Ein Militärgericht in Rom hat neun ehemalige Angehörige der Waffen-SS in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zwischen 84 und 90 Jahre alten angeklagten Deutschen wurden laut der italienischen Nachrichtenagentur ANSA in der Nacht zum Samstag für schuldig befunden, im August 1944 an Massakern an rund 350 Zivilisten in der Region des Toskana-Dorfes Fivizzano beteiligt gewesen zu sein. Insgesamt elf ehemalige SS-Angehörige waren angeklagt gewesen; einer starb im Laufe des Verfahrens, ein weiterer wurde freigesprochen.
Deutschland wurde von dem Gericht in dem Fall zu einer ersten Entschädigungszahlung in Höhe von 1,25 Millionen Euro an die Angehörigen der Opfer verurteilt. Die Ermittlungen zu den Massakern vom 19. und 27. August 1944 waren ins Rollen gekommen, nachdem in Italien 1994 bis dahin unbekannte Dokumente der deutschen Wehrmacht entdeckt worden waren.
Im Zusammenhang mit den Verbrechen von SS-Angehörigen oder Wehrmachtssoldaten während des Zweiten Weltkrieges in Italien wird Deutschland von der italienischen Justiz immer wieder zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Deutschland lehnt die Forderungen ab und hat unter Verweis die Staatenimmunität den Internationalen Gerichtshof in Den Haag angerufen. Nach Auffassung der italienischen Justiz jedoch genießt der deutsche Staat in den Verfahren keine Immunität, weil es sich bei den Massakern um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelte.
27. Juni 2009 - 13.05 Uhr
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