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Neuregelung in der sozialen Absicherung von Künstlern

16.1.2001 | Nachrichten - Geplante Gesetze | 4038 Aufrufe
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KSVG, Sozialversicherung, Künstler

Bundesregierung will Lücke im Gesetz schließen

Vielen älteren Angehörigen der künstlerischen und publizistischen Berufe soll auch nach der altersbedingten Aufgabe ihrer Tätigkeit der günstige Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleiben. Dies sieht ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der das KSVG abändern und die soziale Absicherung entsprechender Berufe verbessern soll.

Selbstständige Künstler und Publizisten, die bereits vor dem Inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) im Jahre 1983 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, sollen in der Krankenversicherung der Rentner versichert werden, wenn sie während neun Zehnteln des Zeitraums zwischen dem 1. Januar 1985 und der Rentenantragstellung nach dem KSVG versichert waren. Es werde damit auf Forderungen von Verbänden der Selbständigen und dem Deutschen Kulturrat reagiert, so die Regierung .

Das schwankende Einkommen der selbständigen Künstler und Publizisten soll auch in den Neuentwurf einfließen: die Gerigfügigkeitsgrenze dürfe zweimal unterschritten werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfalle. Dies aber nur dann, wenn der Künstler mindestens sechs Jahre der Künstlersozialversicherung angehört.

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Elke Scheibeler
Wuppertal
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
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