Neuregelungen ab April

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Handy am Steuer teurer / Kinderpornografie schärfer geahndet

Alljährlich treten im April zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. 123recht.de gibt einen Überblick über die wichtigsten neuen Vorschriften 2004.

  • Rentner zahlen vollen Pflegeversicherungsbeitrag. Vorher wurde die Hälfte von der Rentenkasse beglichen.

  • Neurentner erhalten ihre Auszahlungen am Monatsende. Zuvor gab es eine Vorauszahlung am Ende des Vormonats.

  • Sozialhilfe für Sozialhilfeempfänger im Ausland gibt es nur noch bei drei Ausnahmefällen.

    Ins Ausland wird Sozialhilfe nur noch an schwer pflegebedürftige und stationär behandelte Menschen gezahlt, an im Ausland Inhaftierte, die Lebensmittel oder Medikamente benötigen sowie an Elternteile, deren Kinder aus rechtlichen Gründen nicht nach Deutschland kommen können und die um diese Kinder kämpfen.
    Die Änderungen wirken sich außerdem nicht auf ehemalige Verfolgte des NS-Regimes aus, die schon lange im Ausland leben.

  • Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

  • Wenn in Reisebussen Anschnallgurte vorhanden sind, müssen diese angelegt werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit Bußgeld geahndet werden.

  • Das Bußgeld für Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung erhöht sich um zehn Euro: Am Steuer eines Autos sind es jetzt 40 Euro, Telefonieren beim Fahrradfahren wird mit mit 25 Euro geahndet.

  • Bei jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist es möglich, eine DNA-Analyse und -Speicherung dieser Daten anzuordnen.

  • Die Strafandrohung beim Austausch von Kinderpornografie wird auf maximal fünf Jahre erhöht.