>Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?
Ein Computer besteht von Natur aus aus modularen Komponenten welche für den schnellen und einfachen Wechsel ohne großen Aufwand ausgelegt sind.
Deshalb wurde auch bei 'individuellen' Computern aus Standardkomponenten ein Widerrufsrecht bejaht.
Bei einem Auto, welches im Werk produziert wird, nachdem der Käufer Farbe, Motor, Getriebe, Türen, Schiebedach, ... nach seienn Bedrüfnissen/Wünschen ausgewählt hat, besteht zwar auch aus modularen Teilen.
Jedoch sind diese nur mit großem Aufwand bzw. gar nicht mehr zu trennen.
Deshalb dürfte hier - ordnungsgemäße Belehrung und Fernabsatz vorausgesetzt - kein Widerrufsrecht mehr bestehen.
Ein Kfz das bei Bestellung bereits 'auf Halde' steht oder bei einem Gebrauchtwagen hingegen würde - Fernabsatz vorausgesetzt - ein Widerrufsrecht bestehen.
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von Harry van Sell am 26.06.2012 22:31
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