Hallo liebe Community,
ich habe mir im Juli einen neuen Mazda bestellt. Liefertermin laut Kaufvertrag und Bestätigung "voraussichtlich November 2015" und laut Händler mitte November 2015.
Aufgrund dessen habe ich selbsverständlich mein altes Auto inseriert und auch einen Käufer gefunden. Mit diesem wurde ein üblicher (Mobile.de) Vertrag geschlossen, mit Vermerk auf die Übergabe -mitte November 2015-.
Nun habe ich, rein inutitiv, zwei Wochen später den Händler angeschrieben ob es schon einen genaueren Tag gibt. Dieser sagte mir dann, dass sich der Liefertermin auf mitte/ende Dezember verschieben wird.
Wenn ich Pech habe wird es, aufgrund der Feiertage im Dezember, Janaur bis ich das Auto bekomme...
Meine Frage:
Da ich mein Auto verkauft habe, ich aber jeden Tag mobil sein MUSS, brauche ich ein Auto!
Kann ich von dem Händler einen Leihwagen/Ersatzwagen für diese 4-6 Wochen verlangen?
Viele Grüße
Marvin
Neuwagenkauf - Mitwagenkosten
27. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 27. Oktober 2015 | 15:36
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 6x hilfreich)
Neuwagenkauf - Mitwagenkosten
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Oktober 2015 | 15:46
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Zitat:Kann ich von dem Händler einen Leihwagen/Ersatzwagen für diese 4-6 Wochen verlangen?
Nein, außer es war ein verbindlicher Liefertermin, wovon ich aber nicht ausgehe. Bei einem unverbindlichen Termin wäre eine Fristsetzung notwendig gewesen. Und selbst dann wäre es wohl ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, wenn man das alte Auto verkauft und dann einen Mietwagen nimmt.
Zitat:ich aber jeden Tag mobil sein MUSS
Wenn man auf sein Auto angewiesen ist, dann verkauft man es nicht bevor das neue Fahrzeug da ist. Dass es bei Neuwagen zu Verschiebungen gegenüber dem unverbindlichen Liefertermin kommen kann, ist jetzt nicht ungewöhnlich.
#2
Antwort vom 27. Oktober 2015 | 16:15
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 6x hilfreich)
Ok vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Oktober 2015 | 08:42
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatKann ich von dem Händler einen Leihwagen/Ersatzwagen für diese 4-6 Wochen verlangen? :
Verlangen können Sie den Leihwagen wie bereits gesagt nicht, aber fragen ob Ihnen ein Ersatzwagen zu Verfügung gestellt werden kann kostet nichts außer Überwindung.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten