe allerdings noch keinen Mietvertrag gesehen, wo soetwas extra erwähnt wird.

Der Vertrag von Domenick mit dem Provider wird bei dieser von mir vermuteten Konstellation nicht berührt, da der Provider seine geschuldete Leistung ja anbietet.

Berry

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Bereich zwischen Hausübergabepunkt und der Steckdose ist ein Graubereich der Telekommunikation.
Insbesondere bei Resellern ist völlig unklar wie die Vertragssituation ist. Es steht noch nicht mal explizit in den Verträgen wo der Übergabepunkt der letzten Meile ist und wer für welches Kabelstück die Entstörung übernimmt.
Im Endeffekt muß man auf Basis der jeweiligen Situation prüfen wer in welcher Verpflichtung ist. Dabei geht sogar das Alter des Hauses, das Erstinstallationsdatum, ist der Kunde nur Wohnungs-Mieter oder Hauseigentümer u.a. in die Bewertung ein. :augenroll: Der Vermieter ist meist nicht zu packen. Siehe:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/telefonanschluss-2.htm#urteil

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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