Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Internetrecht, Computerrecht » 

Neuordnung der Widerrufs- und Rückgabevorschriften

Von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
15.6.2010 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 1156 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Widerruf

Mit Wirkung zum 11.06.2010 sind die Vorschriften über die Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen, insbesondere auch Fernabsatzverträgen, Verbraucherkreditverträge und im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Verträgen neu gefasst worden. Auch die Vorschriften über die Widerrufsbelehrung und die Rückgabe von vor Widerruf übersandter Ware wurden geändert. Große Teile der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-Info-V) wurden aufgehoben und in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) überführt.

Unternehmer, die sich solcher Vertriebsformen bedienen, sollten diese überprüfen lassen. Die Ausmaße der vorzunehmenden Änderungen hängen individuell von der Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen und der Vertriebsform ab. Manchmal wird es ausreichen, die in den Widerrufsbelehrungen genannten Vorschriften der BGB-Info-V durch die sie ersetzenden Vorschriften des EGBGB zu ersetzen, in anderen Fällen sind auch inhaltliche Änderungen notwendig. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt. Hier galt bisher eine einmonatige Widerrufsfrist, während eine Widerrufsbelehrung eine zweiwöchige Widerrufsfrist auslöste. Wenn die Widerrufsbelehrung aber unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird, ist diese nach neuem Recht so zu behandeln, als wenn sie bereits vor Vertragsschluss erteilt worden wäre. Wird die Bestellung also unmittelbar nach Eingang per E-Mail bestätigt und ist in dieser die Widerrufsbelehrung enthalten, gilt auch eine 14-tägige Widerruffrist, die AGB des betreffenden Unternehmers sind entsprechend zu ändern.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Elke Scheibeler
Wuppertal
160 Bewertungen
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Eine falsche Widerrufsbelehrung kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit erheblichen Kosten nach sich ziehen. Außerdem führt sie dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, und der Kunde sich auch nach längerer Zeit noch vom Vertrag lösen kann.

Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97923
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?