Hallo,
ich habe in einer Auktion geschrieben Ware absolut neuwertig, damit meinte ich, das keine optischen und technischen Mängel bestehen, also der Zustand dem eines Neugerätes entspricht. Der Käufer fordert aber aufgrund dieser Formulierung eine Garantie, und das das Gerät erst ein paar Wochen alt ist. Ist das Gerechtfertigt, bzw. was kann ich tun???
Gruss
Dominik
Neuwertig und die Bedeutung?
1. Januar 2003
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Frage vom 1. Januar 2003 | 19:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwertig und die Bedeutung?
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