Guten Tag,
gerade habe ich ein Schreiben auf dem Schreibtisch liegen, in dem ein Unternehmen eine Abmahnung erhalten soll, wenn die Registrierung zu einem Newsletter, den der Betrieb verteilt, nicht auch in anonymer Form (also ohne "Mussfelder": Name, Straße, Ort ) erfolgen kann.
Ist diese Abmahnung so korrekt, oder kann durch einen kleinen Zusatz im Anmeldeformular eine Abmahnung umgangen werden, ohne auf die Adressen zu verzichten?
Newsletter führt zur Abmahnung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo Marko,
Unglaublich aber wahr. Die hannoversche Kanzlei "Klinkert & Kollegen" verschickt die Tage im Namen der "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten" Abmahnungen an Newsletterbetreiber. Anscheinend sogar zu Recht, denn Sie berufen sich auf §§ 3, 4 des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG). Danach müssen Dienste, die unter diese Gesetz fallen (Newsletter), auch anonym nutzbar sein.
Die Webseite
www.advograf.de, die gegen den Abmahnwahn im Internet kämpft, will dem Versender nun den Tatbestand der Massenabmahnung nachweisen, wodurch die einzelnen Abmahnungen unzulässig wären. Auf der Startseite ist eine Adresse und Faxnummer genannt, an die sich Betroffene wenden können.
Bis dahin sollten Sie als Newsletterbetreiber den Abonomenten darauf hinweisen, dass seine Angaben freiwillig sind und zur Verbesserung der Newsletterinhalte benutzt werden, um zum Beispiel regionale Bedürfnisse besser befriedigen zu können.
Viel Erfolg im Kampf gegen die Abmahnabzocker!
sling.
hallo sling,
tausend dank für deine antwort. ich bin total begeistert, dass die responsezeit unter 1 Woche liegt. ist in Foren normal.
danke nochmals!
Marko
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