Hallo,
eine mir unbekannte Forderung (es gibt keine Rechnung oder ähnliches) wurde an die Sirius Inkasso GmbH angetreten. Angebliche Forderung 10,00 EUR.
Ein Schreiben einer Anwaltskanzlei ist ins Haus geflattert.
Es wurde im Schreiben mit einem negativen Schufaeintrag gedroht. Schreiben vom 24.08.2015 Frist der Zahlung bis zum 05.09.2015. Diese Frist ist für Schufaeinträge m.E. zu kurz und ich empfinde dies als Nötigung zu einer schnellen Zahlung einer nicht gerechtfertigten Forderung. Ein negativer Schufaeintrag könnte bei meinem Berufsbild sehr weitreichende Konsequenzen haben.
Die Bearbeitungskosten sind wie folgt:
Geschäftsgebühr 58,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale 11,70 EUR
Im Nachgang habe ich ein Schreiben der Anwälte bekommen, dass ein Fehler bei der Mandantin stattgefunden hat und ich erste Schreiben für gegenstandslos zu betrachten habe.
Mein Frage lautet:
Kann ich eigentlich irgendwie gegen die m.E. rechtswidrige Handlung (Verkauf einer nicht bestehenden Forderung) und co. auch irgendwelche Bearbeitungskosten geltend machen? Ich war ab dem 25.08. nachweislich im Ausland und hatte mehrfach telefonisch Korrespondenz mit meinen Eltern wegen der hohen Priorität des Sachverhaltes geführt. Des Weiteren habe ich den Verkäufer der Forderung kontaktiert. Meine Eltern haben mit einer Empfangsdame (vermutlich) bei den Anwälten gesprochen. Auskünfte gab es keine.
Es wirkt zwar etwas Kleinlich aber es geht mit hier ums Prinzip und mein Start in den Urlaub wurde mir echt durch das Schreiben der Anwälte vermiest. Unannehmlichkeiten sind mir mehr als genug entstanden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten zu meinem Sachverhalt.
Nicht bestehende / bekannte Forderung wurde an Sirius Inkasso GmbH abgetreten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Handelt es sich zufällig um irgendeine Forderung wegen nicht zurückgegebener Tickets (Bus/Bahn)? Das hatten wir hier schon mal. Offenbar hat das Verkehrsunternehmen vergessen zu mahnen bzw. zur Rückgabe aufzufordern.
Zitat:und co. auch irgendwelche Bearbeitungskosten geltend machen
Theoretisch ja. Praktisch aber insbesondere wenn es um private Angelegenheiten geht, nicht. "Bearbeitungsaufwände" sind bei Privatpersonen normalerweise nichts wert.
Zitat:Ich war ab dem 25.08. nachweislich im Ausland und hatte mehrfach telefonisch Korrespondenz mit meinen Eltern wegen der hohen Priorität des Sachverhaltes geführt. Des Weiteren habe ich den Verkäufer der Forderung kontaktiert
Telefonkosten wären allerdings ggf. Schadensersatz, den man IMHO einfordern könnte.
Ja, es handelt sich um die Ticketrückgabe.
Ich habe aber mein Ticket persönlich zurückgegeben. Das war ca. 4 Tage nach der Frist. Mir wurde aber versichert, dass das aber in Ordnung sei. War es aber wohl nicht! Ich finde es halt nur peinlich wie viele Leute Probleme mit dubiosen Forderungen haben und den Anwälten eine Menge Geld zahlen sollen für deren Bearbeitung. Man investiert viel Zeit, um den Sachverhalt richtig zu stellen und hat davon nichts.
Ein Ladendieb wird ja auch nicht bei versuchtem Diebstahl nur nach Hause geschickt.
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Ist ja alles richtig, aber gerade der "private Aufwand" ist halt nun mal nichts Wert.
Hier kann man nur die 4. Gewalt (Medien) einschalten und das ist durchaus geschehen. Daneben verweise ich an dieser Stelle gerne auf eine Petition: http://www.openpetition.eu/petition/online/inkasso-verstoesse-wirksam-verfolgen-und-bestrafen
Dort für Unterschriften sorgen ;-)
-- Editiert von mepeisen am 06.09.2015 16:15
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