>Neuwertig als Verkaufsargument missbraucht?
Nein, "neuwertig" wäre schon eine irreführende Bezeichnung, die im gewerblichen Bereich dann abmahnbar wäre.
Sie kann nicht als Synonym für "für sein Alter noch gut" umgedeutet und so letztlich verwässert werden.
Von "neuwertig" kann man erwarten, daß die Ware zwar nicht "neu" (also originalverpackt und unbenutzt) ist, aber einer Neuware gleichwertig, also ohne sichtbare Gebrauchsspuren oder sonstigen nennenswerten Verschleiß.
Die Ware muß nur nicht mehr "wie neu" im Sinne von "das aktuellste Modell" sein. Ein IPhone 2G, das nur einmal kurz ausgepackt wurde und dann 3 Jahre in der OVP vor sich hin geschlummert hat, wäre also durchaus noch "neuwertig".
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von DoctorWho am 19.09.2010 02:51
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