Hallo zusammen,
ich habe im Februar 2014 einen Neuwagen bei einem Seat Vertragshändler als Erstzulassung in Düsseldorf gekauft. Vor einigen Wochen hatte ich eine Auffahrunfall, war aber nicht der Unfallverursacher. Es wurde ein Gutachter erstellt, wobei der Gutachter dann aber festgestellt hat, dass die rechte Tür überlackiert wurde. Ich war schockiert, da ich dies nicht veranlasst habe. Es muss definitiv vor Übergabe des Autos an mich lackiert worden sein. Das Autohaus hat mir jetzt aber mehrfach bestätigt, dass es keine Unterlagen über eine "Lackierung der rechten Tür gibt und somit der Wagen ohne "Schäden" an mich übergeben wurde. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen?
Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Ben
Neuwagenkauf mit verschwiegenem Mangel
13. November 2015
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Frage vom 13. November 2015 | 17:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuwagenkauf mit verschwiegenem Mangel
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 16. November 2015 | 12:23
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen?
Problem dürfte die Beweislage sein. Außerhalb der ersten 6 Monate mußt du beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag. Das stelle ich mir schwierig vor, das Datum einer Lackierung per Gutachten so exakt zu bestimmen. Wenn du Pech hast, wurde das eine Woche vor Übergabe an dich lackiert; auf 1-2 Wochen genau wird man das aber nach über 1,5 Jahren nicht mehr bestimmen können - und ein "zwischen 1 Woche vor und 1 Woche nach Übergabe" nutzt dir halt nichts als Ergebnis.
#2
Antwort vom 16. November 2015 | 12:26
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Sehr viele Fahrzeuge werden noch im Herstellungswerk nachlackiert weil sich bei der Lackierung Lackfehler ergeben haben. Das ist normal und nicht unbedingt ein Mangel.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. November 2015 | 16:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatSehr viele Fahrzeuge werden noch im Herstellungswerk nachlackiert weil sich bei der Lackierung Lackfehler ergeben haben. Das ist normal und nicht unbedingt ein Mangel. :
Vielen Dank für die Antwort. Mit dem "Nachlackieren" hätte ich auch kein Problem. Leider wurde die Lackierung aber im Gutachten als Unfallschaden notiert, so dass die Wertminderung deutlich geringer ausgefallen ist. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten der Wertminderung zu entgehen?
#4
Antwort vom 16. November 2015 | 20:50
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Zitatr im Gutachten als Unfallschaden notiert, :
Muss ja nicht richtig sein.
#5
Antwort vom 20. November 2015 | 11:19
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 44x hilfreich)
Hallo,
na dann lass das erstmal in einer guten Werkstatt überprüfen. Gegengutachten, fertig! Allein das Überlackieren ist ja nur ein (kleiner) Hinweis auf einen möglihcen Schaden.
Steinchen
#6
Antwort vom 20. November 2015 | 11:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mal ein Gegengutachten anfragen.
Und jetzt?
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