Neuware mit abgelaufenem Verfalldatum

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Neuware mit abgelaufenem Verfalldatum

Hallo,
leider über die Suchfunktion nichts gefunden, daher meine Frage:

ein gekaufter Artikel (Toner für Drucker) wird als neu und originalverpackt verkauft. Ware ist auch originalverpackt und ungeöffnet, aber ein aufgedrucktes Datum mit Hinweis "zu verbrauchen bis 08/2005" ist um über 4 Jahre überschritten.
Darf solch ein Artikel überhaupt als "neu" verkauft werden.
Ist kein Privatverkäufer sondern ein Gewerblicher und möchte auch nur 12 Monate Gewährleistung geben.

Danke für jeden Hinweis, und allen noch ein gutes neues Jahr!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

War das ein gewerblicher oder ein Privatkauf?



quote:
möchte auch nur 12 Monate Gewährleistung geben

Das er das möchte kann ich mir vorstellen, der Gesetzgeber sagt jedoch eindeutig 24 Monate gegenüber Verbrauchern ...



quote:
Darf solch ein Artikel überhaupt als "neu" verkauft werden.

Dazu existiert (erstaunlicherweise) keine konkrete gesetzliche Regelung.

Hier kommt es auf den genauen Ablauf des Kaufvorganges an. Wie lief dieser ab? Waren Zeugen anwesend? Was sagte der Händler bezüglich der Verwendbarkeit des Toners? Bitte mal detailliert schildern ...

Einerseits könnte man sagen das du den Artikel ja mit den dir beschriebenen/bekannten Eigenschaften gekauft hast.
Andererseits sollte man davon ausgehen das man einen gebrauchsfähigen Artikel verkauft bekommt. Bei Tinte wäre nach 4 Jahren mein Misstrauen sehr groß, Toner hingegen kann auch noch nach vielen Jahren einsatzfähig sein.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Recht herzlichen Dank für die Antworten.

Der VK hat inzwischen auch Einsicht gezeigt und möchte die Ware zurücknehmen. Das "Verfalldatum" interpretiert er mit Garantieablauf des Herstellers (=Canon); wofür er ja dann seine 12 monatige Gewährleistung gibt. Naja, zugegeben etwas konfus. Korrekten Ersatz kann oder will er nicht liefern.
Den Hinweis auf das Verfalldatum habe er in seiner Internet-Anzeige schlichtweg "vergessen"

Nochmals Danke und ein schönes Wochenende

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