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Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?

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Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?

Hallo,

wenn jemand über Internet & E-Mail bei einem Händler einen Neuwagen konfiguriert und bestellt, gilt dann das 14-tägig Rücktrittsrecht lt. BGB oder ist ein konfiguriertes KFZ eine "Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist"?

Oder andersgefragt:
Greift BGB § 312d Abs. 4 Punkt 1?

"(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind"

Grüße,
Sabine


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von $abine am 25.06.2012 16:24
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 67 weitere Beiträge zum Thema "Internet".


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>Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?
quote:
oder ist ein konfiguriertes KFZ eine "Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist"?

Das kommt sicherlich auf den Einzelfall an, also ob das alles so einfach rückbaubar ist wie beim einem Komponenten-PC oder eher nicht wie bei einer Luxusyacht.

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von Khryztynna am 25.06.2012 16:59
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?
Der Volksmund sagt zwar "wenn du mit einem neuen Auto vom Hof des Händlers fährst ist es nur noch halb soviel Wert", aber ganz so schlimm ist es nicht.
Zu beachten:
Nachdem das Auto zugelassen wurde, ist es ein Gebrauchtwagen und stellt somit eine Wertminderung dar, die der/die Besteller/in bei einem Widerruf zu tragen hat!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"


von radfahrer999 am 25.06.2012 18:23
Status: Unsterblich (2072 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 40 User(n) bewertet)

>Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?
Ok, gehen wir davon aus, dass
1.) das KFZ noch nicht beim Händler ist (also noch nicht zugelassen, noch nicht an Käufer übergeben).
und
2.) die einzige bestellte "Sonderausstattung" das aufpreispflichtige Lederlenkrad des Herstellers ist (keine exotische Extrawurst).

Wie sieht's nun aus?

Neugierig,
Sabine

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von $abine am 26.06.2012 09:36
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?
Autofarbe, Motor, Schaltung (A/M)
Das alles ist doch von dir zusammegestellt worden, wer weiß, ob ein anderer dieses Modell in der Farbe mit dem Motor haben will?

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von MarkusMa am 26.06.2012 13:59
Status: Unsterblich (1062 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?
quote:
Nachdem das Auto zugelassen wurde, ist es ein Gebrauchtwagen und stellt somit eine Wertminderung dar, die der/die Besteller/in bei einem Widerruf zu tragen hat!

Eine Zulassung könnte sowieso unter "wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen" fallen, sodaß dann gar kein Widerrufsrecht mehr bestehen würde.



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von Khryztynna am 26.06.2012 14:54
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?
Ein Computer besteht von Natur aus aus modularen Komponenten welche für den schnellen und einfachen Wechsel ohne großen Aufwand ausgelegt sind.
Deshalb wurde auch bei 'individuellen' Computern aus Standardkomponenten ein Widerrufsrecht bejaht.



Bei einem Auto, welches im Werk produziert wird, nachdem der Käufer Farbe, Motor, Getriebe, Türen, Schiebedach, ... nach seienn Bedrüfnissen/Wünschen ausgewählt hat, besteht zwar auch aus modularen Teilen.
Jedoch sind diese nur mit großem Aufwand bzw. gar nicht mehr zu trennen.

Deshalb dürfte hier - ordnungsgemäße Belehrung und Fernabsatz vorausgesetzt - kein Widerrufsrecht mehr bestehen.


Ein Kfz das bei Bestellung bereits 'auf Halde' steht oder bei einem Gebrauchtwagen hingegen würde - Fernabsatz vorausgesetzt - ein Widerrufsrecht bestehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 26.06.2012 22:31
Status: Tao (21055 Beiträge)
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